Kurz gesagt
Die Luftverkehrsteuer ist seit dem 1. Juli 2026 niedriger. Die Steuersätze pro Fluggast wurden auf den Stand vor ihrer Erhöhung im Mai 2024 zurückgesetzt.
Worum geht es?
Auf Flüge, die in Deutschland starten, erheben Bund und Zoll eine Luftverkehrsteuer. Sie wird pro Fluggast fällig. Die Fluggesellschaften zahlen sie und können sie auf die Passagiere umlegen. Die Höhe hängt vom Zielort ab. Zum 1. Mai 2024 waren die Steuersätze erhöht worden. Dieses Gesetz nimmt diese Erhöhung zurück.
Anlass ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Dort steht, dass Fluggesellschaften steuerlich entlastet werden sollen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Am 13. November 2025 einigten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen darauf, dies umzusetzen. Die Bundesregierung brachte den Gesetzentwurf am 4. Mai 2026 in den Bundestag ein. Laut Begründung soll die Senkung die Fluggesellschaften entlasten und die Standortkosten in Deutschland verringern.
Der Finanzausschuss führte am 18. Mai 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Er empfahl, den Entwurf unverändert anzunehmen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen. Es wurde am 24. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 182).
Was ändert sich?
- Für Flüge zu Zielorten in den Ländern der Anlage 1 des Gesetzes sinkt die Steuer pro Fluggast von 15,53 Euro auf 13,03 Euro.
- Für Flüge zu Zielorten in den Ländern der Anlage 2 des Gesetzes sinkt die Steuer pro Fluggast von 39,34 Euro auf 33,01 Euro.
- Für Flüge in alle anderen Länder sinkt die Steuer pro Fluggast von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
- Damit gelten wieder dieselben Steuersätze wie vor dem 1. Mai 2024.
- Dem Bund fehlen dadurch Steuereinnahmen: laut Schätzung rund 185 Millionen Euro im Jahr 2026 und danach jährlich etwa 340 bis 355 Millionen Euro.
- Im Jahr 2026 wird der Ausfall im allgemeinen Bundeshaushalt ausgeglichen. Ab 2027 soll er vollständig durch Einsparungen beim Bundesministerium für Verkehr ausgeglichen werden.
- Laut Gesetzentwurf sind keine Auswirkungen auf die Preise zu erwarten. Auch die Koalitionsfraktionen gingen im Ausschuss nicht von kurzfristig sinkenden Ticketpreisen aus.
Wen betrifft es?
- Fluggesellschaften im gewerblichen Passagierflugverkehr: Sie schulden die Steuer und werden entlastet. Sie müssen die neuen Steuersätze in ihre IT-Systeme übernehmen. Dafür entsteht laut Entwurf höchstens ein sehr geringer Aufwand.
- Steuerliche Beauftragte der Fluggesellschaften: Auch für sie fällt höchstens ein sehr geringer Umstellungsaufwand an.
- Fluggäste: Die Steuer kann auf sie umgelegt werden. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Aufwand. Spürbare Auswirkungen auf Ticketpreise werden laut Entwurf nicht erwartet.
- Zollverwaltung: Sie muss ihr IT-Verfahren und ihre öffentlichen Informationen anpassen. Das verursacht einen sehr geringen Aufwand.
- Bund: Er hat geringere Steuereinnahmen, denn die Luftverkehrsteuer steht allein ihm zu. Länder und Gemeinden sind nicht betroffen.
Was heißt das für dich?
- Verkehr und Logistik
- Wenn du für eine Fluggesellschaft im Passagierverkehr arbeitest oder sie als steuerliche Beauftragte betreust: Seit dem 1. Juli 2026 gelten pro Fluggast wieder die niedrigeren Steuersätze von vor Mai 2024 (13,03 Euro, 33,01 Euro bzw. 59,43 Euro je nach Zielland). Die neuen Sätze müssen in die IT-Systeme übernommen werden, der Aufwand dafür gilt laut Entwurf als sehr gering.
- Öffentlicher Dienst
- Wenn du in der Zollverwaltung arbeitest: Seit dem 1. Juli 2026 gelten niedrigere Sätze bei der Luftverkehrsteuer. IT-Verfahren und öffentliche Informationen des Zolls müssen entsprechend angepasst werden.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Begriffe erklärt
- Luftverkehrsteuer
- Eine Bundessteuer auf Flüge, die in Deutschland starten. Sie wird pro Fluggast fällig und richtet sich nach dem Zielort.
- Steuerschuldner
- Wer die Steuer an den Staat zahlen muss. Bei der Luftverkehrsteuer ist das die Fluggesellschaft, nicht der Fluggast.
- Erfüllungsaufwand
- Zeit und Kosten, die Bürgern, Unternehmen oder Behörden entstehen, um ein neues Gesetz einzuhalten oder umzusetzen.
- Einzelplan
- Ein Teil des Bundeshaushalts. Einzelplan 12 umfasst zum Beispiel die Ausgaben des Verkehrsministeriums, Einzelplan 60 die allgemeine Finanzverwaltung mit den Steuereinnahmen.
- Beschlussempfehlung
- Die Empfehlung eines Bundestagsausschusses an das Parlament, wie über einen Gesetzentwurf abgestimmt werden soll, gegebenenfalls mit Änderungen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.