Verordnung · 14. September 2026

Fünfte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung

Kurz gesagt

In der Postbankleistungsentgeltverordnung wird eine Datumsangabe von „März 2026“ auf „August 2028“ verschoben. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2026.

Worum geht es?

Das Bundesministerium der Finanzen ändert zum fünften Mal die Postbankleistungsentgeltverordnung aus dem Jahr 2007. Die Änderung betrifft nur eine einzige Stelle: In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „März 2026“ durch „August 2028“ ersetzt. Grundlage ist das Postpersonalrechtsgesetz. Das Ministerium hat vor dem Erlass den Vorstand der Deutschen Bank AG angehört.

Der Name der Verordnung und die Rechtsgrundlage deuten darauf hin, dass es um Leistungsentgelte für Personal bei der Postbank geht. Was genau in § 10 Absatz 4 geregelt ist, steht aber nicht im Dokument. Daher lässt sich nicht sicher sagen, welche Regelung durch die neue Datumsangabe betroffen ist. Erkennbar ist nur: Ein Zeitpunkt, der bisher im März 2026 lag, wird um knapp zweieinhalb Jahre auf August 2028 verschoben.

Die Verordnung wurde am 4. September 2026 unterzeichnet und am 14. September 2026 verkündet. Sie gilt aber rückwirkend ab dem 1. April 2026. Das ist der Tag direkt nach dem bisherigen Zeitpunkt „März 2026“.

Was ändert sich?

  • In § 10 Absatz 4 der Postbankleistungsentgeltverordnung steht künftig „August 2028“ statt „März 2026“.
  • Ein bisher im März 2026 liegender Zeitpunkt wird damit bis August 2028 verschoben.
  • Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2026, also ab dem Tag nach dem bisherigen Zeitpunkt.
  • Welche Regelung genau von der Verschiebung betroffen ist, lässt sich ohne den Wortlaut der geänderten Verordnung nicht erkennen.

Wen betrifft es?

  • Beschäftigte bei der Postbank, für die die Postbankleistungsentgeltverordnung gilt. Den genauen Kreis nennt das Dokument nicht.
  • Die Deutsche Bank AG, deren Vorstand vor dem Erlass angehört wurde.

Ab wann gilt es?

Die Verordnung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 1. April 2026 in Kraft. Verkündet wurde sie am 14. September 2026.

Begriffe erklärt

Verordnung
Eine Rechtsvorschrift, die nicht vom Parlament, sondern von einer Regierungsstelle erlassen wird, hier vom Bundesministerium der Finanzen. Dafür braucht sie eine Erlaubnis in einem Gesetz.
Leistungsentgelt
Allgemein ein Teil der Bezahlung, der sich nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet.
Postpersonalrechtsgesetz
Das Gesetz, auf dem diese Verordnung beruht. Es regelt Fragen zum Personal der früheren Bundespost-Unternehmen.
Mit Wirkung vom
Bedeutet hier, dass die Regelung rückwirkend ab einem früheren Datum gilt, obwohl sie erst später veröffentlicht wurde.
Anhörung
Bevor die Verordnung erlassen wurde, konnte sich der Vorstand der Deutschen Bank AG dazu äußern.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.