Sonstiges · 30. September 2026

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Kurz gesagt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass zwei Vorschriften seines Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes abweichen. Die abweichenden Landesregeln gelten laut Hinweis seit dem 1. August 2026.

Worum geht es?

In einigen Bereichen dürfen die Bundesländer eigene Regeln erlassen, die vom Bundesrecht abweichen. Wenn ein Land das tut, wird darauf im Bundesgesetzblatt hingewiesen. So ist erkennbar, dass in diesem Land für bestimmte Punkte nicht das Bundesgesetz gilt, sondern das Landesgesetz.

Dieser Hinweis betrifft Mecklenburg-Vorpommern. Das Land weicht mit § 28 Absatz 3 und § 68 Absatz 1 Satz 3 seines Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes vom 24. März 2026 vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ab. Das Landesgesetz wurde später durch ein Gesetz vom 8. Juli 2026 geändert. Als Rechtsgrundlage nennt das Land Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 des Grundgesetzes.

Was die beiden Landesvorschriften inhaltlich regeln und worin genau sie vom Bundesrecht abweichen, steht nicht im Hinweis. Dafür muss man das Landesgesetz selbst lesen. Es ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2026 ab Seite 230 veröffentlicht, die betroffenen Stellen finden sich auf den Seiten 237 und 251.

Was ändert sich?

  • Mitgeteilt wird: Mecklenburg-Vorpommern weicht vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ab.
  • Die Abweichung steht in § 28 Absatz 3 und § 68 Absatz 1 Satz 3 des Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
  • Das Land stützt die Abweichung auf Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 des Grundgesetzes.
  • Die abweichenden Landesvorschriften sind laut Hinweis am 1. August 2026 in Kraft getreten.
  • Der Hinweis selbst ändert nichts am Recht. Er macht nur bekannt, dass das Land eigene, abweichende Regeln hat.
  • Den genauen Inhalt der Abweichung nennt der Hinweis nicht.

Wen betrifft es?

  • Menschen, Unternehmen und Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, für die das Wasserrecht eine Rolle spielt, soweit die beiden Landesvorschriften sie betreffen
  • Wasserbehörden in Mecklenburg-Vorpommern, die das Landesrecht anwenden
  • Alle, die wissen wollen, ob in Mecklenburg-Vorpommern das Bundes- oder das Landeswasserrecht gilt

Ab wann gilt es?

Die abweichenden Landesvorschriften sind laut Hinweis am 1. August 2026 in Kraft getreten. Der Hinweis wurde am 30. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Begriffe erklärt

Abweichendes Landesrecht
Regeln eines Bundeslandes, die in bestimmten erlaubten Bereichen anders sind als das Bundesrecht. In diesem Land gelten dann insoweit die Landesregeln.
Wasserhaushaltsgesetz
Das Bundesgesetz mit den grundlegenden Regeln zum Umgang mit Gewässern. Von ihm weicht das Land hier in zwei Punkten ab.
Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesgesetz von Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2026 zu Wasser und Küstenschutz. Es enthält die abweichenden Vorschriften.
Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz
Die Bestimmung im Grundgesetz, die den Ländern in bestimmten Sachbereichen erlaubt, vom Bundesrecht abzuweichen. Das Land nennt sie als Rechtsgrundlage.
GVOBl. M-V
Abkürzung für das Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern. Dort veröffentlicht das Land seine Gesetze und Verordnungen.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.