Kurz gesagt
Fluggesellschaften und Flughäfen dürfen Fluggäste jetzt auch digital abfertigen, zum Beispiel per Gesichtsabgleich mit dem Foto im Chip von Pass oder Personalausweis. Das ist für Reisende freiwillig. Die bisherige Abfertigung durch Personal bleibt als gleichwertige Möglichkeit erhalten.
Worum geht es?
Bisher werden Bordkarten und Ausweise am Flughafen von Hand kontrolliert, etwa beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und vor dem Einsteigen. Das Gesetz erlaubt, diese Kontrollen mit automatisierten Systemen durchzuführen. Dazu dürfen Fluggesellschaften und bestimmte andere Stellen am Flughafen Daten aus dem Chip und aus der maschinenlesbaren Zone von Pässen und Personalausweisen auslesen. Die Abläufe sollen dadurch schneller und einfacher werden. Außerdem soll die Echtheitsprüfung des Chips es erschweren, gefälschte Dokumente zu nutzen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eingebracht. Sie sieht ihn als Teil ihrer Maßnahmen zum Bürokratieabbau und ihrer Digitalstrategie. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat eine Änderung beschlossen: Die Regelung gilt nicht nur für Schweizer Pässe, sondern für alle Pässe und Passersatzpapiere mit Chip, also auch für Menschen aus Staaten außerhalb der EU. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, AfD und SPD dafür, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen.
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit geltendes Recht. Grenzpolizeiliche Kontrollen sind davon nicht betroffen.
Was ändert sich?
- Fluggesellschaften dürfen Bordkarte und Reisedokument beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und beim Einsteigen automatisiert prüfen. Flughafenbetreiber dürfen das Verfahren auch bei der Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich einsetzen.
- Die Fluggesellschaften dürfen Daten aus dem Chip und aus der maschinenlesbaren Zone von Pass oder Personalausweis auslesen. Das gilt nur, soweit es für die Abfertigung nötig ist, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Fluggastes und nur, wenn die Daten ausschließlich in der EU verarbeitet werden.
- Am Flughafen kann mit Einwilligung des Fluggastes ein Foto aufgenommen werden. Es wird einmalig mit dem Lichtbild im Chip verglichen, um zu prüfen, ob Fluggast und Ausweisinhaber dieselbe Person sind. Das Foto wird in ein biometrisches Muster umgewandelt, der Name in eine verschlüsselte Datei.
- Es gelten feste Löschfristen: Viele Daten müssen sofort nach der Prüfung gelöscht werden. Name, biometrisches Muster und verschlüsselte Datei müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, spätestens drei Stunden nach dem Abflug.
- Die Echtheitsprüfung muss dem Stand der Technik entsprechen. Maßgeblich sind dafür die Technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Jeder Fluggast kann sich weiterhin ohne Einschränkung herkömmlich abfertigen lassen. Das gilt für alle Schritte oder auch nur für einzelne.
- Die Regeln gelten für deutsche Pässe und Personalausweise. Sie gelten auch für Pässe und Ausweise aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen, für Schweizer Personalausweise sowie für Pässe und Passersatzpapiere mit Chip aus allen anderen Staaten. Erfasst sind auch Dienst- und Diplomatenpässe.
- Laut Begründung dürfen Fluggesellschaften die nötigen Daten auch für bereits bestehende Pflichten, etwa die Übermittlung von Daten nach Einreisebestimmungen, aus dem Chip statt aus der maschinenlesbaren Zone auslesen.
Wen betrifft es?
- Fluggäste, die von deutschen Flughäfen abfliegen: Sie können die digitale Abfertigung freiwillig nutzen. Laut Schätzung der Bundesregierung sparen Bürgerinnen und Bürger zusammen rund 1.088.000 Stunden pro Jahr. Angenommen wird etwa eine Minute pro Fluggast und eine Nutzung durch 80 Prozent der Reisenden.
- Fluggesellschaften: Sie dürfen Ausweisdaten unter den genannten Bedingungen auslesen und müssen die herkömmliche Abfertigung weiter anbieten.
- Flughafenbetreiber und Bodenabfertigungsdienstleister: Für sie gelten dieselben Regeln, wenn sie Aufgaben der Fluggastabfertigung übernehmen.
- Wirtschaft insgesamt: Die Bürokratiekosten sinken laut Schätzung um rund 63 Millionen Euro pro Jahr. Für die Anpassung der Technik an den Flughäfen entstehen einmalig rund 884.000 Euro.
- Reisende aus anderen EU- und EWR-Staaten, aus der Schweiz und aus Drittstaaten mit Chip-Pass: Auch sie können das Verfahren nutzen.
- Verwaltung: Für sie ändert sich am Aufwand laut Entwurf nichts.
Was heißt das für dich?
- Alle Bürgerinnen und Bürger
- Wenn du von einem deutschen Flughafen abfliegst, kannst du dich seit dem 23. Juli 2026 freiwillig digital abfertigen lassen, zum Beispiel per Gesichtsabgleich mit dem Foto im Chip deines Passes oder Personalausweises. Das gilt beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe, beim Einsteigen und an der Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich. Du kannst aber weiterhin ganz oder für einzelne Schritte die herkömmliche Kontrolle durch Personal wählen. Deine Daten müssen spätestens drei Stunden nach dem Abflug gelöscht werden.
- Zugewanderte
- Auch wenn du keinen deutschen Ausweis hast, kannst du seit dem 23. Juli 2026 die digitale Abfertigung an deutschen Flughäfen nutzen, sofern du einen Pass oder ein Passersatzpapier mit Chip besitzt, egal aus welchem Staat. Die Nutzung ist freiwillig, die herkömmliche Abfertigung bleibt möglich.
- Verkehr und Logistik
- Wenn du bei einer Fluggesellschaft, einem Flughafenbetreiber oder einem Bodenabfertigungsdienstleister arbeitest: Seit dem 23. Juli 2026 dürft ihr Bordkarten und Ausweise automatisiert prüfen und Daten aus Chip und maschinenlesbarer Zone auslesen. Voraussetzung sind die ausdrückliche Einwilligung des Fluggastes, eine Verarbeitung ausschließlich in der EU, eine Echtheitsprüfung nach den Technischen Richtlinien des BSI und feste Löschfristen. Die herkömmliche Abfertigung müsst ihr weiter anbieten.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Verkündet wurde es am 22. Juli 2026, es gilt also seit dem 23. Juli 2026.
Begriffe erklärt
- Digitale Fluggastabfertigung
- Kontrolle von Bordkarte und Ausweis am Flughafen durch automatisierte Systeme statt durch Personal, etwa beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe oder beim Einsteigen.
- Maschinenlesbare Zone
- Die Zeilen mit Buchstaben und Zeichen auf der Datenseite von Pass oder Personalausweis, die ein Lesegerät automatisch erfassen kann.
- Chip im Pass oder Personalausweis
- Ein im Dokument eingebauter elektronischer Speicher, unter anderem mit Name und Lichtbild. Mit Sicherheitsdaten auf dem Chip lässt sich prüfen, ob Dokument und Daten echt sind.
- Biometrisches Muster
- Eine aus einem Gesichtsfoto errechnete Datei mit typischen Gesichtsmerkmalen. Mit ihr kann ein System erkennen, ob zwei Bilder dieselbe Person zeigen.
- Erfüllungsaufwand
- Die Zeit und die Kosten, die Bürgern, Unternehmen oder Behörden durch ein Gesetz entstehen oder die sie dadurch einsparen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.