Gesetzentwurf · Stand: Noch nicht beraten

Gesetz zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter

Noch nicht beschlossen. Dies ist ein Gesetzentwurf. Er kann im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden oder scheitern.

Eine verständliche Erklärung zu diesem Verfahren folgt in Kürze. Bis dahin findest du alle Unterlagen über „Verfahren im Bundestag“.