Verordnung · 2. September 2026

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen

Kurz gesagt

Die Verordnung regelt eine neue Fortbildungsprüfung für Fachkräfte aus Kanzleien und dem Rechtsbereich: den „Bachelor Professional im Rechtswesen“ mit den Fachrichtungen „Recht“ oder „Gewerblicher Rechtsschutz“. Sie ersetzt die bisherige Prüfungsverordnung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ und zur „Geprüften Rechtsfachwirtin“.

Worum geht es?

Die Verordnung legt fest, wie die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional im Rechtswesen“ abläuft. Wer sie besteht, weist nach, dass er oder sie Fach- und Führungsaufgaben übernehmen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation einer Kanzlei, das Rechnungswesen, die Führung von Mitarbeitenden und die Berufsausbildung. Hinzu kommen fachliche Aufgaben in der gewählten Fachrichtung. Für die Vorbereitung rechnet die Verordnung in der Regel mit mindestens 1.200 Lernstunden.

Zur Wahl stehen zwei Fachrichtungen. In der Fachrichtung „Recht“ geht es um Prozessrecht, Kosten- und Gebührenrecht, materielles Recht und Zwangsvollstreckung. In der Fachrichtung „Gewerblicher Rechtsschutz“ geht es um technische und nichttechnische Schutzrechte. Vorgänge müssen dort auf Deutsch und auf Englisch bearbeitet werden können.

Die bisherige Verordnung über die Prüfung zum „Geprüften Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ aus dem Jahr 2001 tritt außer Kraft. Für bereits begonnene Prüfungen gibt es Übergangsregeln.

Was ändert sich?

  • Der neue Abschluss heißt je nach Fachrichtung „Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht“ oder „Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz“. Die bisherige Rechtsfachwirt-Verordnung entfällt.
  • Zur Prüfung zugelassen wird unter anderem, wer eine Ausbildung als Rechtsanwalts-, Notar-, Rechtsanwalts- und Notar- oder Patentanwaltsfachangestellte(r) abgeschlossen hat oder den Abschluss „Geprüfte(r) Berufsspezialist(in) aus dem Rechtsbereich“ besitzt. Möglich ist die Zulassung auch über eine andere Ausbildung mit Berufspraxis, über mindestens 90 Studien-Leistungspunkte in einem fachverwandten Studium mit zwei Jahren Praxis oder über mindestens fünf Jahre Berufspraxis.
  • Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Für jede schriftliche Prüfung gibt es 240 Minuten Zeit. Reine Ankreuzaufgaben (Antwort-Wahl-Aufgaben) sind nicht zulässig.
  • Die mündliche Prüfung zum Thema „Kanzlei- und Personalmanagement“ dauert 30 Minuten. Sie besteht aus einer Präsentation von höchstens 10 Minuten und einem anschließenden Fachgespräch. Zur Vorbereitung gibt es 60 Minuten.
  • Bestanden hat, wer in jeder Prüfungsleistung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht. In die Gesamtnote zählen die Büroorganisation und die mündliche Prüfung mit je 30 Prozent und die beiden Fachprüfungen mit je 20 Prozent.
  • Liegt nur eine schriftliche Prüfung unter 50 Punkten, wird eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 20 Minuten angeboten. Die schriftliche und die mündliche Leistung werden dann im Verhältnis 3 zu 1 gewichtet.
  • Die gesamte Prüfung muss innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Prüfungsleistung abgeschlossen sein. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung darf zweimal wiederholt werden, und zwar innerhalb von drei Jahren.
  • Wer die Prüfung besteht, hat damit zugleich die Ausbildereignung nachgewiesen und erhält das entsprechende Zeugnis. Außerdem gibt es zwei Zeugnisse: eines ohne und eines mit den Prüfungsergebnissen.

Wen betrifft es?

  • Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte sowie andere Fachkräfte aus dem Rechtsbereich, die sich weiterbilden möchten
  • Personen, die bereits eine Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt oder zur Geprüften Rechtsfachwirtin begonnen haben oder sich bald zur Prüfung anmelden
  • Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen, die die Prüfungen durchführen
  • Kanzleien und andere Arbeitgeber, die solche Fachkräfte beschäftigen oder ausbilden

Ab wann gilt es?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, also am 3. September 2026. Die alte Rechtsfachwirt-Verordnung gilt bis zum Ablauf des 2. September 2026. Bereits begonnene Prüfungen nach altem Recht müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Wer sich bis zum 31. Dezember 2026 anmeldet, kann auf Antrag noch nach den alten Regeln geprüft werden.

Begriffe erklärt

Bachelor Professional
Bezeichnung für einen anerkannten Fortbildungsabschluss der beruflichen Bildung auf der zweiten Fortbildungsstufe. Es handelt sich nicht um einen Hochschulabschluss, sondern um eine Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgebiet, das Schutzrechte betrifft, etwa für Erfindungen oder Marken. Die Verordnung unterscheidet technische und nichttechnische Schutzrechte.
Zuständige Stelle
Die Einrichtung, die nach dem Berufsbildungsgesetz die Prüfung abnimmt und die Zeugnisse ausstellt. Welche Einrichtung das im Einzelnen ist, nennt die Verordnung nicht.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Kurze zusätzliche mündliche Prüfung. Sie wird angeboten, wenn genau eine schriftliche Prüfung knapp nicht bestanden ist und die übrigen bestanden sind. Damit lässt sich das Ergebnis dieser Prüfung verbessern.
Ausbildereignung
Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, die man braucht, um Auszubildende auszubilden. Mit dieser Prüfung gilt er automatisch als erbracht.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.