Kurz gesagt
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz setzt zwei EU-Richtlinien um. Es soll Investmentfonds widerstandsfähiger machen, regelt die Kreditvergabe durch bestimmte Fonds neu und schafft einheitliche Regeln für das Clearing von Derivategeschäften. Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen und am 14. April 2026 verkündet.
Worum geht es?
Die EU hat zwei Richtlinien beschlossen, die Deutschland in nationales Recht übernehmen muss. Die erste (EU 2024/927) war bis zum 16. April 2026 umzusetzen. Sie soll europaweit gleiche Regeln schaffen: für Berichte über ausgelagerte Tätigkeiten, für Instrumente, mit denen Fonds ihre Zahlungsfähigkeit sichern, und für Kredite, die alternative Investmentfonds vergeben. Die zweite Richtlinie (EU 2024/2994) war bis zum 25. Juni 2026 umzusetzen. Sie betrifft Risiken aus Geschäften über zentrale Gegenparteien, also Stellen, die Derivategeschäfte abwickeln und absichern.
Den Gesetzentwurf hat die Bundesregierung eingebracht, federführend war das Bundesministerium der Finanzen. Die EU-Vorgaben werden nach Angaben der Regierung 1:1 übernommen, also ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Ziel ist laut Begründung ein stabilerer deutscher und europäischer Finanzmarkt. Außerdem wird das Kapitalanlagegesetzbuch, das zentrale Gesetz für Investmentfonds, modernisiert. Fondsanbieter sollen wettbewerbsfähigere Produkte auflegen können, Anlegerinnen und Anleger sollen mehr Anlagemöglichkeiten bekommen, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Entwurf mit einigen Änderungen zur Annahme empfohlen. Unter anderem bezog er Änderungen von Anlagebedingungen ein und führte Vorbehaltsklauseln im Kapitalanlagegesetzbuch ein. Hinzu kamen redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD und Die Linke dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Was ändert sich?
- Fonds müssen Instrumente zum Liquiditätsmanagement einführen. Damit können sie in Stresssituationen reagieren, etwa mit einer vorübergehenden Aussetzung oder Beschränkung von Anteilsrückgaben, längeren Rückgabefristen, Rückgabegebühren, Swing Pricing oder der Abspaltung schwer verkäuflicher Vermögenswerte.
- Für alternative Investmentfonds, die Kredite vergeben, gelten neue Regeln. Dazu gehören Vorgaben zum Risikomanagement und neue Begriffe wie „kreditvergebender AIF“ (ein Fonds, der hauptsächlich Kredite vergibt oder dessen Kredite mindestens 50 Prozent seines Nettoinventarwerts ausmachen). Eine neue Vorschrift trägt den Titel „Verbot von Verbraucherkrediten“.
- Die Finanzaufsicht BaFin kann bei Fondsgesellschaften einen Sonderbeauftragten bestellen. Neue Vorschriften regeln dessen Rechte, Pflichten, Aufgaben und Haftung.
- Die Meldepflichten der Fondsgesellschaften gegenüber der Aufsicht werden neu gefasst. Dazu gehören auch Mitteilungen über das Ein- und Ausschalten von Liquiditätsmanagementinstrumenten.
- Die BaFin arbeitet enger mit Aufsichtsbehörden anderer EU-Staaten und mit europäischen Aufsichtsbehörden zusammen. Der Austausch und die Vertraulichkeit von Informationen werden genauer geregelt.
- Für Derivategeschäfte, die über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden, gelten einheitliche Regeln zum Ausfallrisiko. Für Fonds, Kreditinstitute und Wertpapierinstitute wird das Clearing an die EU-Verordnung angeglichen.
- Durch weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs sollen unter anderem mehr Anlagemöglichkeiten entstehen, etwa bei Bürgerenergiebeteiligungen.
- Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurden Änderungen von Anlagebedingungen einbezogen und Vorbehaltsklauseln eingeführt. Die Vorschrift zu § 98 regelt nun ausdrücklich die Ausgabe und die Rückgabe von Fondsanteilen.
Wen betrifft es?
- Fondsgesellschaften und Fondsverwalter (Kapitalverwaltungsgesellschaften): Für die Umsetzung der EU-Vorgaben entstehen ihnen einmalig rund 2,5 Millionen Euro und jährlich rund 140.000 Euro Aufwand, davon rund 76.000 Euro Bürokratiekosten. Die nationalen Regelungen entlasten die Wirtschaft unterm Strich um rund 26.000 Euro pro Jahr.
- Anlegerinnen und Anleger in Investmentfonds: Für sie entsteht kein Erfüllungsaufwand. Sie können aber von den Liquiditätsinstrumenten betroffen sein, etwa wenn Rückgaben in Ausnahmesituationen beschränkt werden. Zugleich sollen sie neue Anlagemöglichkeiten erhalten.
- Kreditinstitute und Wertpapierinstitute, die Derivategeschäfte über zentrale Gegenparteien abwickeln.
- Unternehmen, die Kredite von Fonds erhalten.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Durch EU-Vorgaben hat sie jährlich rund 16.000 Euro und einmalig rund 2.000 Euro Mehraufwand. Durch nationale Vorgaben kommen einmalig rund 2.000 Euro hinzu, dem steht eine jährliche Entlastung von rund 3.000 Euro gegenüber.
Was heißt das für dich?
- Finanzbranche
- Wenn du bei einer Fondsgesellschaft, Bank oder einem Wertpapierinstitut arbeitest, musst du neue Pflichten umsetzen: Fonds brauchen Instrumente zum Liquiditätsmanagement, für kreditvergebende alternative Investmentfonds gelten neue Risikoregeln, und die Meldepflichten gegenüber der BaFin werden neu gefasst. Für Derivategeschäfte über zentrale Gegenparteien gelten einheitliche EU-Regeln zum Ausfallrisiko. Das Gesetz wurde am 14. April 2026 verkündet, das genaue Inkrafttreten ist in den Unterlagen nicht angegeben.
- Energie und Umwelt
- Wenn du Bürgerenergieprojekte planst oder betreibst, sollen durch die Modernisierung des Kapitalanlagegesetzbuchs mehr Anlagemöglichkeiten bei Bürgerenergiebeteiligungen entstehen. Das Gesetz wurde am 14. April 2026 verkündet, das genaue Inkrafttreten ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 14. April 2026 verkündet (BGBl. I 2026, 97). Das genaue Datum des Inkrafttretens ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Begriffe erklärt
- Alternativer Investmentfonds (AIF)
- Investmentfonds, die nicht zu den klassischen EU-Wertpapierfonds (OGAW) gehören. Dazu zählen zum Beispiel Fonds, die in Immobilien investieren oder Kredite vergeben.
- Liquiditätsmanagementinstrumente
- Werkzeuge, mit denen ein Fonds zahlungsfähig bleibt, wenn viele Anleger gleichzeitig ihr Geld zurückwollen. Beispiele sind Rückgabebeschränkungen, längere Rückgabefristen oder Rückgabegebühren.
- Swing Pricing
- Ein vorher festgelegtes Verfahren, bei dem der Anteilspreis eines Fonds angepasst wird. So tragen die Anleger, die ein- oder aussteigen, die dadurch entstehenden Kosten, und nicht die verbleibenden Anleger.
- Zentrale Gegenpartei (CCP)
- Eine Stelle, die sich zwischen Käufer und Verkäufer eines Finanzgeschäfts schaltet und dessen Abwicklung absichert. Diesen Vorgang nennt man Clearing.
- Kapitalanlagegesetzbuch
- Das zentrale deutsche Gesetz für Investmentfonds und die Gesellschaften, die sie verwalten.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.