Kurz gesagt
Das Gesetz schreibt die Pflicht für Kraftstoffanbieter, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken (THG-Quote), bis zum Jahr 2040 fort und verschärft sie schrittweise auf 65 Prozent. Es setzt zudem EU-Vorgaben um, unter anderem zu erneuerbaren Kraftstoffen, zur Betrugsbekämpfung und zu nachhaltigen Flugkraftstoffen; es ist am 5. Juni 2026 verkündet worden.
Worum geht es?
Unternehmen, die Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz senken. Das nennt man Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Erfüllen können sie diese Pflicht zum Beispiel mit nachhaltigen Biokraftstoffen, mit Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff oder mit Strom für Elektrofahrzeuge. Bisher waren die Vorgaben nur bis 2030 festgelegt.
Anlass für das Gesetz sind neue EU-Regeln: Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) verlangt höhere Anteile erneuerbarer Energien in allen Verkehrsbereichen. Die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation schreibt den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe im Luftverkehr vor; Deutschland muss dafür zuständige Behörden und Strafen festlegen. Außerdem will Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden. Die Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe sollen Planungssicherheit über 2030 hinaus bekommen. Gleichzeitig sollen strengere Kontrollen Betrug bei angerechneten Kraftstoffen verhindern.
Die Bundesregierung hat den Entwurf im Februar 2026 eingebracht. Der Umweltausschuss des Bundestages hat ihn geändert, vor allem hat er die jährlichen Quoten erhöht. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen. Der Ausschuss empfahl zusätzlich eine Entschließung, in der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, weitere Maßnahmen gegen Betrug zu prüfen, die Pflicht zum Angebot von E5 an jeder Tankstelle zu lockern und reine Elektroautos von der Umweltplakettenpflicht zu befreien. Das Gesetz wurde beschlossen und am 5. Juni 2026 verkündet.
Was ändert sich?
- Die THG-Quote steigt schrittweise bis 2040: von 12 Prozent im Jahr 2026 auf 17,5 Prozent ab 2027, 26,5 Prozent ab 2030, 41 Prozent ab 2035 und 65 Prozent ab 2040. Der Ausschuss hat die Werte gegenüber dem Entwurf erhöht (dort waren es 16 Prozent für 2027 und 59 Prozent für 2040).
- Es gibt eine eigene Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, etwa grünen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe. Wer sie nicht erfüllt, zahlt 120 Euro pro Gigajoule Fehlmenge.
- Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen steigt. Diese Kraftstoffe werden nicht mehr doppelt angerechnet.
- Biokraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion (zum Beispiel Abwasser aus Palmölmühlen oder Palmwedel) zählen nicht mehr für die Quote. Das gilt für Mengen ab dem Verpflichtungsjahr 2027.
- Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe zählen nur noch, wenn Behörden die Produktionsanlagen vor Ort kontrollieren können. Auch das gilt für Mengen ab 2027.
- Wer seine Quote verfehlt, zahlt eine Abgabe, zum Beispiel 0,60 Euro pro Kilogramm CO₂-Äquivalent. Die Frist für die jährliche Meldung verschiebt sich vom 15. April auf den 1. Juni. Zusätzlich müssen die Daten in eine EU-Datenbank eingetragen werden, sobald diese in Betrieb ist.
- Übererfüllen alle Verpflichteten zusammen die Quote deutlich, muss die Bundesregierung die Quote für die folgenden Jahre per Verordnung anheben.
- Für den Luftverkehr werden die zuständigen Behörden für die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation bestimmt, Flugkraftstoffanbieter werden überwacht und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Regeln für nachhaltige Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe gelten künftig auch für die Luftfahrt.
Wen betrifft es?
- Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen: Sie müssen die höheren Quoten erfüllen. Laut Entwurf steigt ihr Aufwand um rund 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 und um 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2040. Laut Regierung sind die tatsächlichen Kosten geringer, weil für erneuerbare Kraftstoffe keine Emissionszertifikate gekauft werden müssen. Diese Schätzungen beziehen sich auf den Entwurf mit den niedrigeren Quoten.
- Hersteller von Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen: Sie bekommen Planungssicherheit bis 2040, müssen aber Vor-Ort-Kontrollen ermöglichen. Hersteller von Kraftstoffen aus Palmöl-Reststoffen können diese nicht mehr für die Quote anrechnen lassen.
- Anbieter von Flugkraftstoffen an Flughäfen: Für sie gelten neue Überwachungs-, Abgabe- und Bußgeldregeln nach der EU-Verordnung ReFuelEU Aviation.
- Verwaltung des Bundes, vor allem die Zollverwaltung: einmalig rund 717.000 Euro und jährlich rund 233.000 Euro zusätzlicher Aufwand, dazu weitere Personal- und Sachausgaben beim Zoll.
- Bürgerinnen und Bürger: Laut Entwurf entsteht für sie kein direkter Erfüllungsaufwand.
Was heißt das für dich?
- Energie und Umwelt
- Wenn dein Unternehmen Benzin oder Diesel in Verkehr bringt, musst du ab 2027 höhere Treibhausgas-Minderungsquoten erfüllen: 17,5 Prozent ab 2027, schrittweise steigend bis 65 Prozent ab 2040. Verfehlst du die Quote, zahlst du eine Abgabe, zum Beispiel 0,60 Euro pro Kilogramm CO₂-Äquivalent, und deine jährliche Meldung ist künftig bis zum 1. Juni fällig. Stellst du Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe her, hast du Planungssicherheit bis 2040, musst aber ab dem Verpflichtungsjahr 2027 Vor-Ort-Kontrollen deiner Anlagen ermöglichen. Kraftstoffe aus Palmöl-Reststoffen zählen ab 2027 nicht mehr für die Quote.
- Verkehr und Logistik
- Wenn du an Flughäfen Flugkraftstoff anbietest, wirst du nach der EU-Verordnung ReFuelEU Aviation von den nun festgelegten Behörden überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Nachhaltigkeitsregeln für Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe gelten künftig auch in der Luftfahrt. Das Gesetz wurde am 5. Juni 2026 verkündet.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 5. Juni 2026 verkündet (BGBl. I 2026, 163). Ein genaues Datum des Inkrafttretens ist in den vorliegenden Auszügen nicht angegeben. Die höheren Quoten gelten ab dem Kalenderjahr 2027. Der Ausschluss von Palmöl-Reststoffen und die Pflicht zu Vor-Ort-Kontrollen gelten für Mengen ab dem Verpflichtungsjahr 2027.
Begriffe erklärt
- THG-Quote (Treibhausgasminderungs-Quote)
- Gesetzliche Pflicht für Kraftstoffanbieter, die Treibhausgasemissionen ihrer verkauften Kraftstoffe um einen jährlich festgelegten Prozentsatz zu senken.
- Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Kraftstoffe, die nicht aus Pflanzen oder Abfällen stammen, sondern mit erneuerbarem Strom hergestellt werden, zum Beispiel grüner Wasserstoff oder daraus erzeugte synthetische Kraftstoffe.
- Fortschrittliche Biokraftstoffe
- Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen statt aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen.
- RED III
- Die 2023 überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Sie schreibt den Mitgliedstaaten höhere Anteile erneuerbarer Energien vor, auch im Verkehr.
- ReFuelEU Aviation
- EU-Verordnung, die den Einsatz nachhaltiger, erneuerbarer Kraftstoffe im Flugverkehr vorschreibt. Die Mitgliedstaaten müssen Behörden für die Umsetzung und Strafen bei Verstößen festlegen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.