Sonstiges · 21. September 2026

Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 18. Bundesversammlung

Kurz gesagt

Die Bundesregierung legt fest, wie viele Mitglieder jedes der 16 Landesparlamente in die 18. Bundesversammlung wählt. Zusammengerechnet sind es 630 Mitglieder, von 5 für Bremen bis 134 für Nordrhein-Westfalen.

Worum geht es?

Die Bundesversammlung ist das Gremium, das den Bundespräsidenten wählt. Ein Teil ihrer Mitglieder wird von den Parlamenten der Bundesländer bestimmt. Diese Bekanntmachung legt für die 18. Bundesversammlung fest, wie viele Mitglieder jedes Landesparlament wählen darf.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Danach stellt die Bundesregierung diese Zahlen fest. Bundeskanzler Merz und Bundesinnenminister Dobrindt haben die Bekanntmachung am 16. September 2026 unterzeichnet.

Das Dokument enthält nur die Zahlen. Es nennt weder den Termin der Bundesversammlung noch die Gesamtgröße des Gremiums. Auch wie die Zahlen berechnet wurden, steht nicht darin.

Was ändert sich?

  • Für jedes Bundesland ist festgelegt, wie viele Mitglieder sein Parlament in die 18. Bundesversammlung wählt.
  • Die meisten Mitglieder wählen Nordrhein-Westfalen (134), Bayern (99) und Baden-Württemberg (82).
  • Es folgen Niedersachsen (63), Hessen (45), Sachsen (33), Rheinland-Pfalz (31) und Berlin (26).
  • Schleswig-Holstein wählt 23, Brandenburg 21, Sachsen-Anhalt und Thüringen je 17 Mitglieder.
  • Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wählen je 13, das Saarland 8 und Bremen 5 Mitglieder.
  • Zusammengerechnet wählen die Landesparlamente 630 Mitglieder. Diese Summe steht nicht ausdrücklich im Dokument, sondern ergibt sich aus der Addition der Länderzahlen.

Wen betrifft es?

  • Die Parlamente der 16 Bundesländer: Sie müssen die festgelegte Zahl von Mitgliedern für die Bundesversammlung wählen.
  • Die Personen, die als Mitglieder der Bundesversammlung infrage kommen.
  • Bürgerinnen und Bürger sind nicht unmittelbar betroffen. Es handelt sich um eine Regel für staatliche Organe.

Ab wann gilt es?

Im Dokument nicht angegeben. Die Bekanntmachung ist auf den 16. September 2026 datiert und wurde am 21. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Begriffe erklärt

Bundesversammlung
Das Gremium, das den Bundespräsidenten wählt. Es tritt nur zu dieser Wahl zusammen.
Volksvertretung des Landes
Das gewählte Parlament eines Bundeslandes, meist Landtag genannt. In Berlin heißt es Abgeordnetenhaus, in Bremen und Hamburg Bürgerschaft.
Bekanntmachung
Eine amtliche Mitteilung im Bundesgesetzblatt. Sie schafft hier keine neue Regel, sondern teilt eine Feststellung der Bundesregierung mit.
18. Bundesversammlung
Die Bundesversammlungen werden fortlaufend nummeriert. Gemeint ist die achtzehnte Bundesversammlung seit Gründung der Bundesrepublik.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.