Beschlossenes Gesetz · Verkündet am 2. Juli 2026

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht

Kurz gesagt

Das Gesetz ordnet neu, wer außer Steuerberaterinnen und Steuerberatern bei Steuerfragen helfen darf, und erlaubt kostenlose Steuerberatung etwa durch „Tax Law Clinics“ an Hochschulen. Außerdem steigt der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent, und bei der Grunderwerbsteuer soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Das Gesetz ist beschlossen und am 2. Juli 2026 verkündet.

Worum geht es?

Der Bundestag hatte ein fast gleiches Gesetz bereits am 24. April 2026 beschlossen. Der Bundesrat stimmte diesem Gesetz am 8. Mai 2026 aber nicht zu. Deshalb brachten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Regelungen am 19. Mai 2026 erneut als eigenen Gesetzentwurf ein. Nicht mehr enthalten ist die ursprünglich geplante steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1 000 Euro. Der Finanzausschuss empfahl am 10. Juni 2026 die Annahme mit einer Ergänzung. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die Linke enthielt sich. Das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026, 197).

Im Mittelpunkt steht das Steuerberatungsgesetz. Es regelt, wer anderen geschäftsmäßig bei Steuerangelegenheiten helfen darf. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das seit 2018 läuft. Die Regeln für eingeschränkte und für kostenlose Steuerhilfe werden neu geordnet und gelockert. Die Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine werden modernisiert. Diese Regelungen waren schon in der vorigen Wahlperiode geplant. Der damalige Entwurf wurde aber vor dem Ende der Wahlperiode nicht mehr beschlossen.

Dazu kommen Änderungen bei zwei weiteren Steuern. Bei der Gewerbesteuer nutzen manche Unternehmen Gemeinden mit sehr niedrigen Steuersätzen aus rein steuerlichen Gründen. Ein höherer Mindestsatz soll diesen Anreiz verringern. Bei der Grunderwerbsteuer konnte bisher derselbe Vorgang zweimal besteuert werden. Das betraf den Kauf von Anteilen an Gesellschaften, denen Grundstücke gehören. Zu dieser doppelten Besteuerung kam es, wenn Vertragsschluss und Übergang der Anteile zeitlich auseinanderlagen und nicht rechtzeitig und vollständig gemeldet worden waren.

Was ändert sich?

  • Eingeschränkte Hilfe in Steuersachen ist nicht mehr nur den Gruppen aus einer festen Liste erlaubt. Steuerhilfe ist auch als Nebenleistung zu einer anderen Tätigkeit zulässig, wenn sie zum jeweiligen Beruf gehört. Die Befugnisse etwa von Berufsverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen von Land- und Forstwirten, Notaren und Spediteuren sind neu geregelt.
  • Kostenlose Hilfe in Steuersachen ist neu geregelt. Wer nicht nur Angehörigen hilft, muss dafür sorgen, dass die Hilfe von besonders qualifizierten Personen kommt oder unter deren Anleitung erfolgt. Dazu zählen etwa Steuerberater, Volljuristen oder Wirtschaftsprüfer. Damit sind auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen möglich.
  • Das Finanzamt kann bestimmten Personen und Vereinigungen die Steuerhilfe für bis zu fünf Jahre verbieten, wenn sie dauerhaft unsachgemäß arbeiten.
  • Lohnsteuerhilfevereine müssen künftig im Vereinsregister eingetragen sein, um anerkannt zu werden. Sie dürfen auch die Abkürzung „LStHV“ verwenden. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 500 Euro. Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe fallen weg. Die Vorschriften werden insgesamt neu geordnet.
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater brauchen für weitere Beratungsstellen keine eigene Leitung vor Ort mehr. Begründet wird das mit den digitalen Kommunikationsmöglichkeiten.
  • Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer steigt von 200 auf 280 Prozent.
  • Bei der Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz vorrangig schon der Vertragsschluss besteuert. So soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Die Fristen, in denen Beteiligte den Vorgang dem Finanzamt melden müssen, werden auf einen Monat verlängert. Außerdem ist geregelt, dass Steuervergünstigungen für Personengesellschaften weiter gelten.
  • Der Finanzausschuss hat eine Änderung im Einkommensteuergesetz ergänzt: Eine Steuerbefreiung, die bisher an Leistungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe geknüpft war, gilt auch für Leistungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder. Sie gilt ebenso für Leistungen, die direkt aus Haushaltsmitteln der Länder gezahlt werden.

Wen betrifft es?

  • Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe bei ihrer Steuererklärung nutzen: Laut Gesetzentwurf sinkt ihr Aufwand jährlich um rund 10 100 Stunden und etwa 10,7 Millionen Euro Sachkosten. Grund ist vor allem der Wegfall von Betragsgrenzen bei der Lohnsteuerhilfe.
  • Lohnsteuerhilfevereine: Für sie gelten neu geordnete Regeln. Neu gegründete Vereine zahlen höhere Anerkennungsgebühren, insgesamt etwa 9 600 Euro im Jahr.
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Wirtschaft insgesamt: Der jährliche Aufwand sinkt um etwa 12,7 Millionen Euro, vor allem durch den Wegfall der Leitungspflicht für weitere Beratungsstellen. Die Kosten für Informationspflichten steigen dagegen um 100 000 Euro.
  • Vereine, Verbände, Wohlfahrtsorganisationen und andere Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auch bei Steuerfragen helfen.
  • Hochschulen, Studierende und Ehrenamtliche, die kostenlose Steuerhilfe anbieten wollen.
  • Unternehmen in Gemeinden mit bisher sehr niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz.
  • Käufer und Verkäufer von Anteilen an Gesellschaften, denen Grundstücke gehören.
  • Gemeinden: Sie nehmen voraussichtlich rund 153 Millionen Euro mehr Steuern pro Jahr ein. Die Länder nehmen voraussichtlich rund 2 Millionen Euro mehr ein.
  • Die Verwaltung der Länder einschließlich der Kommunen: Ihr jährlicher Aufwand sinkt um etwa 908 100 Euro.
  • Empfänger von Leistungen gemeinnütziger Organisationen der Länder, die mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe vergleichbar sind.

Was heißt das für dich?

Beschäftigte
Wenn du dir bei der Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, fallen die bisherigen Betragsgrenzen bei der Lohnsteuerhilfe weg. Außerdem dürfen künftig mehr Stellen eingeschränkt oder kostenlos bei Steuerfragen helfen, etwa „Tax Law Clinics“ an Hochschulen. Das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 verkündet; für einzelne Teile gelten eigene Termine.
Rentnerinnen und Rentner
Wenn du Hilfe bei deiner Steuererklärung brauchst, können dir künftig mehr Stellen eingeschränkt oder kostenlos helfen, etwa Vereine, Wohlfahrtsverbände oder „Tax Law Clinics“. Kostenlose Hilfe für Nicht-Angehörige muss von qualifizierten Personen wie Steuerberatern oder Volljuristen kommen oder angeleitet werden. Das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 verkündet.
Studierende
Hochschulen und Studierende können nun kostenlose Steuerberatung in „Tax Law Clinics“ anbieten, wenn qualifizierte Personen wie Steuerberater, Volljuristen oder Wirtschaftsprüfer sie anleiten. Auch du selbst kannst solche kostenlosen Angebote nutzen. Das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 verkündet.
Arbeitgeber und Unternehmen
Hat dein Unternehmen seinen Sitz in einer Gemeinde mit sehr niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz, steigt der Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent; die Mehreinnahmen sind ab 2027 eingeplant. Beim Kauf von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz wird künftig vorrangig schon der Vertragsschluss besteuert, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, und die Meldefrist ans Finanzamt verlängert sich auf einen Monat.
Selbstständige und Freiberufler
Bist du Gewerbetreibender in einer Gemeinde mit bisher sehr niedrigem Hebesatz, gilt künftig ein Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 280 statt 200 Prozent; die Mehreinnahmen sind ab 2027 eingeplant. Gehört Steuerhilfe als Nebenleistung zu deinem Beruf, ist sie nun auch ohne Aufnahme in eine feste Liste erlaubt. Bei dauerhaft unsachgemäßer Arbeit kann das Finanzamt die Steuerhilfe für bis zu fünf Jahre verbieten.
Finanzbranche
Als Steuerberaterin oder Steuerberater brauchst du für weitere Beratungsstellen keine eigene Leitung vor Ort mehr. Lohnsteuerhilfevereine müssen für die Anerkennung im Vereinsregister eingetragen sein, dürfen die Abkürzung „LStHV“ nutzen und zahlen 500 Euro Anerkennungsgebühr. Das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 verkündet.
Bau und Immobilien
Kaufst oder verkaufst du Anteile an Gesellschaften, denen Grundstücke gehören, wird die Grunderwerbsteuer künftig vorrangig schon beim Vertragsschluss erhoben, damit derselbe Vorgang nicht doppelt besteuert wird. Die Frist, den Vorgang dem Finanzamt zu melden, wird auf einen Monat verlängert, und Steuervergünstigungen für Personengesellschaften gelten weiter.

Ab wann gilt es?

Das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 verkündet. Die Änderung im Einkommensteuergesetz (Steuerbefreiung für Leistungen vergleichbarer Organisationen der Länder) gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Für einzelne weitere Teile gelten eigene Termine. Diese ergeben sich aus den Auszügen nicht im Einzelnen. Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sind laut den Schätzungen ab 2027 eingeplant.

Begriffe erklärt

Hebesatz (Gewerbesteuer)
Ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Er bestimmt mit, wie hoch die Gewerbesteuer der Unternehmen vor Ort ausfällt. Der Mindesthebesatz ist die gesetzliche Untergrenze.
Lohnsteuerhilfeverein
Ein Verein, der seinen Mitgliedern hilft, vor allem Arbeitnehmern, Rentnern und Arbeitslosen. Er unterstützt sie in begrenztem Umfang bei der Einkommensteuer, etwa bei der Steuererklärung.
Tax Law Clinic
Ein Angebot an oder im Umfeld von Hochschulen. Dort beraten zum Beispiel Studierende unter Anleitung qualifizierter Fachleute kostenlos in Steuerfragen. Gleichzeitig dient das ihrer Ausbildung.
Signing und Closing
Signing ist der Abschluss des Kaufvertrags. Closing ist der spätere tatsächliche Übergang der gekauften Anteile. Liegen beide zeitlich auseinander, konnte es bisher zu einer doppelten Grunderwerbsteuer kommen.
Vertragsverletzungsverfahren
Ein Verfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat. Die Kommission leitet es ein, wenn sie meint, dass nationales Recht gegen EU-Recht verstößt.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.