Kurz gesagt
Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel ist vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Mit der Umsatzsteuer ergibt das eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent pro Liter, wenn die Unternehmen die Senkung an der Tankstelle weitergeben.
Worum geht es?
Nach den Angaben im Gesetz sind die Energiepreise infolge des Iran-Krieges deutlich gestiegen, vor allem der Preis für Rohöl. Das treibt die Inflation und belastet Haushalte und Unternehmen. Als Folgen nennt die Begründung weniger Konsum, Zurückhaltung bei Investitionen und eine schwächere Nachfrage aus dem Ausland. Um diese Belastung kurzfristig abzufedern, wird die Steuer auf Kraftstoffe für zwei Monate gesenkt. Besonders genannt werden Bürgerinnen und Bürger sowie das Handwerk und die Logistikbranche. Insgesamt sollen sie um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden.
Den Entwurf haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht. Der Finanzausschuss empfahl, ihn mit einer kleinen Änderung anzunehmen. Dafür stimmten dort CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gleichzeitig empfahl der Ausschuss, andere Vorschläge abzulehnen: einen Gesetzentwurf der Grünen zur Senkung der Stromsteuer und zwei Anträge der AfD zur Pendlerpauschale und gegen eine Übergewinnsteuer. Das Gesetz wurde beschlossen und am 29. April 2026 verkündet (BGBl. I 2026, Nr. 116).
Die Senkung ist bewusst befristet. Laut Begründung soll sie unbillige Härten abfedern. Sie soll aber kein Ersatz dafür sein, Energie künftig effizienter zu nutzen und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Die Begründung weist außerdem darauf hin: Ob und wie schnell die Preise an der Tankstelle sinken, hängt davon ab, ob die Unternehmen die Senkung weitergeben. Die Steuer entsteht nämlich schon, wenn der Kraftstoff das Steuerlager verlässt. Deshalb kann Kraftstoff, der in den ersten Tagen verkauft wird, noch zum alten Satz versteuert sein. Die Gegenfinanzierung soll über kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft erfolgen.
Was ändert sich?
- Vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel jeweils um 14,04 Cent je Liter. Das gilt auch für steuerlich gleichgestellte Kraftstoffe.
- Konkret beträgt die Steuer in diesem Zeitraum 514,10 Euro je 1.000 Liter Benzin und 330,00 Euro je 1.000 Liter Diesel, jeweils mit höchstens 10 mg/kg Schwefel.
- Mit dem darauf entfallenden Anteil der Umsatzsteuer ergibt sich eine mögliche Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto je Liter.
- Bestimmte bestehende Steuerentlastungen für Diesel (nach § 47a und § 56 Energiesteuergesetz) werden für Diesel ausgesetzt, der in diesen zwei Monaten bezogen wird. Sonst würde der von der EU vorgeschriebene Mindeststeuersatz unterschritten. Für Diesel mit höherem Schwefelgehalt bleiben die Entlastungen bestehen.
- Andere Steuerentlastungen für Kraftstoffe aus diesem Zeitraum werden nach den gesenkten Steuersätzen berechnet. Unternehmen müssen dafür nur die Mengen nach Zeiträumen trennen und keine genauen Nachweise über die tatsächliche Versteuerung führen. Der Finanzausschuss hat die Liste der betroffenen Entlastungsregeln um § 53 ergänzt.
- Für Mischungen von Kraftstoffen werden die Differenzbeträge zur Nachversteuerung in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorübergehend angepasst. Die Steuerbelastung des Gemischs bleibt insgesamt gleich.
- Ab dem 1. Juli 2026 gelten wieder die regulären Steuersätze. Entlastungen werden dann wieder nach den normalen Sätzen berechnet.
Wen betrifft es?
- Autofahrerinnen und Autofahrer sowie alle, die Benzin oder Diesel tanken. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
- Unternehmen, besonders aus dem Handwerk und der Logistikbranche, die von niedrigeren Kraftstoffpreisen profitieren können.
- Steuerpflichtige Unternehmen der Mineralölwirtschaft und Antragsteller von Steuerentlastungen. Für geänderte Steueranmeldungen und Entlastungsanträge entsteht ihnen einmalig ein Aufwand von rund 146.000 Euro.
- Die Zollverwaltung: einmalig 153.000 Euro für die Umstellung von Formularen und IT, kein zusätzliches Personal.
- Bund, Länder und Gemeinden durch Steuerausfälle: insgesamt rund 1,61 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 1,53 Milliarden auf den Bund, 75 Millionen auf die Länder und 3 Millionen auf die Gemeinden.
Was heißt das für dich?
- Autofahrerinnen und Autofahrer
- Vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 ist die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Mit der Umsatzsteuer kann das beim Tanken bis zu rund 17 Cent pro Liter ausmachen, sofern die Unternehmen die Senkung weitergeben. In den ersten Tagen kann Kraftstoff noch zum alten Satz versteuert sein, ab dem 1. Juli 2026 gelten wieder die regulären Sätze.
- Handwerk
- Dein Betrieb kann vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 von niedrigeren Preisen für Benzin und Diesel profitieren, weil die Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter gesenkt ist. Ob die Entlastung an der Tankstelle ankommt, hängt davon ab, ob die Mineralölunternehmen sie weitergeben.
- Verkehr und Logistik
- Vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 sinkt die Steuer auf Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter, was deine Kraftstoffkosten senken kann. Bestimmte bestehende Steuerentlastungen für Diesel nach § 47a und § 56 Energiesteuergesetz sind für in diesem Zeitraum bezogenen schwefelarmen Diesel ausgesetzt. Andere Entlastungen werden nach den gesenkten Sätzen berechnet; du musst dafür die Mengen nach Zeiträumen trennen.
- Energie und Umwelt
- Wenn du als Unternehmen der Mineralölwirtschaft steuerpflichtig bist, gelten vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 gesenkte Sätze: 514,10 Euro je 1.000 Liter Benzin und 330,00 Euro je 1.000 Liter Diesel. Du musst Steueranmeldungen und Entlastungsanträge anpassen, für Mischungen gelten vorübergehend angepasste Differenzbeträge. Ab dem 1. Juli 2026 gelten wieder die regulären Sätze.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Die gesenkten Steuersätze gelten vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026.
Begriffe erklärt
- Energiesteuer
- Eine Steuer des Bundes auf Energieerzeugnisse wie Benzin und Diesel. Sie ist im Preis an der Tankstelle enthalten.
- Verbrauchsteuer / indirekte Steuer
- Eine Steuer, die zwar Unternehmen ans Finanzamt bzw. den Zoll zahlen, die aber über den Preis an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden soll.
- Steuerlager
- Ein Lager, in dem Kraftstoff unversteuert aufbewahrt werden darf. Die Steuer entsteht erst, wenn der Kraftstoff das Lager verlässt.
- Mindeststeuersatz
- Die Untergrenze, die die EU-Energiesteuerrichtlinie für die Besteuerung von Kraftstoffen vorgibt. Deutschland darf sie nicht unterschreiten.
- Erfüllungsaufwand
- Die Zeit und die Kosten, die Bürgern, Unternehmen und Behörden entstehen, um neue gesetzliche Vorgaben umzusetzen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.