Verordnung · 8. September 2026

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Kurz gesagt

Das Bundesministerium der Verteidigung hat zwei Regeln für die Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung neu gefasst. Es geht um die Zulassung bestimmter Gruppen zum Auswahlverfahren und um die Wiederholung nicht bestandener Modulprüfungen.

Worum geht es?

Wer Beamtin oder Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst der Bundeswehrverwaltung werden will, durchläuft zuerst eine Ausbildung, den sogenannten Vorbereitungsdienst. Die Regeln dafür stehen in einer eigenen Verordnung aus dem Jahr 2019. Diese Verordnung wird nun zum zweiten Mal geändert. Rechtsgrundlage ist die Bundeslaufbahnverordnung.

Die Änderung betrifft zwei Stellen. Die erste regelt, wer zum Auswahlverfahren zugelassen wird, wenn die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Die zweite regelt, wie oft Modulprüfungen wiederholt werden dürfen. Beide Stellen werden vollständig durch einen neuen Wortlaut ersetzt.

Das Dokument enthält nur die neuen Regeln, nicht die bisherigen. Wie stark sich die Rechtslage gegenüber vorher ändert, lässt sich daher allein aus diesem Text nicht erkennen. Einen Anlass für die Änderung nennt das Dokument nicht.

Was ändert sich?

  • Wenn die Zahl der Teilnehmenden am Auswahlverfahren begrenzt wird, werden bestimmte Gruppen zusätzlich und ohne Begrenzung zugelassen.
  • Zu diesen Gruppen gehören Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen.
  • Ebenfalls dazu gehören ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein haben.
  • Voraussetzung für diese zusätzliche Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen aus der Stellenausschreibung erfüllen.
  • Neu gefasst ist auch die Regel zu Wiederholungsprüfungen: Zwei Modulprüfungen, die auch in der ersten Wiederholung nicht bestanden wurden, dürfen ein zweites Mal wiederholt werden.
  • Wie die beiden Regeln bisher lauteten, geht aus dem Dokument nicht hervor.

Wen betrifft es?

  • Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
  • Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellte behinderte Menschen, die sich für diese Ausbildung bewerben
  • Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein
  • Personen, die sich bereits im Vorbereitungsdienst befinden und Modulprüfungen ablegen
  • Die Bundeswehrverwaltung, die Auswahlverfahren und Prüfungen durchführt

Ab wann gilt es?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie wurde am 8. September 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt damit ab dem 9. September 2026.

Begriffe erklärt

Vorbereitungsdienst
Die Ausbildungszeit, die angehende Beamtinnen und Beamte durchlaufen, bevor sie in ihrer Laufbahn eingesetzt werden.
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
Eine Laufbahn für Beamtinnen und Beamte in der allgemeinen Verwaltung, also nicht im technischen Bereich. Die Ausbildung findet in der Regel auf Hochschulniveau statt.
Gleichgestellte behinderte Menschen
Menschen mit einer Behinderung, die nicht als Schwerbehinderung gilt, die aber rechtlich schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.
Eingliederungs- oder Zulassungsschein
Ein Nachweis für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, der ihnen den Zugang zum öffentlichen Dienst erleichtern soll.
Modulprüfung
Eine Prüfung, die einen bestimmten Ausbildungsabschnitt, ein sogenanntes Modul, abschließt.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.