Kurz gesagt
Das Altersvorsorgereformgesetz baut die staatlich geförderte private Altersvorsorge (bisher vor allem „Riester-Rente“) grundlegend um. Neben Garantieprodukten gibt es nun auch geförderte Depots ohne Garantie und ein kostengünstiges Standarddepot. Die staatlichen Zulagen richten sich künftig direkt nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Das Gesetz wurde beschlossen und am 29. Mai 2026 verkündet.
Worum geht es?
Seit 2002 fördert der Staat private Altersvorsorgeverträge mit Zulagen und Steuervorteilen. Ende 2024 gab es rund 15 Millionen solcher Verträge, seit 2018 sinkt ihre Zahl aber leicht. Als Gründe nennt die Bundesregierung die lange Niedrigzinsphase, hohe Kosten, geringe Renditen, eine komplizierte Förderung, wenig Flexibilität und schwer vergleichbare Produkte. Viele Anbieter haben sich zurückgezogen, weil sie die vorgeschriebene Garantie, dass die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben, nicht mehr erwirtschaften konnten.
Die Bundesregierung hat deshalb dieses Gesetz eingebracht. Die private Altersvorsorge soll günstiger, renditestärker, einfacher, flexibler und transparenter werden. Vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen von der Förderung profitieren. Der Grundsatz bleibt: Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Entwurf noch an mehreren Stellen geändert. Unter anderem können nun auch Selbständige und andere Erwerbstätige gefördert werden, und Grund- und Kinderzulage wurden erhöht. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, Die Linke dagegen; AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz wurde anschließend beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156).
Was ändert sich?
- Neben den bisherigen Garantieprodukten gibt es ein gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das stärker auf Rendite ausgerichtet ist.
- Anbieter bieten zusätzlich ein „Standarddepot Altersvorsorge“ mit festen Standardeinstellungen an; man muss nur dann selbst entscheiden, wenn man davon abweichen will. Die Kosten beim Standarddepot sind gedeckelt (der Entwurf sah höchstens 1,5 Prozent Renditeminderung pro Jahr vor; der Ausschuss hat die Kostenbegrenzung noch angepasst). Die Bundesregierung kann außerdem per Verordnung ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft umsetzen.
- Die Zulagen richten sich direkt nach den eigenen Beiträgen. Laut Entwurf gab es als Grundzulage 30 Prozent auf Beiträge bis 1.200 Euro und 20 Prozent auf Beiträge zwischen 1.200 und 1.800 Euro im Jahr, plus einmalig 200 Euro für Personen unter 25 Jahren. Der Finanzausschuss hat die Grundzulage noch erhöht. Die bisherige komplizierte Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt; ab 2027 genügen 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, um Zulagen zu erhalten.
- Die Kinderzulage hängt ebenfalls von den Beiträgen ab. Der Entwurf sah 25 Prozent der Beiträge vor, höchstens 300 Euro pro Kind; der Finanzausschuss hat sie auf 100 Prozent der geleisteten Beiträge erhöht.
- Der Kreis der Geförderten wird auf Selbständige und andere Erwerbstätige ausgeweitet. Bisher waren vor allem gesetzlich Rentenversicherte und Beamte förderberechtigt.
- Im Alter ist neben einer lebenslangen Rente auch ein Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.
- Abschlusskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, und die Kosten beim Anbieterwechsel werden begrenzt. Produktinformationen werden einheitlich aufbereitet, damit man Angebote leichter vergleichen kann.
- Ab 2027 werden pro Person nur noch zwei neu abgeschlossene Verträge gefördert. Alte Verträge (vor 2027 abgeschlossen) laufen mit der bisherigen Förderung weiter; man kann aber unwiderruflich in die neue Förderung wechseln. Wer ab 2027 einen neuen Vertrag abschließt, bekommt für alle Verträge die neuen Regeln.
Wen betrifft es?
- Sparerinnen und Sparer mit privaten Altersvorsorgeverträgen sowie alle, die einen solchen Vertrag abschließen wollen, insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Eltern. Laut Entwurf sparen Bürgerinnen und Bürger jährlich rund 918.000 Stunden Zeitaufwand. Einmalig entstehen rund 135.000 Stunden und etwa 614.000 Euro Sachaufwand, etwa für die Umstellung.
- Selbständige und andere Erwerbstätige, die nun ebenfalls gefördert werden können.
- Inhaberinnen und Inhaber bestehender Riester-Verträge, die zwischen alter und neuer Förderung wählen können.
- Banken, Versicherungen und andere Anbieter: Laut Entwurf sinkt ihr jährlicher Aufwand um rund 4 Millionen Euro. Einmalig fallen rund 2,9 Millionen Euro an, fast ausschließlich für digitale Umstellungen. Hinzu kommen in den Jahren 2026 und 2027 Gebühren für die Zertifizierung der Verträge von insgesamt rund 8 Millionen Euro.
- Verwaltung, vor allem das Bundeszentralamt für Steuern und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Der jährliche Aufwand sinkt laut Entwurf um rund 8 Millionen Euro. Bund, Länder und Gemeinden nehmen durch die Reform weniger Steuern ein, im Jahr 2030 laut Entwurf rund 465 Millionen Euro.
Was heißt das für dich?
- Beschäftigte
- Ab dem 1. Januar 2027 kannst du neue geförderte Altersvorsorgeverträge abschließen, auch als Depot ohne Garantie oder als kostengedeckeltes Standarddepot. Die staatliche Zulage richtet sich direkt nach deinen Beiträgen; ab 2027 reichen 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, um Zulagen zu bekommen.
- Beamtinnen und Beamte
- Du bleibst förderberechtigt und kannst ab dem 1. Januar 2027 zwischen Garantieprodukten, einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie und einem Standarddepot wählen. Die Zulage hängt künftig direkt von deinen Beiträgen ab; ab 2027 genügen 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
- Selbstständige und Freiberufler
- Neu ist, dass auch Selbstständige und andere Erwerbstätige die staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzen können. Die neuen geförderten Verträge gibt es ab dem 1. Januar 2027.
- Eltern
- Die Kinderzulage hängt künftig von deinen Beiträgen ab: Nach der Änderung im Finanzausschuss beträgt sie 100 Prozent der geleisteten Beiträge. Das gilt für die neue Förderung ab dem 1. Januar 2027.
- Junge Erwachsene
- Schließt du einen geförderten Vertrag ab und bist unter 25, war laut Entwurf einmalig ein Bonus von 200 Euro vorgesehen. Ab 2027 reichen 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr für die Zulagen, und du kannst auch ein renditeorientiertes Depot ohne Garantie wählen.
- Geringes Einkommen
- Die Reform soll vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen nützen: Die Zulage ist prozentual an deine Beiträge gekoppelt, und ab 2027 reichen schon 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, um gefördert zu werden.
- Finanzbranche
- Als Anbieter musst du zusätzlich ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten anbieten, Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilen, Wechselkosten begrenzen und Produktinformationen einheitlich aufbereiten. Die Verträge müssen neu zertifiziert werden; die neue Förderung gilt ab dem 1. Januar 2027.
- Rentnerinnen und Rentner
- Wenn du kurz vor der Rente stehst und einen geförderten Vertrag hast: In der Auszahlungsphase ist neben einer lebenslangen Rente künftig auch ein Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter, sofern du nicht unwiderruflich in die neue wechselst.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet. Die neue Förderung gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2027; Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gelten als Bestandsverträge. Wann die einzelnen Teile des Gesetzes genau in Kraft treten, ergibt sich aus den vorliegenden Auszügen nicht.
Begriffe erklärt
- Altersvorsorgezulage (Grund- und Kinderzulage)
- Geld, das der Staat zusätzlich auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag einzahlt. Die Höhe hängt künftig von den eigenen Beiträgen ab.
- Altersvorsorgedepot
- Ein Wertpapierdepot für die Altersvorsorge, zum Beispiel mit Fonds. Es wird staatlich gefördert, enthält aber keine Garantie, dass die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben.
- Standarddepot
- Ein einfaches Altersvorsorgedepot mit gesetzlich festgelegten Anforderungen, voreingestellten Entscheidungen und begrenzten Kosten.
- Effektivkosten
- Gibt an, um wie viel Prozent pro Jahr alle Kosten eines Vertrags die Rendite im Durchschnitt über die Laufzeit schmälern.
- Nachgelagerte Besteuerung
- Die Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Steuern fallen erst auf die Auszahlungen im Alter an.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.