Gesetzgebung

So entsteht ein Gesetz

Vom ersten Entwurf bis zur Veröffentlichung – das Gesetzgebungsverfahren des Bundes in einfachen Schritten. Tippe auf die Beteiligten, um mehr zu erfahren.

Der Weg eines Gesetzes

Sechs Stationen – tippe auf eine Station, um zu sehen, wer dort entscheidet.

Schritt für Schritt

Die meisten Gesetze brauchen dafür einige Monate.

  1. Ein Gesetzentwurf entsteht

    Einen Entwurf einbringen dürfen nur drei Stellen: die Bundesregierung, Abgeordnete des Bundestages und der Bundesrat. Die meisten Gesetze kommen von der Bundesregierung.

  2. Der Bundesrat nimmt Stellung

    Nur bei Entwürfen der Bundesregierung

    Entwürfe der Bundesregierung gehen zuerst an den Bundesrat. Er hat sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme, bei umfangreichen Entwürfen neun. Die Regierung antwortet darauf mit einer Gegenäußerung.

  3. Der Bundestag berät und beschließt

    Im Bundestag wird der Entwurf in drei Lesungen beraten. Die eigentliche Arbeit passiert dazwischen in den Ausschüssen. Am Ende stimmt der Bundestag ab – meist reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

  4. Der Bundesrat entscheidet mit

    Jetzt ist der Bundesrat zum zweiten Mal dran. Wie stark er mitreden kann, hängt von der Art des Gesetzes ab: Bei Zustimmungsgesetzen muss er zustimmen, bei Einspruchsgesetzen kann er nur Einspruch einlegen. Bei Streit kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

    Zustimmungsgesetz

    Bundesrat stimmt zuDas Gesetz kommt zustande.
    Bundesrat stimmt nicht zuDas Gesetz scheitert – außer der Vermittlungsausschuss findet einen Kompromiss.

    Einspruchsgesetz

    Kein EinspruchDas Gesetz kommt zustande.
    EinspruchDer Bundestag kann ihn überstimmen – bei einem Einspruch mit Zweidrittelmehrheit nur mit zwei Dritteln.
  5. Unterschrift von Regierung und Bundespräsident

    Ein Mitglied der Bundesregierung unterschreibt zuerst (Gegenzeichnung). Dann prüft der Bundespräsident, ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist, und unterschreibt es (Ausfertigung).

  6. Verkündung und Inkrafttreten

    Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem Tag, den es selbst bestimmt. Steht dort nichts, tritt es am 14. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Danach: Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz auf Antrag überprüfen.

Die Beteiligten

Wer macht was – und wie sind die einzelnen Organe aufgebaut?

Bundesregierung

Bundeskanzler und Bundesministerien

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Schreibt die meisten Gesetzentwürfe.
  • Leitet ihre Entwürfe zuerst dem Bundesrat zu.
  • Unterschreibt beschlossene Gesetze (Gegenzeichnung), bevor der Bundespräsident sie ausfertigt.

Aufbau

Bundesregierung
Bundeskanzler

Leitet die Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Wird vom Bundestag gewählt.

Bundesministerien

Jedes Ministerium ist für ein Fachgebiet zuständig, etwa Finanzen oder Gesundheit. Das „federführende“ Ministerium schreibt den Entwurf.

  1. Referentenentwurf: Fachleute im Ministerium schreiben einen ersten Entwurf.
  2. Ressortabstimmung: Die anderen Ministerien prüfen und ergänzen ihn.
  3. Beteiligung: Länder und Verbände können Stellung nehmen.
  4. Prüfung der Kosten und des Aufwands für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Bundeskabinett

Die Runde aus Bundeskanzler und allen Bundesministern. Sie beschließt den Entwurf als „Regierungsentwurf“ – erst dann geht er auf den Weg ins Parlament.

Tippe auf einen Teil, um mehr zu erfahren.

Bundestag

Das Parlament – 630 gewählte Abgeordnete

630 Sitze im Plenarsaal

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Beschließt jedes Bundesgesetz. Ohne den Bundestag gibt es kein Gesetz.
  • Kann selbst Gesetze einbringen: eine Fraktion oder 5 Prozent der Abgeordneten.
  • Berät Entwürfe in drei Lesungen und in Ausschüssen.

Aktuelle Gesetzentwürfe im Bundestag →

Aufbau

Bundestag
Abgeordnete

630 Abgeordnete, alle vier Jahre gewählt. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Fraktionen

Zusammenschlüsse der Abgeordneten einer Partei. Sie bereiten die Arbeit vor, bilden Arbeitsgruppen und können eigene Gesetzentwürfe einbringen.

Ausschüsse

Fachgruppen aus Abgeordneten aller Fraktionen, zum Beispiel für Finanzen oder Gesundheit. Hier wird ein Entwurf im Detail geprüft.

  1. Ein Ausschuss ist „federführend“, andere beraten mit.
  2. In Anhörungen äußern sich Fachleute und Verbände.
  3. Der Ausschuss schlägt Änderungen vor und gibt eine Beschlussempfehlung ab.
Plenum

Die Vollversammlung aller Abgeordneten. Hier finden die drei Lesungen statt.

  1. 1. Lesung: Der Entwurf wird vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen.
  2. 2. Lesung: Beratung der Beschlussempfehlung; über Änderungen wird abgestimmt.
  3. 3. Lesung: Schlussabstimmung über das ganze Gesetz.
Präsidium und Ältestenrat

Die Bundestagspräsidentin oder der -präsident leitet die Sitzungen. Der Ältestenrat plant die Tagesordnung und die Redezeiten.

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Bundesrat

Die Vertretung der 16 Länder – 69 Stimmen

69 Stimmen der 16 Länder

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Nimmt zu Entwürfen der Bundesregierung Stellung (erster Durchgang).
  • Entscheidet nach dem Beschluss des Bundestages mit (zweiter Durchgang).
  • Kann selbst Gesetzentwürfe einbringen; sie gehen über die Bundesregierung an den Bundestag.

Zu den 16 Ländern →

Aufbau

Bundesrat
Mitglieder

Keine gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der Landesregierungen, etwa Ministerpräsidenten und Landesminister.

Stimmen der Länder

Jedes Land hat drei bis sechs Stimmen, je nach Einwohnerzahl. Ein Land muss einheitlich abstimmen.

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Saarland

Zusammen 69 Stimmen. Für einen Beschluss sind mindestens 35 nötig.

Zustimmungsgesetze

Gesetze, die die Länder besonders betreffen, etwa ihre Finanzen oder Verwaltung. Ohne Zustimmung des Bundesrates scheitern sie.

Einspruchsgesetze

Alle anderen Gesetze. Der Bundesrat kann Einspruch einlegen, der Bundestag kann ihn aber überstimmen.

  1. Einspruch mit der Mehrheit der Bundesratsstimmen (mindestens 35): Der Bundestag kann ihn mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
  2. Einspruch mit Zweidrittelmehrheit: Der Bundestag braucht ebenfalls zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit seiner Mitglieder.

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Vermittlungsausschuss

Je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat

16aus dem Bundestag
16aus dem Bundesrat

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Sucht einen Kompromiss, wenn Bundestag und Bundesrat sich nicht einig sind.
  • Der Bundesrat kann ihn binnen drei Wochen anrufen; bei Zustimmungsgesetzen auch Bundestag und Bundesregierung.
  • Schlägt er eine Änderung vor, muss der Bundestag neu beschließen.

Aufbau

Vermittlungsausschuss
16 Mitglieder des Bundestages

Entsandt nach der Stärke der Fraktionen.

16 Mitglieder des Bundesrates

Eines je Land. Sie sind im Ausschuss nicht an Weisungen ihrer Landesregierung gebunden.

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Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Unterschreibt jedes Gesetz (Ausfertigung), nachdem die Bundesregierung gegengezeichnet hat.
  • Prüft vorher, ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
  • Kann die Unterschrift verweigern, wenn er ein Gesetz für offensichtlich verfassungswidrig hält – das ist sehr selten.

Bundesgesetzblatt

Das amtliche Verkündungsblatt

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Erst mit der Veröffentlichung hier ist ein Gesetz verkündet.
  • Erscheint seit 2023 elektronisch auf recht.bund.de.
  • Das Gesetz bestimmt selbst, ab wann es gilt; sonst am 14. Tag nach der Veröffentlichung.

Neue Gesetze auf Lawview →

Bundesverfassungsgericht

Hüter des Grundgesetzes

Rolle im Gesetzgebungsverfahren

  • Gehört nicht zum Gesetzgebungsverfahren, kann ein Gesetz aber später überprüfen.
  • Auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Bundestagsabgeordneten (Normenkontrolle).
  • Verstößt ein Gesetz gegen das Grundgesetz, kann das Gericht es für nichtig erklären.

Gut zu wissen

Grundgesetzänderungen

Das Grundgesetz kann nur mit zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden. Manche Grundsätze, etwa die Menschenwürde, dürfen gar nicht geändert werden.

Verordnungen

Nicht alles regelt ein Gesetz. Oft erlaubt ein Gesetz einem Ministerium, Einzelheiten selbst festzulegen – das ist eine Rechtsverordnung. Sie braucht keinen Beschluss des Bundestages.

Grundlage: Grundgesetz (Art. 38, 42, 51, 52, 58, 63, 65, 76–79, 82, 93), Bundeswahlgesetz, Geschäftsordnung des Bundestages und Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses. Vereinfachte Darstellung, Stand Oktober 2026.