Beschlossenes Gesetz · Verkündet am 31. März 2026

Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)

Kurz gesagt

Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen die Preise für Benzin und Diesel nur noch einmal am Tag erhöhen, und zwar um 12:00 Uhr. Senken dürfen sie die Preise jederzeit. Zusätzlich kann das Bundeskartellamt leichter gegen überhöhte Preise im Kraftstoff-Großhandel vorgehen.

Worum geht es?

Wegen der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Störung des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus sind die Preise für Erdöl stark gestiegen. An deutschen Tankstellen stiegen die Preise teilweise deutlich stärker als die Rohölpreise. Das Bundeskartellamt hatte schon vorher kritisiert, dass es bei Raffinerien und im Großhandel zu wenig Preiswettbewerb gibt. Es beschrieb außerdem den „Rakete-und-Feder-Effekt“: Die Preise steigen schnell und sinken nur langsam. Ende 2025 änderten sich die Preise an Tankstellen im Durchschnitt 22-mal am Tag. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer ärgerten sich, weil der Preis aus der Preisvergleichs-App bei ihrer Ankunft an der Tankstelle schon wieder anders war.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben deshalb im März 2026 das „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ eingebracht. Es besteht aus drei Teilen. Das neue Kraftstoffpreisanpassungsgesetz begrenzt Preiserhöhungen an Tankstellen nach österreichischem Vorbild. Außerdem wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert. Das Kartellamt kann nun leichter gegen zu hohe Preise im Kraftstoff-Großhandel vorgehen und nach Untersuchungen ganzer Branchen schneller handeln.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages empfahl einige Änderungen am Entwurf. Die Regel gilt nun für alle Otto- und Dieselkraftstoffe, also auch für Premiumsorten wie Super Plus. Für Verordnungen der Bundesregierung ist zusätzlich die Zustimmung des Bundesrates nötig. Der Ausschuss empfahl die Annahme mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Die Linke. Das Gesetz wurde am 31. März 2026 verkündet.

Was ändert sich?

  • Tankstellen dürfen die Preise für Benzin und Diesel nur noch einmal pro Tag erhöhen, und zwar um 12:00 Uhr. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit und beliebig oft erlaubt.
  • Die Regel gilt für alle Otto- und Dieselkraftstoffe, auch für Premiumsorten. Der ursprüngliche Entwurf hatte nur Super E5, Super E10 und Diesel erfasst.
  • Wer gegen die Regel verstößt, kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bekommen. Zuständig für die Ahndung sind Behörden der Bundesländer.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt gibt Hinweise auf verbotene Preiserhöhungen an die zuständige Landesbehörde weiter, zusammen mit den nötigen Daten.
  • Die Bundesregierung kann per Verordnung Einzelheiten regeln oder die Regel ganz aussetzen. Dafür braucht sie die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
  • Großhändler von Kraftstoffen mit großer Marktmacht dürfen keine Preise verlangen, die ihre Kosten unangemessen übersteigen. Im Verfahren vor dem Kartellamt müssen sie selbst ihre Kosten belegen. Kosten, die es bei funktionierendem Wettbewerb nicht gäbe, werden nicht berücksichtigt.
  • Das Bundeskartellamt kann nach einer Untersuchung einer ganzen Branche schneller eingreifen. Es entscheidet jetzt in einem einzigen Schritt, ob der Wettbewerb gestört ist und welche Abhilfemaßnahmen nötig sind. Dabei muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass ein bestimmtes Unternehmen wesentlich zur Störung beigetragen hat.
  • Das Bundeswirtschaftsministerium berichtet nach einem Jahr über die Erfahrungen mit der Tankstellen-Regel und nach fünf Jahren über die neuen Kartellregeln. Nach sechs Monaten soll es mit Kommunen, Landkreisen und Betroffenen besprechen, ob die Uhrzeit 12:00 Uhr angepasst werden muss.

Wen betrifft es?

  • Autofahrerinnen und Autofahrer: Sie sollen sich besser auf angezeigte Preise verlassen können. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
  • Betreiber öffentlicher Tankstellen, die an Endkunden verkaufen, und Unternehmen, die diesen Tankstellen die Preise vorgeben. Laut Gesetzesbegründung entsteht ihnen kein zusätzlicher Aufwand, weil die bestehenden Meldepflichten genutzt werden.
  • Anbieter im Kraftstoff-Großhandel und Raffinerien mit großer Marktmacht: Sie unterliegen einer strengeren Aufsicht durch das Kartellamt.
  • Freie Tankstellen: Sie sollen besser vor überhöhten Einkaufspreisen geschützt werden.
  • Unternehmen in Branchen, die das Bundeskartellamt untersucht: Gegen sie kann das Amt schneller Abhilfemaßnahmen anordnen.
  • Verwaltung: Beim Bundeskartellamt entstehen einmalige Kosten für Software und für die automatische Weiterleitung von Daten an die Länder. Insgesamt sollen diese Kosten höchstens 200.000 Euro betragen. Die Landesbehörden übernehmen die Kontrolle und die Bußgeldverfahren.

Was heißt das für dich?

Autofahrerinnen und Autofahrer
Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen die Preise für Benzin und Diesel, auch für Premiumsorten wie Super Plus, nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr erhöhen, senken dürfen sie jederzeit. Der Preis aus deiner Preisvergleichs-App soll damit verlässlicher sein, wenn du an der Tankstelle ankommst. Für dich entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
Verkehr und Logistik
Wenn du beruflich Fahrzeuge mit Benzin oder Diesel betankst, gilt seit dem 1. April 2026: Preiserhöhungen an Tankstellen sind nur einmal täglich um 12:00 Uhr erlaubt, Senkungen jederzeit. Das macht die Preise an öffentlichen Tankstellen im Tagesverlauf besser planbar.
Handel und Gastronomie
Betreibst du eine öffentliche Tankstelle oder gibst du Tankstellen die Preise vor, darfst du seit dem 1. April 2026 die Preise für alle Otto- und Dieselkraftstoffe nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen, Senkungen bleiben jederzeit erlaubt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, die Kontrolle läuft über die bestehenden Meldedaten an die Markttransparenzstelle. Als freie Tankstelle sollst du zudem besser vor überhöhten Einkaufspreisen marktmächtiger Großhändler geschützt werden.
Energie und Umwelt
Bist du als Raffinerie oder Kraftstoff-Großhändler mit großer Marktmacht tätig, darfst du seit dem 1. April 2026 keine Preise verlangen, die deine Kosten unangemessen übersteigen. Im Verfahren vor dem Bundeskartellamt musst du deine Kosten selbst belegen, Kosten, die es bei funktionierendem Wettbewerb nicht gäbe, zählen nicht. Außerdem kann das Kartellamt nach einer Branchenuntersuchung schneller Abhilfemaßnahmen anordnen.

Ab wann gilt es?

Das Gesetz wurde am 31. März 2026 verkündet und gilt seit dem Folgetag, also seit dem 1. April 2026. Kartellverfahren nach § 32f, die vorher begonnen wurden, laufen nach dem bisherigen Recht weiter.

Begriffe erklärt

Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Eine Stelle beim Bundeskartellamt. Tankstellen müssen ihr jede Preisänderung melden. Die Daten nutzen zum Beispiel Preisvergleichs-Apps.
Umkehr der Darlegungs- und Beweislast
Normalerweise muss die Behörde einen Verstoß nachweisen. Hier muss das Unternehmen selbst belegen, welche Kosten es hat und dass seine Preise angemessen sind.
Missbrauchsaufsicht
Kontrolle durch die Kartellbehörden, ob Unternehmen ihre starke Stellung am Markt ausnutzen, etwa um überhöhte Preise zu verlangen.
Sektoruntersuchung
Eine Untersuchung eines ganzen Wirtschaftszweigs durch das Bundeskartellamt, um Wettbewerbsprobleme zu erkennen.
Rakete-und-Feder-Effekt
Bezeichnung dafür, dass Kraftstoffpreise bei steigenden Ölpreisen schnell nach oben schießen, bei fallenden Ölpreisen aber nur langsam sinken.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.