Kurz gesagt
Die förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz kann künftig auch per Videoübertragung stattfinden, und das Protokoll darüber darf elektronisch erstellt und unterschrieben werden. Außerdem werden einzelne Vorschriften im Verpflichtungsgesetz und im Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz gestrichen.
Worum geht es?
Das Verpflichtungsgesetz von 1974 regelt, wie bestimmte Personen förmlich verpflichtet werden. Bei diesem Termin werden sie auch darauf hingewiesen, dass eine Verletzung ihrer Pflichten strafrechtliche Folgen haben kann. Bisher fand die Verpflichtung nach dem neuen Wortlaut erkennbar mündlich und persönlich statt, mit einem Protokoll auf Papier. Das neue Gesetz modernisiert dieses Verfahren. Die Verpflichtung ist nun auch per Videoübertragung möglich, und das Protokoll kann als elektronisches Dokument geführt werden.
Wen das Verpflichtungsgesetz betrifft, regelt das Gesetz an anderer Stelle. Das geht aus diesem Änderungsgesetz nicht hervor. Gestrichen wird außerdem § 3 des Verpflichtungsgesetzes. Dessen Inhalt ist im vorliegenden Dokument nicht wiedergegeben. Deshalb lässt sich die Tragweite dieser Streichung hier nicht beurteilen.
Im Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz von 2020 wird ein Absatz in § 3 gestrichen. Die folgenden Absätze und ein Verweis darauf werden neu nummeriert. Was der gestrichene Absatz regelte, steht nicht im Dokument. Der Titel des Gesetzes legt aber einen Zusammenhang mit der Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes nahe.
Was ändert sich?
- Die Verpflichtung findet weiterhin mündlich in Anwesenheit der Person statt. Sie kann jetzt aber auch über eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung erfolgen, also zum Beispiel per Videokonferenz.
- Bei der Verpflichtung muss die Person auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen werden.
- Über die Verpflichtung wird ein Protokoll (Niederschrift) angefertigt. Die verpflichtete Person unterschreibt es mit und erhält eine Kopie. Findet die Verpflichtung per Video statt, wird das im Protokoll vermerkt.
- Das Protokoll darf als elektronisches Dokument erstellt werden. Die verpflichtete Person unterschreibt es entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur oder auf einem Gerät zur elektronischen Erfassung der Unterschrift, etwa einem Unterschriften-Pad. Die zuständige Stelle versieht das elektronische Protokoll ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und überlässt es der Person oder gibt ihr eine Kopie.
- Wird bei einer Verpflichtung per Video ein Papierprotokoll erstellt, schickt die zuständige Stelle der Person eine unterschriebene Kopie. Die Person muss diese unverzüglich unterschreiben und zurücksenden.
- Die Übergabe oder Übersendung des Protokolls oder der Kopie kann unterbleiben, wenn das im Interesse der inneren oder äußeren Sicherheit Deutschlands geboten ist.
- § 3 des Verpflichtungsgesetzes wird gestrichen. Sein Inhalt ergibt sich aus dem Dokument nicht.
- Im Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz entfällt § 3 Absatz 2. Die Absätze 3 bis 5 werden zu den Absätzen 2 bis 4, und ein Verweis in § 4 wird entsprechend angepasst.
Wen betrifft es?
- Personen, die nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet werden
- Behörden und andere zuständige Stellen, die solche Verpflichtungen vornehmen und protokollieren
- Stellen, die das Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz anwenden, vor allem im Bereich der Justiz
Ab wann gilt es?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verkündet wurde es am 2. Oktober 2026, es gilt also ab dem 3. Oktober 2026.
Begriffe erklärt
- Verpflichtung
- Ein förmlicher Vorgang nach dem Verpflichtungsgesetz, bei dem eine Person auf ihre Pflichten festgelegt wird. Dabei wird sie auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen.
- Niederschrift
- Ein schriftliches Protokoll über die Verpflichtung. Die verpflichtete Person unterschreibt es mit.
- Zeitgleiche Bild- und Tonübertragung
- Eine Live-Verbindung mit Bild und Ton, etwa eine Videokonferenz. Die Beteiligten müssen dabei nicht im selben Raum sein.
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Eine besonders gesicherte elektronische Unterschrift. Sie ersetzt bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift.
- Europäische Staatsanwaltschaft
- Eine Strafverfolgungsbehörde auf Ebene der Europäischen Union. Das deutsche Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz enthält Regeln zu ihrer Arbeit in Deutschland.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.