Kurz gesagt
Mit diesem Gesetz stimmt Deutschland einem internationalen Abkommen zu. Danach tauschen die Steuerbehörden der beteiligten Staaten die Mindeststeuer-Berichte großer internationaler Unternehmensgruppen automatisch untereinander aus. Das Gesetz wurde am 5. Oktober 2026 verkündet und gilt.
Worum geht es?
Große internationale Unternehmensgruppen sollen in jedem Staat, in dem sie tätig sind, ein Mindestmaß an Steuern zahlen. Diese Regeln heißen GloBE-Vorschriften. Die OECD und die G20-Staaten haben sie gemeinsam erarbeitet. Damit die Steuerbehörden die Mindeststeuer prüfen können, müssen die Unternehmensgruppen einen Mindeststeuer-Bericht abgeben. Im Abkommen heißt dieser Bericht „GloBE-Erklärung“.
Damit eine Gruppe den Bericht nicht in jedem einzelnen Staat abgeben muss, darf sie ihn zentral einreichen. Das geschieht in der Regel im Staat, in dem die oberste Muttergesellschaft sitzt. Die anderen betroffenen Staaten brauchen die Informationen aber ebenfalls. Deshalb regelt die „Mehrseitige Vereinbarung vom 15. Januar 2025“ einen automatischen Austausch zwischen den Finanzverwaltungen. Deutschland hat die Vereinbarung am 19. September 2025 in Paris unterzeichnet.
Damit die Vereinbarung in Deutschland gilt, ist ein Zustimmungsgesetz des Bundestages nötig, ein sogenanntes Vertragsgesetz. Die Bundesregierung hat den Entwurf eingebracht. Der Bundesrat erhob keine Einwendungen. Der Finanzausschuss empfahl, den Entwurf unverändert anzunehmen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die AfD enthielt sich. Das Gesetz wurde beschlossen und am 5. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. II 2026, 220).
Was ändert sich?
- Deutschland stimmt der Mehrseitigen Vereinbarung über den Austausch von GloBE-Informationen zu. Die Vereinbarung wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
- Die Steuerbehörden der beteiligten Staaten tauschen die Mindeststeuer-Berichte internationaler Unternehmensgruppen automatisch untereinander aus.
- Deutsche oberste Muttergesellschaften müssen ihren Mindeststeuer-Bericht nur einmal in Deutschland nach den hier geltenden Regeln einreichen. So sollen mehrfache Abgabepflichten in verschiedenen Staaten vermieden werden.
- Deutschland erhält im Gegenzug die Mindeststeuer-Berichte ausländischer Unternehmensgruppen, die in Deutschland mit Geschäftseinheiten tätig sind.
- Der Austausch mit einem anderen Staat beginnt erst, wenn beide Staaten alle Voraussetzungen nach § 8 der Vereinbarung erfüllen. Dazu gehört vor allem die Zusage, die Anforderungen an den Datenschutz einzuhalten.
- Die Daten gehen nur an die Steuerbehörden der beteiligten Staaten und werden nicht veröffentlicht. Personenbezogene Daten werden laut den Unterlagen nicht ausgetauscht.
- Die Informationen sollen helfen, die Mindeststeuer durchzusetzen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen und das deutsche Steueraufkommen zu sichern.
Wen betrifft es?
- Große internationale Unternehmensgruppen, die unter die Mindeststeuer fallen: Sie können ihren Mindeststeuer-Bericht zentral abgeben. Laut den Unterlagen entsteht der Wirtschaft durch die Vereinbarung kein zusätzlicher Aufwand, weil nur Behörden am Austausch beteiligt sind. Auch für kleine und mittlere Unternehmen entstehen keine direkten sonstigen Kosten.
- Ausländische Unternehmensgruppen mit Geschäftseinheiten in Deutschland: Ihre Berichte erhalten die deutschen Steuerbehörden über den Austausch.
- Die Finanzverwaltung, insbesondere das Bundeszentralamt für Steuern, das den Austausch durchführt: Der Aufwand dafür wurde schon mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mindeststeuer-Richtlinie von 2023 berechnet. Durch dieses Gesetz kommt kein weiterer Aufwand hinzu.
- Bürgerinnen und Bürger: Für sie entsteht kein Aufwand. Auswirkungen auf Verbraucherpreise sind laut den Unterlagen nicht zu erwarten.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es wurde am 5. Oktober 2026 verkündet und gilt damit seit dem 6. Oktober 2026. Wann die Vereinbarung selbst nach ihrem § 8 Absatz 2 für Deutschland wirksam wird, wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Dieser Termin ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Begriffe erklärt
- GloBE-Vorschriften
- International abgestimmte Regeln von OECD und G20. Sie sollen sicherstellen, dass große multinationale Unternehmensgruppen in jedem Staat, in dem sie tätig sind, ein Mindestmaß an Steuern zahlen (globale Mindeststeuer).
- Mindeststeuer-Bericht (GloBE-Erklärung)
- Ein Bericht, den Unternehmensgruppen bei den Steuerbehörden einreichen. Er enthält allgemeine Angaben zur Gruppe und ihrer Struktur sowie Angaben zur Anwendung der Mindeststeuer in den einzelnen Staaten.
- Vertragsgesetz
- Ein Gesetz, mit dem der Bundestag einem internationalen Vertrag zustimmt. Erst danach kann der Vertrag in Deutschland wirksam werden (Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz).
- Oberste Muttergesellschaft
- Das Unternehmen an der Spitze einer Unternehmensgruppe, dem die anderen Gesellschaften der Gruppe gehören. In ihrem Sitzstaat wird der Mindeststeuer-Bericht in der Regel eingereicht.
- Anerkannte nationale Ergänzungssteuer (QDMTT)
- Eine Steuer, die ein Staat selbst erhebt, wenn Unternehmen dort zu wenig Steuern zahlen. So soll das Mindeststeuer-Niveau im eigenen Land erreicht werden. Im deutschen Mindeststeuergesetz heißt sie „anerkannte nationale Ergänzungssteuer“.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.