Beschlossenes Gesetz · Verkündet am 24. Juni 2026

Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung

Kurz gesagt

Das Gesetz erleichtert jungen Juristinnen und Juristen den Weg in den Beruf des Anwaltsnotars und erlaubt Anwaltsnotaren bei Bewerbermangel, über die Altersgrenze von 70 Jahren hinaus bis höchstens 76 im Amt zu bleiben. Außerdem führt es ein digitales Führungszeugnis ein und regelt einige weitere eilige Punkte in anderen Gesetzen.

Worum geht es?

In einigen Teilen Deutschlands, vor allem im Norden und Westen, arbeiten Notare zugleich als Rechtsanwälte. Man nennt sie Anwaltsnotare. Für diesen Beruf gibt es immer weniger Bewerber. Viele junge Juristen empfinden die Wartezeiten und Prüfungsanforderungen als zu lang und zu starr. Sie lassen sich schwer mit der Familienplanung vereinbaren. Das Gesetz der Bundesregierung soll den Zugang deshalb flexibler machen und Beruf, Familie und Pflege besser vereinbar machen.

Ein zweiter Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025. Danach war die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare nicht mehr verhältnismäßig, weil es in vielen Gegenden zu wenige Nachfolger gibt. Das Gesetz behält die Altersgrenze grundsätzlich bei. Fehlt es aber vor Ort an Bewerbern, können Anwaltsnotare ihre Amtszeit auf Antrag verlängern. So soll vor allem auf dem Land die Versorgung mit Notaren gesichert werden.

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat den Entwurf leicht geändert und um weitere, eilbedürftige Regeln ergänzt: ein digitales Führungszeugnis, Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes gegenüber Schifffahrtsunternehmen, Regeln zum Zeugenschutz und eine längere Antragsfrist für Soldatinnen und Soldaten, die wegen Homosexualität oder geschlechtlicher Identität dienstlich benachteiligt wurden. Das Gesetz wurde beschlossen und am 24. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Was ändert sich?

  • Die notarielle Fachprüfung kann direkt nach dem zweiten Staatsexamen abgelegt werden. Die bisherige Pflicht, vorher drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen zu sein, entfällt. Wer die Prüfung nicht besteht, darf sie künftig zweimal statt nur einmal wiederholen.
  • Die örtliche Wartezeit sinkt von drei auf zwei Jahre. Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit gelten innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung. Sie können bis zu insgesamt einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet werden. Fehlt es an passenden Bewerbungen, kann auch jemand aus einem angrenzenden Amtsgerichtsbezirk zum Zug kommen.
  • Die Fortbildungsstunden (15 Stunden pro Jahr nach der Prüfung) müssen nicht mehr in genau dem jeweiligen Kalenderjahr abgeleistet werden. Es reicht, wenn sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist erbracht sind. Liegt die Prüfung mehr als fünf Jahre zurück, genügen insgesamt 75 Stunden in den letzten fünf Jahren.
  • Bei einem Rücktritt von der Prüfung gelten neue Regeln. Bei einem entschuldigten Rücktritt gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Die Gebühren können dann für einen späteren Termin angerechnet oder teilweise erstattet werden.
  • Die Altersgrenze von 70 Jahren bleibt grundsätzlich bestehen. Anwaltsnotare können ihre Amtszeit aber auf Antrag zweimal um je drei Jahre verlängern, also höchstens bis zum Ende des Monats, in dem sie 76 werden. Voraussetzung ist, dass in ihrem Amtsbereich bei der letzten Ausschreibung Stellen mangels geeigneter Bewerbungen frei geblieben sind. Gibt es mehr Anträge als freie Stellen, wird ausgewählt.
  • Der Antrag muss spätestens 18 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden. Die Behörde soll spätestens sechs Monate vorher entscheiden. Entscheidet sie zu spät und lehnt dann ab, endet das Amt erst sechs Monate nach der Ablehnung. Für den Übergang gilt: Wer die Frist nicht mehr einhalten kann oder sein Amt vor dem 1. Juli 2026 wegen des Alters verloren hat, kann vom 1. Juli bis 30. September 2026 einen Antrag stellen oder sein Interesse bekunden. Eine erneute Bestellung ist nur bis zum Alter von 73 möglich.
  • Ein Führungszeugnis, das online beantragt wird, kann man auf Wunsch digital erhalten. Es wird über das Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz bereitgestellt und kann elektronisch auf Echtheit geprüft werden. Das gilt nicht für Führungszeugnisse, die direkt an eine Behörde gehen. Außerdem darf das Bundeszentralregister für den Zeugenschutz vorübergehend geänderte Identitätsdaten speichern.
  • Das Umweltbundesamt setzt bestimmte Zahlungen gegen Schifffahrtsunternehmen nach der EU-Verordnung 2023/1805 fest und stellt Konformitätsnachweise aus. Soldatinnen und Soldaten, die wegen Homosexualität oder geschlechtlicher Identität dienstlich benachteiligt wurden, haben für ihren Entschädigungsantrag nun zehn statt fünf Jahre Zeit.

Wen betrifft es?

  • Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und junge Volljuristen, die Anwaltsnotar werden möchten, besonders solche mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Anwaltsnotare, die sich der Altersgrenze von 70 Jahren nähern, sowie frühere Anwaltsnotare, deren Amt vor dem 1. Juli 2026 wegen des Alters endete
  • Menschen in Regionen mit wenigen Notaren, vor allem im ländlichen Raum
  • Landesjustizverwaltungen und Notarkammern: Der Verwaltung entsteht laut Entwurf ein geringer zusätzlicher Aufwand durch Anträge auf Verlängerung der Amtszeit. Für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand.
  • Personen, die ein Führungszeugnis beantragen
  • Schifffahrtsunternehmen, die unter die EU-Verordnung 2023/1805 fallen
  • Soldatinnen und Soldaten, die wegen Homosexualität oder geschlechtlicher Identität dienstlich benachteiligt wurden, sowie Personen im Zeugenschutz

Was heißt das für dich?

Alle Bürgerinnen und Bürger
Wenn du ab dem 1. Oktober 2026 ein Führungszeugnis online beantragst, kannst du es auf Wunsch digital über dein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz erhalten und seine Echtheit elektronisch prüfen lassen. Das gilt nicht für Führungszeugnisse, die direkt an eine Behörde geschickt werden.
Beschäftigte
Brauchst du für einen neuen Job ein Führungszeugnis, kannst du es ab dem 1. Oktober 2026 bei Online-Beantragung auch digital bekommen und an deinen Arbeitgeber weitergeben. Die Echtheit lässt sich elektronisch prüfen.
Beamtinnen und Beamte
Wenn du als Soldatin oder Soldat wegen Homosexualität oder geschlechtlicher Identität dienstlich benachteiligt wurdest, hast du für deinen Entschädigungsantrag ab dem 24. Juli 2026 zehn statt fünf Jahre Zeit.
Selbstständige und Freiberufler
Bist du Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und möchtest Anwaltsnotar werden, gelten seit dem 1. Juli 2026 erleichterte Regeln: Die notarielle Fachprüfung ist direkt nach dem zweiten Staatsexamen möglich, du darfst sie zweimal wiederholen, und die örtliche Wartezeit sinkt von drei auf zwei Jahre. Bist du bereits Anwaltsnotar und näherst dich der Altersgrenze von 70, kannst du bei Bewerbermangel in deinem Amtsbereich eine Verlängerung um zweimal drei Jahre beantragen, spätestens 18 Monate vor Erreichen der Altersgrenze.
Eltern
Willst du Anwaltsnotar werden, gelten Mutterschutz und Elternzeit seit dem 1. Juli 2026 innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der Wartezeit und können bis zu insgesamt einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.
Pflegende Angehörige
Wenn du Anwaltsnotar werden möchtest und Angehörige pflegst, unterbrechen Pflegezeiten seit dem 1. Juli 2026 innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Wartezeit nicht mehr und können bis zu insgesamt einem Jahr angerechnet werden.
Rentnerinnen und Rentner
Hast du als Anwaltsnotar dein Amt vor dem 1. Juli 2026 wegen der Altersgrenze verloren oder kannst die neue Antragsfrist nicht mehr einhalten, kannst du vom 1. Juli bis 30. September 2026 einen Antrag stellen oder dein Interesse bekunden. Eine erneute Bestellung ist nur bis zum Alter von 73 möglich und setzt Bewerbermangel in deinem Amtsbereich voraus.
Verkehr und Logistik
Fällt dein Schifffahrtsunternehmen unter die EU-Verordnung 2023/1805, ist seit dem 25. Juni 2026 das Umweltbundesamt dafür zuständig, bestimmte Zahlungen festzusetzen und Konformitätsnachweise auszustellen.

Ab wann gilt es?

Die Regeln zum Anwaltsnotariat gelten seit dem 1. Juli 2026. Die Änderungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die meisten Änderungen am Bundeszentralregistergesetz und die Änderungen der Gewerbeordnung gelten seit dem Tag nach der Verkündung, also seit dem 25. Juni 2026. Die längere Antragsfrist für Soldatinnen und Soldaten gilt ab dem 24. Juli 2026. Das digitale Führungszeugnis kommt am 1. Oktober 2026.

Begriffe erklärt

Anwaltsnotar
Eine Person, die gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Notar arbeitet. Diese Form gibt es nur in einem Teil der Bundesländer. Anderswo arbeiten Notare ausschließlich als Notare (hauptberufliche Notare).
Notarielle Fachprüfung
Eine besondere Prüfung, die Rechtsanwälte bestehen müssen, bevor sie zum Anwaltsnotar bestellt werden können.
Örtliche Wartezeit
Die Zeit, die jemand ohne Unterbrechung als Rechtsanwalt in dem Bezirk gearbeitet haben muss, in dem die Notarstelle ausgeschrieben ist. Sie beträgt jetzt zwei statt drei Jahre.
Landesjustizverwaltung
Die Justizbehörde eines Bundeslandes. Sie schreibt Notarstellen aus und entscheidet über Bestellungen und Anträge auf Verlängerung der Amtszeit.
Aufschiebende Wirkung
Normalerweise wird eine Entscheidung einer Behörde nicht umgesetzt, solange man sich mit Widerspruch oder Klage dagegen wehrt. Ohne aufschiebende Wirkung gilt die Entscheidung trotzdem sofort.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.