Kurz gesagt
Das Gesetz stellt den Austausch von Dokumenten zwischen Notaren, Behörden, Gerichten und Finanzämtern rund um Immobilienverträge und bestimmte notarielle Geschäfte von Papier und Post auf elektronische Übermittlung um. Zugleich müssen Käufer und Verkäufer den Gutachterausschüssen auf Aufforderung genauer festgelegte Daten zum Grundstück mitteilen, auf Wunsch über ein Online-Formular.
Worum geht es?
In Deutschland werden jedes Jahr über eine Million Immobilienverträge notariell beurkundet. Damit die Käuferin oder der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden kann, tauschen Notare, Gemeinden, Behörden und Gerichte viele Anträge und Bescheinigungen aus. Das geschah bisher fast nur auf Papier und per Post. Nach Angaben der Bundesregierung verzögert das den Ablauf. Außerdem müssen dieselben Daten mehrfach erfasst werden, und Notare müssen Papierdokumente wieder einscannen, um sie elektronisch beim Grundbuchamt einzureichen. Ähnliche Probleme gibt es, wenn Notare Genehmigungen bei Gerichten beantragen oder den Finanzämtern steuerliche Anzeigen schicken.
Ein zweites Anliegen sind bessere Daten über den Immobilienmarkt. Die Gutachterausschüsse und das Statistische Bundesamt brauchen vollständige Angaben zu Grundstücksverkäufen, etwa für Immobilienpreisindizes, die auch an die EU-Statistikbehörde Eurostat gehen. Laut Gesetzentwurf geben die Vertragsparteien die nötigen Daten bisher oft nicht, zu spät oder unvollständig weiter.
Den Entwurf hat die Bundesregierung eingebracht. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat ihn mit Änderungen zur Annahme empfohlen. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, AfD und Die Linke enthielten sich. Das Gesetz wurde mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Was ändert sich?
- Notare schicken bestimmte Anträge auf Genehmigungen und Zeugnisse nach dem Baugesetzbuch, die Mitteilung über den Kaufvertrag an die Gemeinde und Vertragsabschriften an den Gutachterausschuss elektronisch an besondere Behördenpostfächer. Die Behörden schicken Genehmigungen und Zeugnisse elektronisch an das besondere elektronische Notarpostfach zurück.
- Viele Anträge, Mitteilungen und Bescheide werden als strukturierte, maschinenlesbare Datensätze im XML-Format übermittelt. Darin stehen festgelegte Mindestangaben, zum Beispiel Urkundennummer, Grundbuchblatt, Flurstück und Sachentscheidung. Das gilt auch für Genehmigungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstücksverkehrsordnung sowie für Anträge von Notaren an Gerichte auf Genehmigung eines Rechtsgeschäfts.
- Die Länder veröffentlichen die elektronischen Empfängeradressen der zuständigen Stellen in einer „Liste für den elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch“ auf der Internetseite ihres Bauministeriums. Diese Regelung kam durch den Ausschuss hinzu.
- Bei vorübergehenden technischen Störungen ist eine Übermittlung auf Papier erlaubt. Auf Anforderung müssen die Dokumente aber elektronisch nachgereicht werden. Die Nachreichpflicht hat der Ausschuss ergänzt.
- Schickt eine Behörde eine Genehmigung oder ein Zeugnis nicht elektronisch, obwohl sie dazu verpflichtet ist, bleibt das Dokument trotzdem wirksam.
- Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, muss dem Gutachterausschuss auf dessen Aufforderung die nötigen Daten zum Grundstück mitteilen, zum Beispiel Lage, Nutzung, Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung oder Daten des Energieausweises. Fehlen genaue Angaben, reicht eine gekennzeichnete Schätzung. Der Gutachterausschuss muss mindestens einen Monat Zeit geben und ein Online-Formular anbieten.
- Die im Entwurf geplante Pflicht der Notare, bei der Beurkundung auf diese Mitteilungspflicht hinzuweisen, hat der Ausschuss gestrichen. Sie ist nicht Teil des beschlossenen Gesetzes.
- Neu durch den Ausschuss: Kennt ein Notar die für Anzeigen zur Grunderwerbsteuer oder zur Erbschaft- und Schenkungsteuer nötige steuerliche Identifikationsnummer eines Beteiligten nicht, fragt er sie über die Bundesnotarkammer elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Außerdem übermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte elektronisch an die Finanzbehörden.
Wen betrifft es?
- Bürgerinnen und Bürger, die Immobilien kaufen oder verkaufen: Laut Gesetzentwurf sinken die Notarauslagen insgesamt um rund 5 Millionen Euro. Durch den schnelleren Vollzug sinken außerdem die Finanzierungskosten wegen niedrigerer Bereitstellungszinsen um rund 26 Millionen Euro. Gleichzeitig müssen sie dem Gutachterausschuss auf Aufforderung Grundstücksdaten mitteilen.
- Unternehmen als Vertragsparteien: geschätzte Entlastung von rund 1,5 Millionen Euro bei den Notarauslagen und rund 9 Millionen Euro bei den Finanzierungskosten.
- Notarinnen und Notare: Sie kommunizieren mit Behörden, Gerichten und Finanzämtern elektronisch und mit strukturierten Datensätzen.
- Gemeinden, Baugenehmigungs-, Umlegungs- und Enteignungsbehörden, Genehmigungsbehörden nach dem Grundstückverkehrsrecht, Gutachterausschüsse und Gerichte: Sie empfangen und versenden Dokumente elektronisch.
- Verwaltung der Länder: geschätzte jährliche Entlastung von rund 10,68 Millionen Euro.
- Bundesverwaltung: geschätzte jährliche Mehrbelastung von rund 3,36 Millionen Euro.
- Bund, Länder und Kommunen gemeinsam: einmaliger Aufwand für die Umstellung der Technik von rund 179,7 Millionen Euro, davon rund 16,8 Millionen Euro beim Bund und 162,9 Millionen Euro bei Ländern und Kommunen.
- Statistisches Bundesamt und Finanzbehörden: Sie erhalten vollständigere und elektronisch übermittelte Daten.
Was heißt das für dich?
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wenn du ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufst oder verkaufst, musst du dem Gutachterausschuss auf dessen Aufforderung Daten zum Grundstück mitteilen, etwa Lage, Nutzung, Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung oder Angaben aus dem Energieausweis. Kennst du etwas nicht genau, reicht eine gekennzeichnete Schätzung. Du hast mindestens einen Monat Zeit und kannst ein Online-Formular nutzen. Weil Notare und Behörden künftig elektronisch kommunizieren, soll die Abwicklung bis zur Grundbucheintragung schneller gehen. Das Gesetz wurde am 26. Juni 2026 verkündet, das genaue Datum des Inkrafttretens ist nicht angegeben.
- Vermieterinnen und Vermieter
- Kaufst oder verkaufst du eine vermietete Immobilie, musst du dem Gutachterausschuss auf Aufforderung Grundstücksdaten wie Lage, Nutzung, Baujahr, Wohnfläche oder Energieausweisdaten mitteilen. Dafür hast du mindestens einen Monat Zeit, ein Online-Formular wird angeboten. Der Vollzug des Kaufvertrags läuft künftig elektronisch und soll dadurch schneller werden.
- Bau und Immobilien
- Wenn dein Unternehmen Grundstücke kauft oder verkauft, muss es dem Gutachterausschuss auf Aufforderung festgelegte Grundstücksdaten liefern, auf Wunsch per Online-Formular und mit mindestens einem Monat Frist. Durch den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Behörden soll der Vertragsvollzug schneller gehen, was laut Gesetzentwurf Notarauslagen und Bereitstellungszinsen senkt.
- Öffentlicher Dienst
- Arbeitest du in einer Gemeinde, einer Baugenehmigungs-, Umlegungs- oder Grundstückverkehrsbehörde, einem Gutachterausschuss oder einem Gericht, empfängst und versendest du Anträge, Genehmigungen und Zeugnisse rund um Immobilienverträge künftig elektronisch, oft als strukturierte XML-Datensätze. Bei technischen Störungen ist Papier erlaubt, muss aber auf Anforderung elektronisch nachgereicht werden. Die Länder müssen die elektronischen Empfängeradressen auf der Internetseite ihres Bauministeriums veröffentlichen.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 26. Juni 2026 verkündet (BGBl. I 2026, Nr. 192). Das genaue Datum des Inkrafttretens ist in den vorliegenden Auszügen nicht angegeben.
Begriffe erklärt
- Vollzug eines Immobilienvertrags
- Alle Schritte nach der Beurkundung beim Notar, bis der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht, etwa das Einholen von Genehmigungen und Bescheinigungen.
- Gutachterausschuss
- Unabhängiges Gremium, das Kaufpreise von Grundstücken sammelt und auswertet, Bodenrichtwerte ermittelt und so den Immobilienmarkt transparent macht.
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Wert des Bodens pro Quadratmeter in einem bestimmten Gebiet. Er wird aus tatsächlichen Verkaufspreisen ermittelt.
- Strukturierter Datensatz (XML)
- Ein elektronisches Dokument, in dem die Angaben in festen Feldern stehen. Computer können es automatisch lesen und weiterverarbeiten, ohne dass jemand die Daten abtippen muss.
- Besonderes elektronisches Behörden- bzw. Notarpostfach
- Gesicherte elektronische Postfächer, über die Behörden, Gerichte und Notare rechtsverbindlich Dokumente austauschen. Sie sind Teil des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP).
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.