Gesetzentwurf · Stand: Noch nicht beraten

Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

Noch nicht beschlossen. Dies ist ein Gesetzentwurf. Er kann im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden oder scheitern.

Eine verständliche Erklärung zu diesem Verfahren folgt in Kürze. Bis dahin findest du alle Unterlagen über „Verfahren im Bundestag“.