Kurz gesagt
Das Gebäudeenergiegesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, ist gestrichen. Eigentümer dürfen wieder frei wählen, auch Gas- und Ölheizungen. Diese müssen aber ab 2029 schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Worum geht es?
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf eingebracht. Der Bundestag hat ihn mit Änderungen beschlossen, am 28. Juli 2026 wurde er verkündet. Anlass war laut Entwurf das Heizungsgesetz von 2023: Dessen Regeln hätten teilweise zu Verunsicherung geführt und sich als zu kompliziert und wenig praktikabel erwiesen. Das Gesetz soll den Rechtsrahmen technologieoffener, flexibler und einfacher machen, so wie es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehen ist. Die Klimaschutzziele gelten laut Gesetz weiter.
Zugleich setzt das Gesetz die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 eins zu eins in deutsches Recht um. Sie war bis zum 29. Mai 2026 umzusetzen. Die Richtlinie sieht unter anderem Renovierungspflichten für Nichtwohngebäude vor, außerdem das sogenannte Nullemissionsgebäude und Regeln zur nachhaltigen Mobilität.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie wurde der Entwurf noch geändert. Hinzu kamen Übergangsregeln für den Fall, dass eine Heizung irreparabel ausfällt und ersetzt werden muss. Die Regeln zur Wartung von Wärmepumpen wurden präzisiert. Außerdem gibt es nun eine Härtefallregel für Vermietende bei der Aufteilung der CO2-Kosten. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen.
Was ändert sich?
- Das Gebäudeenergiegesetz wird in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt.
- Die bisherige Vorgabe entfällt, wonach neue Heizungen in Neu- und Bestandsbauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
- Eigentümer entscheiden beim Heizungstausch selbst über die Heizungsart. Erlaubt sind neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizungen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen.
- Wer nach Inkrafttreten eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss einen steigenden Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Arten von Wasserstoff erzeugen. Die Mindestanteile: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (sogenannte Bio-Treppe).
- Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden, die durch den Einbau einer unwirtschaftlichen Heizung entstehen. Für Vermietende gibt es eine Härtefallregel bei der Aufteilung der CO2-Kosten.
- Neue Übergangsregeln gelten, wenn eine Heizung irreparabel ausfällt. Die Prüfung und Wartung von Wärmepumpen und älteren Heizungen wird vereinfacht und digitalisiert.
- Eine Stromdirektheizung darf in einem neuen Gebäude mit Wohnungen nur eingebaut werden, wenn es die Anforderungen an den Wärmeschutz um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Ausgenommen sind Häuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt.
- Für bestehende Nichtwohngebäude gelten nach EU-Vorgabe Renovierungspflichten: Bis 2030 müssen die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent. Die zentralen Regeln werden im Jahr 2030 auf ihren Beitrag zum Klimaschutz überprüft.
Wen betrifft es?
- Haus- und Wohnungseigentümer, die eine Heizung tauschen oder neu einbauen. Für Bürgerinnen und Bürger rechnet die Regierung insgesamt mit einer jährlichen Entlastung von rund 5,1 Milliarden Euro und rund 55.000 Stunden. Diese Entlastung verringert sich durch die Kosten der Bio-Treppe. Wie stark, lässt sich laut Regierung derzeit nicht beziffern, weil die künftigen Preise biogener Brennstoffe unsicher sind.
- Mieterinnen und Mieter, die vor überhöhten Heiz- und Nebenkosten geschützt werden sollen, sowie Vermietende, etwa bei der Aufteilung der CO2-Kosten.
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden wie Büros, Geschäften oder öffentlichen Gebäuden, die unter die Renovierungspflichten fallen.
- Die Wirtschaft: Insgesamt rechnet die Regierung mit einer jährlichen Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro. Durch die Renovierungspflichten für Nichtwohngebäude entstehen zehn Jahre lang aber einmalige Kosten von etwa 684 Millionen Euro pro Jahr.
- Die Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden: Insgesamt ist eine jährliche Entlastung von rund 335 Millionen Euro geplant. Für die Renovierung öffentlicher Nichtwohngebäude fallen zehn Jahre lang einmalige Kosten von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr an.
- Anbieter und Hersteller von Heizungen, Biobrennstoffen und Wasserstoff sowie Fernwärmeversorger.
Was heißt das für dich?
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wenn du deine Heizung tauschst, musst du nicht mehr mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen und darfst auch wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Baust du nach Inkrafttreten eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Haus ein, muss ab 2029 ein steigender Anteil aus Biomethan, Bioöl oder bestimmtem Wasserstoff kommen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040). Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet; für irreparabel ausgefallene Heizungen gibt es neue Übergangsregeln.
- Mieterinnen und Mieter
- Du sollst vor überhöhten Heiz- und Nebenkosten geschützt werden, wenn dein Vermieter eine unwirtschaftliche Heizung einbaut. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet.
- Vermieterinnen und Vermieter
- Du darfst beim Heizungstausch wieder frei wählen, musst aber damit rechnen, dass Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt werden. Bei der Aufteilung der CO2-Kosten gibt es für dich neu eine Härtefallregel. Bei neuen Gas- oder Ölheizungen im Bestand gilt ab 2029 ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe.
- Bau und Immobilien
- Bestehende Nichtwohngebäude wie Büros oder Geschäfte fallen unter neue Renovierungspflichten: Bis 2030 müssen die 16 Prozent mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent. In neuen Wohngebäuden ist eine Stromdirektheizung nur erlaubt, wenn der Wärmeschutz die Anforderungen um mindestens 45 Prozent unterschreitet (Ausnahme: Häuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt).
- Handwerk
- Wenn du Heizungen einbaust oder wartest, dürfen deine Kunden wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- und Ölheizungen wählen. Die Prüfung und Wartung von Wärmepumpen und älteren Heizungen wird vereinfacht und digitalisiert.
- Energie und Umwelt
- Wenn du Heizungen, Biobrennstoffe oder Wasserstoff anbietest oder Fernwärme lieferst, ändert sich die Nachfrage: Die 65-Prozent-Pflicht entfällt, dafür müssen neue Gas- und Ölheizungen im Bestand ab 2029 steigende Anteile an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmtem Wasserstoff nutzen.
- Öffentlicher Dienst
- Auch öffentliche Nichtwohngebäude fallen unter die EU-Renovierungspflichten: Bis 2030 müssen die 16 Prozent mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent. Die Regierung rechnet dafür zehn Jahre lang mit Kosten von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. I 2026, 226). Das genaue Datum des Inkrafttretens geht aus den Auszügen nicht hervor. Einzelne Teile gelten gestaffelt: Weitere Änderungen greifen zum 1. Januar 2028 und zum 1. Januar 2030. Die Pflicht zu Biobrennstoffen bei neuen Gas- und Ölheizungen beginnt am 1. Januar 2029 und steigt bis 2040 an.
Begriffe erklärt
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Neuer Name des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Es regelt Energieanforderungen an Gebäude, Heizungen und Energieausweise.
- Bio-Treppe
- Stufenweise steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe bei neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen: von 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040.
- Grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff
- Die Farben beschreiben die Herstellung. Grüner Wasserstoff wird mit erneuerbarem Strom erzeugt. Blauer Wasserstoff stammt aus Erdgas, wobei das CO2 abgeschieden und gespeichert wird. Orangener Wasserstoff entsteht aus Biomasse oder mit Strom aus der Abfallwirtschaft. Türkiser Wasserstoff wird durch Spaltung von Erdgas (Pyrolyse) gewonnen.
- Nichtwohngebäude
- Gebäude, die nicht überwiegend zum Wohnen dienen, zum Beispiel Büros, Schulen, Läden oder Verwaltungsgebäude.
- Erfüllungsaufwand
- Zeit und Kosten, die Bürgern, Unternehmen und Verwaltung entstehen oder wegfallen, weil sie die Vorgaben eines Gesetzes einhalten müssen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.