Sonstiges · 7. Oktober 2026

Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2027)

Kurz gesagt

Das Bundesbildungsministerium gibt bekannt, wie hoch die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende ist, die ihre Ausbildung im Jahr 2027 beginnen. Sie beträgt 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1 031 Euro im dritten und 1 070 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Worum geht es?

Das Berufsbildungsgesetz sieht eine Mindestvergütung für Berufsausbildungen vor. Das ist der Betrag, den Auszubildende im Monat mindestens erhalten. Die Höhe wird regelmäßig fortgeschrieben, also für jedes neue Jahr neu festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung nennt die Beträge für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2027 beginnen. Die Mindestvergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Entscheidend ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Wer 2027 anfängt, für den gelten auch in den späteren Ausbildungsjahren die hier genannten Beträge für das zweite, dritte und vierte Jahr.

Die Bekanntmachung stammt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ist auf den 30. September 2026 datiert. Ein Vergleich mit den Beträgen früherer Jahre ist im Dokument nicht enthalten.

Was ändert sich?

  • Für Ausbildungen mit Beginn im Jahr 2027 gilt eine neue Mindestvergütung.
  • Im ersten Ausbildungsjahr beträgt sie mindestens 764 Euro im Monat.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt sie mindestens 902 Euro im Monat.
  • Im dritten Ausbildungsjahr beträgt sie mindestens 1 031 Euro im Monat.
  • Im vierten Ausbildungsjahr beträgt sie mindestens 1 070 Euro im Monat.
  • Maßgeblich ist der Beginn der Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027.

Wen betrifft es?

  • Auszubildende, die ihre Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Jahr 2027 beginnen
  • Betriebe und andere Ausbildende, die ab 2027 neue Auszubildende einstellen
  • Stellen, die Ausbildungsverträge prüfen oder zur Ausbildung beraten

Ab wann gilt es?

Die Beträge gelten für Berufsausbildungen, die zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2027 beginnen. Die Bekanntmachung ist vom 30. September 2026 und wurde am 7. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Begriffe erklärt

Mindestvergütung
Der monatliche Betrag, den Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz mindestens bekommen. Er ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt.
Berufsbildungsgesetz
Das Bundesgesetz, das die Berufsausbildung regelt, unter anderem die Vergütung der Auszubildenden.
Fortschreibung
Die regelmäßige Neufestlegung eines Betrags für einen neuen Zeitraum. Hier geht es um die Mindestvergütung für Ausbildungen mit Beginn im Jahr 2027.
Bekanntmachung
Eine amtliche Mitteilung im Bundesgesetzblatt. Sie macht hier die gesetzlich vorgesehenen Beträge öffentlich, ist aber selbst kein neues Gesetz.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.