Kurz gesagt
Die Pflicht, Lebensmittel mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung zu versehen, gilt erst ab dem 1. Januar 2027 statt ab dem 1. März 2026. Das Gesetz ist beschlossen und verkündet. Die Verschiebung soll der Regierungskoalition Zeit für eine grundlegende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geben.
Worum geht es?
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von 2023 schreibt vor, dass bestimmte Lebensmittel tierischer Herkunft eine staatliche Kennzeichnung tragen müssen. Diese zeigt, wie das Tier gehalten wurde. Eine Übergangsregelung im Gesetz (§ 40 Absatz 2) legte fest, dass die Kennzeichnung ab dem 1. März 2026 verpflichtend ist. Bis dahin durften auch bereits hergestellte Lebensmittel ohne Kennzeichnung verkauft werden.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform dieses Gesetzes vereinbart. Diese Reform war bis März 2026 nicht fertig. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben deshalb diesen Entwurf eingebracht. Ihre Begründung: Eine Pflicht ab März 2026, also vor der Reform, würde in der Branche zu Unsicherheit führen. Laut der Begründung ist die Verschiebung um zehn Monate auch mit Blick auf den Verbraucherschutz verhältnismäßig, weil die Kennzeichnung schon vorher freiwillig genutzt werden darf.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl, den Entwurf ohne Änderungen anzunehmen. Dafür stimmten dort CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen Bündnis 90/Die Grünen, die AfD enthielt sich. Im Ausschuss nannten CDU/CSU und SPD Pläne für die spätere Reform. Dazu gehören die Einbeziehung ausländischer Waren, das sogenannte Downgrading und die Kennzeichnung im Außerhausverkauf. Diese Punkte sind aber nicht Teil dieses Gesetzes. Das Gesetz wurde am 9. Februar 2026 verkündet.
Was ändert sich?
- Der Stichtag in der Übergangsregelung (§ 40 Absatz 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz) wurde vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben.
- Erst ab dem 1. Januar 2027 muss die Tierhaltungskennzeichnung verpflichtend verwendet werden.
- Bereits hergestellte Lebensmittel ohne die staatliche Kennzeichnung dürfen bis zu diesem neuen Stichtag weiter verkauft werden.
- Freiwillig kann die Tierhaltungskennzeichnung schon vor dem 1. Januar 2027 genutzt werden.
- Sonst ändert das Gesetz nichts am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Die geplante grundlegende Reform soll in einem eigenen Gesetz folgen.
Wen betrifft es?
- Landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung sowie Unternehmen der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung: Sie haben mehr Zeit, bevor die Kennzeichnungspflicht greift. Laut Entwurf entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Lebensmittelhandel: Er darf noch nicht gekennzeichnete Ware länger verkaufen.
- Verbraucherinnen und Verbraucher: Die verpflichtende Angabe zur Haltungsform auf Lebensmitteln kommt später. Laut Entwurf entsteht Bürgerinnen und Bürgern kein Erfüllungsaufwand. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise werden nicht erwartet.
- Verwaltung von Bund und Ländern: Laut Entwurf entstehen ihr weder Erfüllungsaufwand noch zusätzliche Haushaltsausgaben.
Was heißt das für dich?
- Landwirtschaft
- Wenn du Tiere hältst, greift die Pflicht zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung erst ab dem 1. Januar 2027 statt ab dem 1. März 2026. Freiwillig kannst du die Kennzeichnung schon vorher nutzen. Eine grundlegende Reform des Gesetzes ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
- Handel und Gastronomie
- Wenn du im Lebensmittelhandel tätig bist, darfst du bereits hergestellte tierische Lebensmittel ohne staatliche Haltungskennzeichnung bis zum 1. Januar 2027 weiter verkaufen. Die Verschiebung gilt seit dem 10. Februar 2026. Weitere Regeln, etwa zur Kennzeichnung im Außerhausverkauf, sind nur geplant und noch nicht Teil des Gesetzes.
- Alle Bürgerinnen und Bürger
- Die verpflichtende staatliche Angabe, wie das Tier gehalten wurde, siehst du auf tierischen Lebensmitteln erst ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin können Produkte ohne diese Kennzeichnung im Handel sein, manche Hersteller nutzen sie aber freiwillig schon früher. Auswirkungen auf die Preise werden laut Gesetzentwurf nicht erwartet.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz trat am Tag nach der Verkündung in Kraft, also am 10. Februar 2026 (verkündet am 9. Februar 2026, BGBl. I 2026 Nr. 34). Die Kennzeichnungspflicht gilt damit ab dem 1. Januar 2027.
Begriffe erklärt
- Tierhaltungskennzeichnung
- Staatlich vorgeschriebene Angabe auf Lebensmitteln tierischer Herkunft. Sie zeigt, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde (Haltungsform).
- Übergangsregelung
- Vorschrift, die für eine bestimmte Zeit noch die alte Lage erlaubt, bevor neue Pflichten voll gelten. Hier darf bis zum Stichtag Ware ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden.
- Erfüllungsaufwand
- Zeit und Kosten, die Bürgern, Unternehmen oder Behörden entstehen, weil sie ein Gesetz befolgen müssen.
- Beschlussempfehlung
- Vorschlag eines Bundestagsausschusses an das Parlament, wie über einen Gesetzentwurf abgestimmt werden soll – hier: unverändert annehmen.
- Verkündung
- Offizielle Veröffentlichung eines beschlossenen Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Erst danach kann es in Kraft treten.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.