Kurz gesagt
Das Gesetz verbessert den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden der Migrationsverwaltung. Unter anderem können Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift gespeichert und wiederverwendet werden, sodass für die Verlängerung oder Neuausstellung eines befristeten elektronischen Aufenthaltstitels nicht jedes Mal ein persönlicher Termin bei der Ausländerbehörde nötig ist.
Worum geht es?
In der Migrationsverwaltung tauschen sehr viele Behörden täglich Daten aus, oft auf unterschiedlichen Wegen und teilweise noch per Post. Wer einen elektronischen Aufenthaltstitel verlängern oder ändern lassen wollte, musste bisher jedes Mal persönlich zur Ausländerbehörde, dort erneut Fingerabdrücke abgeben und meist ein kostenpflichtiges Foto anfertigen lassen. Angaben zur Klärung der Identität wurden von verschiedenen Behörden immer wieder neu erhoben. Zudem erfuhren Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oft nicht, ob ihre Hinweise zu einer Kürzung von Asylbewerberleistungen geführt hatten.
Die Bundesregierung hat deshalb im Februar 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht. Er soll den Datenaustausch vereinheitlichen, Behörden entlasten und Verfahren beschleunigen. Zentrales Werkzeug ist das Ausländerzentralregister (AZR), in dem künftig mehr Angaben gespeichert und automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Der Innenausschuss hat den Entwurf geändert und ergänzt, etwa um die Speicherung von Sprach- und Einbürgerungstest-Zertifikaten im AZR und um eine Übergangsregel beim Arbeitsverbot für bestimmte Asylbewerber. Der Bundestag hat das Gesetz in dieser geänderten Fassung beschlossen, mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD, gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. I 2026, Nr. 222).
Was ändert sich?
- Biometrische Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift), die beim Antrag auf einen elektronischen Aufenthaltstitel erhoben werden, werden gespeichert. Sie können bei Erwachsenen sieben Jahre und bei Kindern fünf Jahre lang für die Erteilung oder Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels wiederverwendet werden, ohne dass ein erneuter persönlicher Termin nötig ist.
- Angaben zur Klärung der Identität ausländischer Personen werden zentral im Ausländerzentralregister gespeichert. Auch Ausweisdokumente und sonstige zur Identifizierung geeignete Dokumente können dort erfasst werden.
- Kürzungen und Ausschlüsse von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden im AZR vermerkt. So sehen BAMF und Ausländerbehörden, ob ihre Hinweise zu einer Kürzung geführt haben, und das BAMF kann melden, wenn eine Person ihre Mitwirkung nachgeholt hat.
- Staatsanwaltschaften und Gerichte schicken bestimmte Mitteilungen in Strafsachen nicht mehr per Post an die Ausländerbehörden. Die Angaben werden im AZR erfasst, und die zuständige Ausländerbehörde wird automatisch benachrichtigt.
- Das Register übermittelt neu gespeicherte Daten automatisch an berechtigte Stellen, wenn diese sie für ihre Aufgaben sofort brauchen. Dazu gehören zum Beispiel die Meldebehörden, die Familienkasse und die deutschen Auslandsvertretungen. Stellen für Asylbewerberleistungen werden über Änderungen beim Aufenthaltsstatus informiert, damit doppelte Leistungen vermieden werden.
- Zertifikate über den „Deutsch-Test für Zuwanderer“, den Test „Leben in Deutschland“ und den bestandenen Einbürgerungstest werden im AZR gespeichert.
- Kindergeldstellen können Grunddaten und Angaben zum Aufenthaltsstatus abrufen. Zudem werden Angaben zu Verpflichtungserklärungen im AZR gespeichert, und Behörden im Visumverfahren erhalten leichteren Zugriff auf die Unterlagen eines Visumantrags.
- Bei Anträgen auf ein nationales Visum werden Fingerabdrücke erst ab sechs Jahren abgenommen. Außerdem setzt das Gesetz eine EU-Richtlinie zur kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis um und enthält eine Übergangsregel zum Arbeitsverbot für Asylbewerber aus den nach EU-Recht neu bestimmten sicheren Herkunftsländern.
Wen betrifft es?
- Ausländische Personen mit einem befristeten elektronischen Aufenthaltstitel: Sie müssen seltener persönlich zur Behörde. Laut Gesetzentwurf sparen Bürgerinnen und Bürger insgesamt rund 1,25 Millionen Stunden pro Jahr sowie rund 17,7 Millionen Euro jährliche Kosten, etwa für Passfotos.
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Kürzungen, Leistungsausschlüsse und Änderungen beim Aufenthaltsstatus werden schneller zwischen den Behörden ausgetauscht.
- Personen, die eine Vaterschaft anerkennen wollen, bei der ein Aufenthaltsrecht eine Rolle spielt: Daten von Mutter, Anerkennendem und Kind können im AZR gespeichert werden.
- Ausländerbehörden der Länder und Kommunen: Ihr jährlicher Aufwand sinkt nach den Schätzungen um rund 37 Millionen Euro.
- Bundesbehörden wie das Bundesverwaltungsamt und die Bundesagentur für Arbeit einschließlich Familienkasse: Für sie entstehen einmalige Kosten von rund 5,4 Millionen Euro und laufende Mehrkosten von rund 495.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 2027 rund 310.000 Euro für IT-Anpassungen in der Justiz.
- Staatsanwaltschaften und Gerichte: Sie müssen bestimmte Mitteilungen nicht mehr selbst an die jeweils zuständige Ausländerbehörde schicken.
- Wirtschaft: Für Unternehmen ändert sich laut Entwurf nichts, es gibt keine neuen Informationspflichten.
Was heißt das für dich?
- Zugewanderte
- Wenn du einen befristeten elektronischen Aufenthaltstitel hast, können dein Foto, deine Fingerabdrücke und deine Unterschrift gespeichert und bei Verlängerung oder Neuausstellung wiederverwendet werden (bei Erwachsenen sieben, bei Kindern fünf Jahre). So brauchst du seltener einen persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde und oft kein neues Passfoto. Außerdem werden deine Sprach- und Einbürgerungstest-Zertifikate zentral im Ausländerzentralregister gespeichert; das Gesetz ist am 28. Juli 2026 verkündet worden, Teile gelten voraussichtlich ab 1. November 2026.
- Bezieher von Sozialleistungen
- Wenn du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommst, werden Kürzungen, Leistungsausschlüsse und Änderungen deines Aufenthaltsstatus künftig im Ausländerzentralregister vermerkt und schneller zwischen den Behörden ausgetauscht. Holst du eine geforderte Mitwirkung nach, kann das BAMF das direkt melden. Das Gesetz ist beschlossen und am 28. Juli 2026 verkündet worden.
- Öffentlicher Dienst
- Wenn du in einer Ausländerbehörde, beim BAMF, einer Meldebehörde, der Familienkasse oder einer Leistungsstelle arbeitest, läuft der Datenaustausch künftig stärker automatisch über das Ausländerzentralregister. Mitteilungen von Staatsanwaltschaften und Gerichte in Strafsachen kommen nicht mehr per Post, sondern über das Register mit automatischer Benachrichtigung. Für Ausländerbehörden soll der Aufwand sinken, weil weniger persönliche Termine für Verlängerungen nötig sind.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Ein genaues Datum des Inkrafttretens nennen die Auszüge nicht. Eine Übergangsregel verweist auf die bis zum 31. Oktober 2026 geltende Fassung bestimmter Vorschriften. Das deutet darauf hin, dass zumindest Teile ab dem 1. November 2026 gelten.
Begriffe erklärt
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Eine zentrale Datenbank des Bundes, in der Daten über ausländische Personen in Deutschland gespeichert sind und auf die viele Behörden zugreifen.
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- Eine Karte im Scheckkartenformat mit Chip, die das Aufenthaltsrecht einer ausländischen Person nachweist und biometrische Daten enthält.
- Biometrische Daten
- Körperliche Merkmale, mit denen eine Person eindeutig erkannt werden kann, hier vor allem Lichtbild und Fingerabdrücke, ergänzt um die Unterschrift.
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Das Gesetz regelt, welche Leistungen zum Lebensunterhalt Asylsuchende und bestimmte andere ausländische Personen erhalten und wann diese gekürzt werden können.
- Erfüllungsaufwand
- Die Zeit und die Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden durch die Befolgung eines Gesetzes entstehen oder wegfallen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.