Verordnung · 7. September 2026

Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Kurz gesagt

Die Verordnung aktualisiert in der Vergabeverordnung und in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit jeweils einen Verweis. Statt einer Bekanntmachung vom 6. September 2023 gilt künftig eine neuere Bekanntmachung vom 22. Juli 2026.

Worum geht es?

Die Vergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit regeln, wie öffentliche Stellen Aufträge vergeben. Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit gilt für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in diesen beiden Bereichen. Beide Verordnungen verweisen an einer Stelle auf eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Bisher war das die Fassung vom 6. September 2023. Künftig ist es die Fassung vom 22. Juli 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. August 2026.

Laut Titel steht die Änderung im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Verordnung dient außerdem der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien. Diese betreffen die öffentliche Auftragsvergabe, Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie die Energieeffizienz.

Das Dokument nennt nicht, welche Regeln die Bekanntmachung enthält, auf die verwiesen wird. Es sagt auch nicht, was sich in der neuen Fassung gegenüber der alten inhaltlich geändert hat. Die praktische Tragweite lässt sich deshalb nur mit Blick auf die geänderten Verordnungen und die Bekanntmachung selbst beurteilen.

Was ändert sich?

  • In der Vergabeverordnung (§ 2 Satz 2) verweist der Text künftig auf die Bekanntmachung vom 22. Juli 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6) statt auf die Bekanntmachung vom 6. September 2023.
  • In der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (§ 2 Absatz 2 Satz 2) wird derselbe Verweis in gleicher Weise auf die neue Bekanntmachung umgestellt.
  • Damit ist für beide Verordnungen die neuere Fassung der in Bezug genommenen Regeln maßgeblich.
  • Welche Inhalte sich dadurch konkret ändern, geht aus dem Dokument nicht hervor.

Wen betrifft es?

  • Öffentliche Auftraggeber, also Behörden und andere öffentliche Stellen, die Aufträge vergeben
  • Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben
  • Auftraggeber und Unternehmen bei Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Ab wann gilt es?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie wurde am 7. September 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt damit ab dem 8. September 2026.

Begriffe erklärt

Vergabeverordnung
Verordnung mit Regeln zu den Verfahren, nach denen öffentliche Stellen Aufträge an Unternehmen vergeben.
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
Verordnung mit besonderen Vergaberegeln für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Bekanntmachung (BAnz AT)
Amtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger. „BAnz AT“ steht für den amtlichen Teil des Bundesanzeigers, die folgenden Angaben bezeichnen Datum und Fundstelle.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gesetz, auf dessen Grundlage die Bundesregierung diese Verordnung erlassen hat. Es enthält unter anderem Grundregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
EU-Richtlinie
Rechtsakt der Europäischen Union, den die Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht übernehmen müssen.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.