Gesetzentwurf · Stand: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Gesetz zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits

Noch nicht beschlossen. Dies ist ein Gesetzentwurf. Er kann im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden oder scheitern.

Eine verständliche Erklärung zu diesem Verfahren folgt in Kürze. Bis dahin findest du alle Unterlagen über „Verfahren im Bundestag“.