Beschlossenes Gesetz · Verkündet am 17. Juli 2026

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur

Kurz gesagt

Mit diesem Gesetz stimmt Deutschland einem neuen Abkommen mit Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Deutsch-Französische Abitur zu. Das Abkommen ersetzt schrittweise das veraltete Schweriner Abkommen von 2002. Das Gesetz ist beschlossen und am 17. Juli 2026 verkündet worden.

Worum geht es?

Deutschland und Frankreich betreiben gemeinsam Deutsch-Französische Gymnasien. Dort lernen Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen und können das Deutsch-Französische Abitur ablegen. Bisher regelte das sogenannte Schweriner Abkommen von 2002 diese Schulen. Nach Ansicht der Bundesregierung passt es nicht mehr zu den heutigen Bildungssystemen beider Länder. Gründe sind unter anderem neue Gymnasien in Hamburg und Straßburg, große Reformen des französischen Abiturs (Baccalauréat) und die Erfahrung, dass in Ausnahmelagen wie der COVID-19-Pandemie mehr Flexibilität nötig ist.

Deshalb haben beide Regierungen am 29. Juli 2025 in Paris ein neues Abkommen unterzeichnet. Weil es Bereiche der Bundesgesetzgebung betrifft, braucht es in Deutschland ein eigenes Zustimmungsgesetz. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung eingebracht. Der Bundesrat hatte keine Einwände, und der Auswärtige Ausschuss sowie der Bildungsausschuss des Bundestages haben einstimmig empfohlen, den Entwurf unverändert anzunehmen.

Zusätzlich enthält das Gesetz eine Sonderregel: Die detaillierten Anlagen des Abkommens, etwa zu Stundentafeln, Prüfungsregeln und Zeugnissen, kann die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anpassen. Dafür ist dann kein neues Gesetz des Bundestages mehr nötig.

Was ändert sich?

  • Deutschland stimmt dem neuen deutsch-französischen Abkommen vom 29. Juli 2025 zu. Es regelt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Deutsch-Französischen Gymnasien und des gemeinsamen Abiturs.
  • Das Abkommen gilt schrittweise: ab dem Schuljahr 2025/2026 für Klasse 10, ab 2026/2027 für Klasse 11, ab 2027/2028 für Klasse 12 und ab dem Abiturjahrgang 2028. Für diese Jahrgänge gelten die alten Vereinbarungen, darunter das Schweriner Abkommen von 2002, nicht mehr; ab dem Abitur 2028 werden sie aufgehoben.
  • Das Deutsch-Französische Abitur wird in beiden Ländern anerkannt. Es berechtigt zu allem, was mit dem deutschen Abitur und dem französischen Baccalauréat verbunden ist, vor allem zum Studium in beiden Staaten.
  • Wer die Prüfung ablegt, muss vertiefte Kenntnisse in Sprache und Kultur des anderen Landes nachweisen. Der Unterricht auf Deutsch und auf Französisch soll sich im Umfang möglichst immer mehr angleichen.
  • Für besondere pädagogische Ziele oder Ausnahmesituationen können beide Seiten abweichende Regeln vereinbaren, ohne das Abkommen selbst zu ändern.
  • Ein gemeinsamer Koordinierungsausschuss mit deutschen und französischen Vertretern trifft sich mindestens einmal im Jahr. Er sorgt für einheitlichen Unterricht und organisiert die Prüfungen.
  • Die Schulleitung wird von dem Land bestellt und bezahlt, in dem die Schule liegt. Jede Seite bezahlt eigenes Personal und eine stellvertretende Schulleitung an den Schulen im anderen Land.
  • Die Bundesregierung darf die Anlagen I bis V des Abkommens künftig per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ändern, solange die Ziele des Abkommens gewahrt bleiben.

Wen betrifft es?

  • Schülerinnen und Schüler der Deutsch-Französischen Gymnasien, vor allem ab Klasse 10 und ab dem Abiturjahrgang 2028
  • Lehrkräfte und Schulleitungen an Deutsch-Französischen Gymnasien
  • Bundesländer, in denen ein Deutsch-Französisches Gymnasium liegt; sie sind im Koordinierungsausschuss vertreten und tragen die übrigen Kosten der Schulen
  • Bundesregierung und Bundesrat, die die Anlagen des Abkommens künftig per Verordnung anpassen können
  • Laut Gesetzentwurf entsteht für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung kein zusätzlicher Aufwand. Auch für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden werden keine Mehrkosten erwartet.

Was heißt das für dich?

Kinder und Jugendliche
Wenn du ein Deutsch-Französisches Gymnasium besuchst, gilt für dich schrittweise ein neues Abkommen: ab Klasse 10 im Schuljahr 2025/2026, ab Klasse 11 im Schuljahr 2026/2027, ab Klasse 12 im Schuljahr 2027/2028 und ab dem Abiturjahrgang 2028. Dein Deutsch-Französisches Abitur wird in beiden Ländern anerkannt und berechtigt dich zum Studium in Deutschland und Frankreich, setzt aber vertiefte Kenntnisse in Sprache und Kultur des anderen Landes voraus.
Eltern
Besucht dein Kind ein Deutsch-Französisches Gymnasium, gelten für es schrittweise neue Regeln, für den Abiturjahrgang 2028 erstmals vollständig. Das gemeinsame Abitur bleibt in beiden Ländern anerkannt und öffnet den Weg zum Studium in Deutschland und Frankreich; Details wie Stundentafeln und Prüfungsregeln kann die Bundesregierung künftig per Verordnung anpassen.
Öffentlicher Dienst
Wenn du als Lehrkraft oder Schulleitung an einem Deutsch-Französischen Gymnasium arbeitest, gilt für deine Schule schrittweise das neue Abkommen statt des Schweriner Abkommens von 2002. Ein deutsch-französischer Koordinierungsausschuss sorgt für einheitlichen Unterricht und organisiert die Prüfungen; die Schulleitung wird vom Sitzland bestellt und bezahlt, jede Seite bezahlt ihr eigenes Personal.

Ab wann gilt es?

Das Gesetz wurde am 17. Juli 2026 verkündet und tritt laut Gesetzestext am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen selbst tritt einen Monat nach dem Austausch der letzten diplomatischen Mitteilung beider Staaten in Kraft; dieser Tag wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Inhaltlich gilt das Abkommen schrittweise: ab dem Schuljahr 2025/2026 für Klasse 10, ab 2026/2027 für Klasse 11, ab 2027/2028 für Klasse 12 und ab dem Abitur 2028.

Begriffe erklärt

Vertragsgesetz
Ein Gesetz, mit dem der Bundestag einem Vertrag mit einem anderen Staat zustimmt. Das Grundgesetz verlangt es, wenn ein solcher Vertrag Bereiche der Bundesgesetzgebung berührt.
Verordnungsermächtigung
Eine Erlaubnis im Gesetz, mit der die Regierung bestimmte Regeln selbst als Rechtsverordnung erlassen oder ändern darf, ohne dass der Bundestag ein neues Gesetz beschließen muss.
Baccalauréat
Der französische Schulabschluss, der dem deutschen Abitur entspricht und zum Studium berechtigt.
Schweriner Abkommen
Das bisherige deutsch-französische Abkommen von 2002 über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Abitur. Es wird durch das neue Abkommen von 2025 abgelöst.
Notenwechsel
Ein Austausch offizieller schriftlicher Erklärungen zwischen zwei Staaten, mit dem sie eine Vereinbarung treffen.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.