Kurz gesagt
Das Gesetz erlaubt Deutschland, 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen unter ein internationales Übereinkommen gegen Steuervermeidung durch Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) zu stellen. Bisher galt das nur für 14 Abkommen. Das Gesetz ist beschlossen und wurde am 5. Juni 2026 verkündet.
Worum geht es?
Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie regeln, welcher Staat Einkommen und Vermögen besteuern darf. Um zu verhindern, dass Unternehmen Gewinne künstlich kleinrechnen oder in Niedrigsteuerländer verschieben, haben die G20-Staaten und die OECD Empfehlungen erarbeitet (BEPS-Projekt). Ein mehrseitiges Übereinkommen von 2016, das BEPS-MLI, überträgt diese Regeln auf einen Schlag in viele Abkommen, statt jedes einzeln neu zu verhandeln. Außerdem soll es Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Staaten besser lösen. Deutschland hat das Übereinkommen 2020 ratifiziert, damals aber nur für 14 seiner Abkommen.
Nach Angaben der Bundesregierung entsprechen 62 weitere deutsche Steuerabkommen bisher nicht dem BEPS-Mindeststandard. Mit diesem Gesetz wird die Liste der erfassten Abkommen um diese 62 erweitert. Zu den neu aufgenommenen Abkommen gehören etwa die mit den USA, China, Kanada, Indien, Polen, Belgien, Norwegen und der Ukraine. Das Gesetz liefert die nötige Zustimmung des Parlaments, damit die Bundesregierung die Erweiterung der OECD mitteilen kann. Ein Vorgehen über das mehrseitige Übereinkommen gilt laut Bundesregierung als schneller als 62 Einzelverhandlungen.
Den Entwurf hat die Bundesregierung eingebracht. Der Bundesrat erhob keine Einwendungen. Der Finanzausschuss empfahl, den Entwurf unverändert anzunehmen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die AfD enthielt sich. Das Gesetz wurde beschlossen und am 5. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. II 2026, 108).
Was ändert sich?
- Die Liste der deutschen Steuerabkommen, die unter das BEPS-MLI fallen, wird um 62 Abkommen auf insgesamt 76 erweitert.
- Für die neuen Abkommen übernimmt Deutschland größtenteils dieselben Auswahlentscheidungen und Vorbehalte wie bei den 14 Abkommen von 2020.
- Eine Änderung gibt es beim Schiedsverfahren (Teil VI des BEPS-MLI): Es kann jetzt auch für Abkommen gelten, die schon eine eigene Schiedsklausel haben. Erklärt der andere Staat dasselbe, ersetzt das Schiedsverfahren des BEPS-MLI die bisherige Klausel.
- Die einzelnen Abkommen ändern sich dadurch noch nicht sofort. Zuerst muss der andere Staat dasselbe Abkommen ebenfalls benennen und das BEPS-MLI ratifiziert haben. Danach müssen die Änderungen im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz festgelegt werden. Zuletzt muss Deutschland der OECD den Abschluss seiner Verfahren mitteilen.
- Ob ein Abkommen am Ende tatsächlich angepasst wird, hängt von den Entscheidungen des anderen Staates ab. Auch politische Abwägungen können eine Rolle spielen.
- Aufgenommen werden auch Abkommen, die derzeit ausgesetzt sind oder bei denen deutsche Besteuerungsrechte nach dem Steueroasenabwehrgesetz unberührt bleiben.
- Abkommen können weiterhin auch einzeln zwischen zwei Staaten nachverhandelt werden.
Wen betrifft es?
- Bundesregierung und Bundesministerium der Finanzen: Sie können die Erweiterung der OECD mitteilen und die weiteren Schritte einleiten.
- Die 62 Vertragsstaaten der betroffenen Abkommen, etwa die USA, China, Kanada, Indien, Polen und Belgien.
- Steuerpflichtige, deren Einkünfte oder Vermögen unter eines dieser Abkommen fallen. Für sie können sich die Abkommensregeln erst ändern, wenn die späteren Schritte abgeschlossen sind.
- Bürgerinnen und Bürger: laut Entwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Wirtschaft: laut Entwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand und keine unmittelbaren Kosten, auch nicht für mittelständische Unternehmen. Auswirkungen auf Preise werden nicht erwartet.
- Verwaltung: laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand für die Steuerverwaltung der Länder. Auch die öffentlichen Haushalte haben keine Mehreinnahmen oder Mehrausgaben.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 5. Juni 2026 verkündet. Ein genaues Datum des Inkrafttretens ist in den Unterlagen nicht angegeben. Die Änderungen an den einzelnen Steuerabkommen werden ohnehin erst später wirksam: Dazu muss der andere Staat zustimmen, das BEPS-MLI-Anwendungsgesetz angepasst werden und Deutschland eine Mitteilung an die OECD abgeben.
Begriffe erklärt
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat bestimmte Einkünfte oder Vermögen besteuern darf. So wird verhindert, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
- BEPS (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung)
- Steuergestaltungen, bei denen Unternehmen ihre Gewinne künstlich verringern oder in Länder mit niedrigen Steuern verschieben. Die G20 und die OECD haben Empfehlungen dagegen entwickelt.
- BEPS-MLI
- Mehrseitiges Übereinkommen von 2016. Es überträgt die BEPS-Empfehlungen gleichzeitig in viele bestehende Doppelbesteuerungsabkommen, ohne dass jedes Abkommen einzeln neu verhandelt werden muss.
- Notifikation
- Förmliche Mitteilung eines Staates an die verwahrende Stelle eines internationalen Vertrags, hier die OECD. Ein Beispiel ist die Mitteilung, welche Abkommen erfasst sein sollen.
- Schiedsverfahren
- Verfahren, in dem unabhängige Schiedsleute einen Streit entscheiden, den zwei Staaten über die Besteuerung nicht selbst lösen konnten. So soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.