Neue Gesetze
Jede neue Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in einfacher Sprache erklärt: worum es geht, was sich ändert und wen es betrifft.
Neu verkündet
45 Veröffentlichungen aus dem Bundesgesetzblatt Teil I, die neuesten zuerst.
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Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2027)
Das Bundesbildungsministerium gibt bekannt, wie hoch die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende ist, die ihre Ausbildung im Jahr 2027 beginnen. Sie beträgt 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1 031 Euro im dritten und 1 070 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Berufliche Bildung
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Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Das Gesetz ordnet neu, gegen welche umweltbezogenen Behördenentscheidungen anerkannte Umweltvereinigungen klagen können, und erweitert diesen Bereich um weitere Entscheidungen. Zugleich sollen Gerichtsverfahren schneller und straffer werden, etwa durch feste Begründungsfristen, Regeln gegen missbräuchliches Vorbringen und den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen viele Projekte.
Umweltschutz · Naturschutz · Bergbau
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Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
Die förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz kann künftig auch per Videoübertragung stattfinden, und das Protokoll darüber darf elektronisch erstellt und unterschrieben werden. Außerdem werden einzelne Vorschriften im Verpflichtungsgesetz und im Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz gestrichen.
Einzelne strafrechtliche Nebengesetze · Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Berichtigung der Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr korrigiert einen Fehler in der Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt vom 7. September 2026. Eine Änderungsanweisung in Artikel 4 gilt nun für die Nummern 64 bis 66 statt nur für Nummer 64.
Verwaltungsgebühren
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Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung
Die Verordnung fasst eine technische Vorgabe neu. Sie regelt, welche Datenstandards Behörden nutzen müssen, wenn sie Daten an die Registermodernisierungsbehörde senden oder von ihr erhalten. Neben XBasisdaten und dem Transportstandard OSCI-Transport sind auch andere Standards oder Schnittstellen erlaubt, die in XBasisdaten genannt sind.
Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 3 des Registermodernisierungsgesetzes
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung teilt mit, dass die Technik für die Nutzung der Identifikationsnummer im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bereitsteht. Deshalb treten zwei bisher ruhende Teile des Registermodernisierungsgesetzes am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Pass-, Ausweis- und Meldewesen · Sozialgesetzbuch
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Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer
Die Verordnung legt fest, wie Notare den Finanzämtern Grundstücksgeschäfte für die Grunderwerbsteuer elektronisch melden. Sie müssen dafür einen amtlich vorgegebenen Datensatz über eine amtliche Schnittstelle senden und eine durchsuchbare PDF-Abschrift der Urkunde beifügen.
Allgemeines Steuerrecht
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Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass zwei Vorschriften seines Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes abweichen. Die abweichenden Landesregeln gelten laut Hinweis seit dem 1. August 2026.
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Erste Verordnung zur Änderung der RSV-Prophylaxeverordnung
Neben dem Antikörper Nirsevimab nennt die RSV-Prophylaxeverordnung künftig auch den Antikörper Clesrovimab. Damit wird die Verordnung, die die Vorbeugung gegen RSV im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, um ein zweites Mittel ergänzt.
Sozialgesetzbuch
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
Die Verordnung ergänzt eine Fahrzeugliste in Anhang 3 der Verordnung zur Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge. Neu aufgenommen werden Kraftfahrzeuge, die nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als elektrisch betriebene Fahrzeuge gekennzeichnet sind.
Umweltschutz
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Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Die Verordnung legt die Flugwege für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen neu fest. Sie regelt neu, über welche Strecken und Meldepunkte Flugzeuge anfliegen, wo sie warten und auf welchen Wegen sie von den einzelnen Startbahnen abfliegen.
Luftverkehr
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Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Das Straßenverkehrsgesetz wird geändert: In der Vorschrift § 8 Nummer 1 werden künftig ausdrücklich auch Elektrokleinstfahrzeuge genannt. Laut Titel geht es um die Haftung bei Unfällen mit solchen Fahrzeugen. Die Neuregelung gilt für Unfälle ab dem 1. Oktober 2026.
Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen
Das Gesetz schafft mit dem neuen Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG) erstmals ein eigenes Verfahren, mit dem die Finanzaufsicht BaFin angeschlagene Versicherer planvoll sanieren oder abwickeln kann. Außerdem setzt es die überarbeiteten EU-Aufsichtsregeln für Versicherer (Solvabilität II) um und verlängert nebenbei eine befristete Energiesteuerregelung.
Verbrauchsteuern und Monopole · Pflichtversicherung im Straßenverkehr · Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze · Versicherungsaufsichtsrecht · Arbeitsvertragsrecht · Bundesbürgschaften · Aufsichtsrechtliche Vorschriften · Verwaltungsgebühren
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass das Erste Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes am 9. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Der Termin hing davon ab, wann eine internationale Regelung zum Londoner Protokoll für Deutschland wirksam wird.
Umweltschutz
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Verordnung zur Fortentwicklung der Vorbereitungsdienste für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Die Verordnung regelt neu, wie Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundesamt für Verfassungsschutz ausgewählt und ausgebildet werden. Die Ausbildung ist ein dreijähriges duales Bachelorstudium „Bachelor in Intelligence and Security Studies“. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Oktober 2026 und ersetzen die bisherige Verordnung von 2018.
Beamte
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Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Verordnung legt fest, wie Lehrende im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ihre jährliche Lehrpflicht erfüllen und abrechnen. Sie regelt unter anderem, welche Tätigkeiten wie angerechnet werden und was mit Über- oder Unterstunden geschieht.
Beamte
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Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Verordnung regelt, wie viel Lehre das hauptberufliche wissenschaftliche Personal am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung leisten muss und welche Tätigkeiten darauf angerechnet werden. Sie gilt ab dem Studienjahr, das am 1. Oktober 2026 beginnt.
Beamte
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Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ändert mehrere festgelegte Flugstrecken für Flüge nach Instrumentenflugregeln über Deutschland. Betroffen sind Streckenverläufe, Mindestflughöhen und Bezeichnungen von Navigationspunkten. Die Änderungen gelten ab dem 21. Januar 2027.
Luftverkehr
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Dreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt die Flugverfahren für Instrumentenan- und -abflüge am Flughafen Düsseldorf in wesentlichen Teilen neu fest. Neu aufgenommen werden unter anderem satellitengestützte Einflugstrecken und Anflugverfahren. Die Änderungen gelten ab dem 18. Februar 2027.
Luftverkehr
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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich
Das Bundesministerium der Verteidigung legt fest, welche Gebühren und Auslagen in seinem Bereich verlangt werden. Das gilt etwa für Bescheinigungen, Kopien, bestimmte Waffenausweise sowie für den Eintritt in das Militärhistorische Museum der Bundeswehr und die Nutzung seiner Archivbestände.
Verwaltungsgebühren
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Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 18. Bundesversammlung
Die Bundesregierung legt fest, wie viele Mitglieder jedes der 16 Landesparlamente in die 18. Bundesversammlung wählt. Zusammengerechnet sind es 630 Mitglieder, von 5 für Bremen bis 134 für Nordrhein-Westfalen.
Staatsoberhaupt
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Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
Die Verordnung ändert zahlreiche Regeln für den Betrieb von Apotheken: Apotheken desselben Betreibers dürfen enger zusammenarbeiten, Öffnungs- und Notdienstpflichten werden ab 2027 neu geregelt, und für Botendienst und Versand gelten genauere Vorgaben. Außerdem ändert sie die Vergütung der Apotheken in der Arzneimittelpreisverordnung und erweitert die Ausbildungsinhalte für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA).
Hebammen und Heilhilfsberufe · Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Berichtigung der Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium berichtigt einen kleinen Fehler in einer Verordnung zum Milchproduktrecht vom 24. November 2025. In einer Verweisangabe wird ein fehlendes Komma ergänzt.
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Verordnung zur Umsetzung von § 27 Absatz 7 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen das Bundesjustizministerium und mehrere Bundesgerichte und Bundesbehörden Personal, das ihnen von außen befristet überlassen wird, nur noch aus einem bestimmten Kreis nehmen. Erlaubt sind dann nur Beamte, Richter und andere Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Beamte
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Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
Für das Baugewerbe gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 ein abgesenkter Umlagesatz von 1 Prozent. Davon tragen die Arbeitgeber 0,6 Prozent und die Beschäftigten 0,4 Prozent. Ab dem 1. Januar 2028 entfällt diese befristete Sonderregel.
Sozialgesetzbuch
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Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027
Die Künstlersozialabgabe beträgt im Jahr 2027 5,0 Prozent. Außerdem legt die Verordnung fest, dass die bisherige Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 endet.
Künstlersozialversicherung
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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überträgt dem Bundesverwaltungsamt zwei Aufgaben: Es entscheidet über Widersprüche der Beamtinnen und Beamten des Ministeriums in Fragen von Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld. Außerdem vertritt es den Bund bei Klagen in diesen Fragen. Die Anordnung gilt rückwirkend ab dem 2. August 2022.
Beamte
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Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überträgt mehrere Entscheidungsbefugnisse in Beamtenangelegenheiten auf das ihm zugeordnete Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Die Anordnung gilt rückwirkend ab dem 2. Februar 2026.
Beamte
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Dritte Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung
Die Verordnung nimmt einen technischen Leitfaden zum digital gestützten Medikationsprozess in der elektronischen Patientenakte (ePA) in die IOP-Governance-Verordnung auf. Praxis-, Zahnarztpraxis-, Krankenhaus- und Apothekensoftware muss die Vorgaben bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen, Software in der Pflege bis zum 30. September 2027.
Sozialgesetzbuch
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Fünfte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
In der Postbankleistungsentgeltverordnung wird eine Datumsangabe von „März 2026“ auf „August 2028“ verschoben. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2026.
Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt
Die Verordnung ändert sieben Regelwerke der Seeschifffahrt. Im Mittelpunkt stehen neue Vorgaben zur Staatsangehörigkeit von Kapitänen und Offizieren auf Schiffen, eine Ausnahmegenehmigung gegen Bereitstellung von Ausbildungsplätzen sowie Vereinfachungen bei Ausschusssitzungen, Prüfungsanmeldungen und Gebühren.
Nord-Ostsee-Kanal · Schiffsbesatzung · Verwaltungsgebühren
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Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen
Prüfer von Wertpapierinstituten und Schwarmfinanzierungsdienstleistern müssen künftig im Prüfungsbericht ausdrücklich beurteilen, ob diese Unternehmen die Vorgaben der EU-Verordnung 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor einhalten. Das gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen haben.
Aufsichtsrechtliche Vorschriften · Börsenvorschriften
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Postaufgabenübertragungsverordnung
Die Bundesregierung teilt mit, dass die Postaufgabenübertragungsverordnung vom 23. April 2026 am 1. September 2026 in Kraft getreten ist. Auslöser war die Eintragung einer Ausgliederung bei der Deutschen Post AG ins Handelsregister.
Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen
Das Bundesministerium der Finanzen teilt mit: Die Verordnung, die die „Deutsche Post AG neu“ als Postnachfolgeunternehmen bestimmt, ist am 1. September 2026 in Kraft getreten.
Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer)
Die Verordnung legt die Anflugverfahren nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer neu fest. Sie bestimmt Wegpunkte, Anflugwege und technische Voraussetzungen für beide Landerichtungen und gilt ab dem 18. März 2027.
Luftverkehr
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Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertachtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)
Die Verordnung ändert die Regeln für Instrumenten-An- und -Abflüge am Verkehrsflughafen Friedrichshafen. Sie legt fest, dass für satellitengestützte Verfahren das Satellitennavigationssystem GNSS nötig ist, und passt unter anderem Steigvorgaben, Mindesthöhen und Hindernisfreihöhen an. Sie gilt ab dem 26. November 2026.
Luftverkehr
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Das Bundesministerium der Verteidigung hat zwei Regeln für die Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung neu gefasst. Es geht um die Zulassung bestimmter Gruppen zum Auswahlverfahren und um die Wiederholung nicht bestandener Modulprüfungen.
Beamte
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Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Verordnung aktualisiert in der Vergabeverordnung und in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit jeweils einen Verweis. Statt einer Bekanntmachung vom 6. September 2023 gilt künftig eine neuere Bekanntmachung vom 22. Juli 2026.
Kartellrecht
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Die Bundesregierung erweitert die Fälle, in denen Unternehmen Kriegswaffen ohne eigenen Einzelantrag befördern dürfen. Das betrifft unter anderem die Durchfuhr durch Deutschland, die Einfuhr, Lieferungen an die Bundeswehr, Verbringungen innerhalb der EU sowie Lieferungen an staatliche Stellen der Ukraine.
Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz
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Verordnung zur Krisendestillation von Wein im Wirtschaftsjahr 2026/2027
Die Verordnung regelt, wie in Deutschland EU-Gelder von insgesamt 14,16 Millionen Euro für die Krisendestillation von Wein im Wirtschaftsjahr 2026/2027 verteilt werden. Gefördert wird nur das Destillieren von Rot- und Roséweinen aus Württemberg und Rheinhessen, und zwar mit 0,59 Euro je Liter.
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Zweite Verordnung zur Änderung der Teilhabeberatungsverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ändert die Regeln für staatliche Zuschüsse an Träger der ergänzenden Teilhabeberatung. Neu geregelt werden vor allem Förderobergrenzen, Pauschalen für Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit, Antragsfristen und das Bewilligungsverfahren.
Sozialgesetzbuch
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen
Die Verordnung schafft einen neuen, staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss für Beschäftigte im Rechtswesen: „Geprüfter Berufsspezialist“ bzw. „Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen“. Sie regelt, wer zur Prüfung zugelassen wird, was geprüft wird und wie die Prüfung abläuft und bewertet wird.
Berufliche Bildung
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht
Die Verordnung regelt eine bundesweit einheitliche Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Berufsspezialisten im Insolvenzrecht“ bzw. zur „Geprüften Berufsspezialistin im Insolvenzrecht“. Sie legt fest, wer zugelassen wird, was geprüft wird, wie bewertet wird und wie oft man die Prüfung wiederholen darf.
Berufliche Bildung
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen
Die Verordnung regelt eine neue Fortbildungsprüfung für Fachkräfte aus Kanzleien und dem Rechtsbereich: den „Bachelor Professional im Rechtswesen“ mit den Fachrichtungen „Recht“ oder „Gewerblicher Rechtsschutz“. Sie ersetzt die bisherige Prüfungsverordnung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ und zur „Geprüften Rechtsfachwirtin“.
Berufliche Bildung
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Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
Die Verordnung fasst die Regeln zur Überwachung von Wein in einer neuen Weinüberwachungsverordnung zusammen. Außerdem ändert sie unter anderem die Regeln für Auszeichnungen und Gütezeichen wie „Großes Gewächs“, für die Bezeichnungen „Classic“ und „Crémant“ sowie für die Förderung des Weinbaus.
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände