Kurz gesagt
Mit diesem Gesetz hat Deutschland dem UN-Hochseeschutz-Übereinkommen zugestimmt. Es schafft damit die Voraussetzung, um das internationale Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt auf der Hohen See zu ratifizieren. Das Gesetz ist beschlossen und am 23. April 2026 verkündet worden.
Worum geht es?
Die Hohe See und der Tiefseeboden gehören keinem Staat. Diese Meeresgebiete sind zunehmend bedroht, unter anderem durch Klimawandel, Überfischung, Verschmutzung, Versauerung und Unterwasserlärm. Für den Schutz der Artenvielfalt dort gab es bisher keine einheitlichen internationalen Regeln. Das UN-Seerechtsübereinkommen enthält dazu nur allgemeine Vorgaben. Diese Lücke soll das sogenannte VN-Hochseeschutz-Übereinkommen vom 19. Juni 2023 schließen. Deutschland hat es am 20. September 2023 unterzeichnet.
Das Übereinkommen ermöglicht es, Meeresschutzgebiete auf der Hohen See einzurichten. Neue Tätigkeiten in diesen Gebieten werden auf ihre Umweltfolgen geprüft. Außerdem regelt es, wie die Vorteile aus der Nutzung von genetischem Material aus dem Meer und von den dazugehörigen digitalen Daten gerecht verteilt werden. Davon sollen vor allem Entwicklungsländer profitieren. Dazu kommen Hilfen beim Aufbau von Fachwissen und die Weitergabe von Meerestechnologie.
Nach dem Grundgesetz muss der Gesetzgeber einem solchen Vertrag durch ein eigenes Gesetz zustimmen, bevor Deutschland ihn ratifizieren kann. Den Entwurf hat die Bundesregierung eingebracht. Der Umweltausschuss des Bundestages empfahl, ihn unverändert anzunehmen. Dafür stimmten dort CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD. Wie die Pflichten aus dem Abkommen in Deutschland konkret umgesetzt werden, regelt ein eigenes Ausführungsgesetz, das Hochseeschutzgesetz.
Was ändert sich?
- Der Bundestag hat dem UN-Hochseeschutz-Übereinkommen zugestimmt. Damit kann Deutschland das Abkommen ratifizieren.
- Das Übereinkommen wird zusammen mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
- Die Bundesregierung darf Änderungen der Anlagen I und II des Abkommens künftig selbst in Kraft setzen. Das geschieht per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates, solange die Änderungen dem Zweck des Abkommens entsprechen. So sollen die Verfahren schneller werden.
- Völlig neue Anlagen zum Abkommen brauchen weiterhin eine eigene Ratifikation.
- Als Vertragspartei zahlt Deutschland Pflichtbeiträge. Damit werden die Gremien des Abkommens finanziert und vorerst auch ein Sonderfonds für den Vorteilsausgleich. Wie hoch die Beiträge sind, legt die Konferenz der Vertragsparteien erst noch fest.
- Zusätzlich kann Deutschland freiwillige Beiträge leisten.
- Der Tag, an dem das Abkommen für Deutschland völkerrechtlich in Kraft tritt, wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Wen betrifft es?
- Bund: Er trägt die Pflichtbeiträge aus dem Haushalt des Umweltministeriums (Einzelplan 16). Mögliche Mehrausgaben müssen dort ausgeglichen werden.
- Bundesregierung: Sie erhält die Befugnis, Änderungen bestimmter Anlagen des Abkommens per Verordnung in Kraft zu setzen.
- Länder und Gemeinden: Laut Gesetzentwurf entstehen ihnen keine Mehrausgaben.
- Bürgerinnen und Bürger: Durch dieses Gesetz entsteht ihnen kein zusätzlicher Aufwand.
- Wirtschaft und Verwaltung: Aus diesem Gesetz selbst entsteht kein Erfüllungsaufwand. Aufwand ergibt sich laut Begründung erst aus dem gesonderten Ausführungsgesetz.
- Entwicklungsländer: Sie sollen durch den Vorteilsausgleich, den Aufbau von Fachwissen und die Weitergabe von Meerestechnologie stärker eingebunden werden.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Verkündet wurde es am 23. April 2026 (BGBl. II 2026, 62), in Kraft ist es also seit dem 24. April 2026. Wann das Übereinkommen selbst für Deutschland verbindlich wird, wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Dieser Termin geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Begriffe erklärt
- Ratifikation
- Die förmliche Bestätigung eines unterschriebenen internationalen Vertrags durch einen Staat. Erst danach ist der Staat völkerrechtlich daran gebunden.
- Vertragsgesetz
- Ein Gesetz, mit dem Bundestag und Bundesrat einem internationalen Vertrag zustimmen. Das Grundgesetz verlangt es, bevor Deutschland bestimmte Verträge ratifizieren darf.
- Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
- Meeresgebiete, die keinem einzelnen Staat unterstehen: die Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der Küstengewässer und Festlandsockel der Staaten.
- Maringenetische Ressourcen
- Material von Pflanzen, Tieren, Mikroorganismen oder anderen Lebewesen aus dem Meer, das Erbinformationen mit tatsächlichem oder möglichem Wert enthält, etwa für Forschung oder Medizin.
- Rechtsverordnung
- Eine verbindliche Rechtsvorschrift, die nicht vom Parlament, sondern von der Regierung oder einem Ministerium erlassen wird. Dafür braucht es eine Erlaubnis in einem Gesetz.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.