Kurz gesagt
Neben dem Antikörper Nirsevimab nennt die RSV-Prophylaxeverordnung künftig auch den Antikörper Clesrovimab. Damit wird die Verordnung, die die Vorbeugung gegen RSV im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, um ein zweites Mittel ergänzt.
Worum geht es?
Die RSV-Prophylaxeverordnung stammt vom 10. September 2024. Sie stützt sich auf das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, also das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher nannte sie für die Vorbeugung gegen RSV nur ein Mittel: den monoklonalen Antikörper Nirsevimab.
Das Bundesministerium für Gesundheit ergänzt diese Stelle nun. Künftig ist dort auch der monoklonale Antikörper Clesrovimab genannt. Vorher hat das Ministerium die Ständige Impfkommission und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen angehört.
Das Dokument enthält nur diese eine Änderung. Welche Personen genau Anspruch auf die Vorbeugung haben und unter welchen Voraussetzungen, regelt die ursprüngliche Verordnung. Das lässt sich aus diesem Dokument nicht entnehmen. Einen Anlass für die Änderung nennt das Dokument nicht.
Was ändert sich?
- In § 1 Absatz 1 der RSV-Prophylaxeverordnung steht künftig neben Nirsevimab auch der Antikörper Clesrovimab.
- Für die von der Verordnung erfasste RSV-Vorbeugung kommen damit zwei Antikörper in Betracht statt bisher einer.
- Die übrigen Regeln der Verordnung bleiben unverändert. Das Dokument ändert nur diese eine Angabe.
Wen betrifft es?
- Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach der RSV-Prophylaxeverordnung Anspruch auf eine RSV-Vorbeugung haben. Wer das genau ist, steht nicht in diesem Dokument.
- Gesetzliche Krankenkassen
- Ärztinnen und Ärzte, die die Vorbeugung durchführen
Ab wann gilt es?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Bundesgesetzblatt wurde am 30. September 2026 ausgegeben. Damit gilt die Änderung ab dem 1. Oktober 2026.
Begriffe erklärt
- Prophylaxe
- Vorbeugung. Gemeint sind Maßnahmen, die eine Erkrankung verhindern sollen, bevor sie auftritt.
- RSV
- Abkürzung für Respiratorisches Synzytial-Virus, einen Erreger von Atemwegsinfektionen. Gegen dieses Virus richtet sich die in der Verordnung geregelte Vorbeugung.
- Monoklonaler Antikörper
- Ein im Labor hergestellter Eiweißstoff, der gezielt an einen bestimmten Krankheitserreger bindet. In der Verordnung sind das Nirsevimab und neu Clesrovimab.
- Ständige Impfkommission
- Ein Fachgremium, das Empfehlungen zu Impfungen und ähnlichen Vorbeugemaßnahmen gibt. Das Ministerium hat es vor dem Erlass der Verordnung angehört.
- Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Die gemeinsame Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene. Auch dieser Verband wurde vor dem Erlass angehört.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.