Verordnung · 30. September 2026

Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)

Kurz gesagt

Die Verordnung legt die Flugwege für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen neu fest. Sie regelt neu, über welche Strecken und Meldepunkte Flugzeuge anfliegen, wo sie warten und auf welchen Wegen sie von den einzelnen Startbahnen abfliegen.

Worum geht es?

Für Flüge nach Sichtflugregeln am Flughafen Bremen gibt es seit dem Jahr 2000 eine eigene Verordnung. Sie schreibt vor, auf welchen Wegen Piloten den Flughafen anfliegen und verlassen müssen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ändert diese Verordnung nun zum siebten Mal.

Die Paragrafen zu den Anflügen (§ 3) und zu den Abflügen (§ 4) werden vollständig durch neue Fassungen ersetzt. Außerdem heißt § 2 künftig „Meldepunkte“. Der Inhalt von § 2 selbst wird nicht geändert.

Das Dokument enthält nur die neuen Regeln, nicht die bisherigen. Welche Strecken, Meldepunkte oder Warteschleifen genau neu sind und was nur übernommen wurde, lässt sich daraus nicht erkennen. Einen Anlass für die Änderung nennt das Dokument nicht.

Was ändert sich?

  • Anflüge nach Sichtflugregeln müssen über eine von drei festgelegten Einflugstrecken erfolgen. Diese beginnen an den Punkten NOVEMBER, SIERRA 1 und WHISKEY. An den Pflichtmeldepunkten müssen Piloten ihre Position per Funk melden.
  • Es gibt zwei Warteschleifen. Die „Warteschleife Nord“ liegt nördlich des Flughafens und verläuft parallel zur vierspurigen Bundesstraße 75 (Ausrichtung 029°/209°). Die „Warteschleife Süd“ liegt südlich der Autobahn A 1 (Ausrichtung 91°/271°). In beiden wird in Rechtskurven geflogen.
  • Wer von NOVEMBER kommt, fliegt westlich der Weser zur Warteschleife Nord. Wer von SIERRA 1 oder WHISKEY kommt, fliegt über SIERRA 2 zur Warteschleife Süd. Von WHISKEY aus geht es dabei entlang der A 1.
  • Piloten müssen spätestens fünf Minuten vor Erreichen des jeweiligen Pflichtmeldepunkts Funkkontakt mit der Flugplatzkontrollstelle Bremen aufnehmen.
  • Für Abflüge von Startbahn 08 gibt es drei Strecken: entlang der Weser nach Nordwesten bis NOVEMBER, nach Süden über SIERRA 2 bis SIERRA 1 oder nach Südwesten entlang der A 1 bis WHISKEY.
  • Für Abflüge von Startbahn 26 gibt es ebenfalls drei Strecken: mit Linkskurve und dann entlang der A 1 bis WHISKEY, mit Linkskurve nach Südosten über SIERRA 2 bis SIERRA 1 oder nach Norden bis NOVEMBER.
  • Abflüge von Startbahn 23 folgen denselben Strecken wie Abflüge von Startbahn 26. Wer dabei Richtung NOVEMBER fliegt, darf die Rechtskurve nach dem Abheben erst einleiten, wenn der Kontrollturm Bremen dies ausdrücklich anweist.

Wen betrifft es?

  • Piloten, die nach Sichtflugregeln den Flughafen Bremen anfliegen oder dort starten, zum Beispiel in der Privat- und Sportfliegerei
  • Die Flugplatzkontrollstelle Bremen (Kontrollturm), die Funkmeldungen entgegennimmt und Anweisungen erteilt

Ab wann gilt es?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verkündet wurde sie am 30. September 2026, sie gilt also ab dem 1. Oktober 2026.

Begriffe erklärt

Sichtflugregeln
Regeln für Flüge, bei denen sich Piloten vor allem nach dem richten, was sie draußen sehen, und nicht nach Instrumenten. Für solche Flüge legt die Verordnung in Bremen feste Wege fest.
Pflichtmeldepunkt
Ein festgelegter Punkt auf der Flugstrecke, im Dokument mit ▲ gekennzeichnet. Wenn Piloten ihn überfliegen, müssen sie ihre Position per Funk melden. In der Verordnung tragen diese Punkte Namen wie NOVEMBER, SIERRA 1, SIERRA 2 und WHISKEY.
Warteschleife
Ein festgelegter Bereich, in dem Flugzeuge vor der Landung in Kreisen oder Schleifen fliegen, bis sie landen dürfen. Die Gradzahlen geben die Ausrichtung an, „Kurvenführung rechts“ bedeutet, dass in Rechtskurven geflogen wird.
Kurs über Grund
Die Richtung, in die sich ein Flugzeug tatsächlich über dem Boden bewegt, angegeben in Grad. 360° bzw. 0° entspricht Norden, 180° Süden.
Flugplatzkontrollstelle (Bremen TURM)
Der Kontrollturm des Flughafens Bremen. Er steht mit den Piloten per Funk in Verbindung und gibt ihnen Anweisungen für Starts, Landungen und den Flugverkehr in der Umgebung des Flughafens.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus dem amtlichen Text erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.