Beschlossenes Gesetz · Verkündet am 9. Juli 2026

Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern

Kurz gesagt

Das Gesetz baut Bürokratie in Bereichen ab, für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist. Es ist am 9. Juli 2026 verkündet worden. Unter anderem wird die Kommunikation mit Behörden digitaler, Meldepflichten fallen weg, das De-Mail-Gesetz läuft aus und die Polizei soll weniger Verwaltungsarbeit haben.

Worum geht es?

Die Bundesregierung will den Staat nach eigenen Angaben einfacher, digitaler und erfolgreicher machen. Grundlage ist die „Modernisierungsagenda“, die das Bundeskabinett am 1. Oktober 2025 beschlossen hat. Ein Schwerpunkt ist der Abbau unnötiger Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht solche Projekte für jedes Ministerium vor. Dieses Gesetz setzt das für den Bereich des Bundesinnenministeriums um.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf im Januar 2026 eingebracht. Er ändert viele Gesetze und Verordnungen, unter anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Bundesmeldegesetz, das Bundesbeamtengesetz, das Bundeskriminalamtgesetz und die Wahlordnungen. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen schneller laufen. Dazu sollen die Ergebnisse einer frühen Beteiligung der Öffentlichkeit direkt digital in das Verfahren der Behörde einfließen.

Der Innenausschuss des Bundestages hat den Entwurf noch deutlich erweitert, vor allem bei der elektronischen Kommunikation mit Behörden. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD und Die Linke dagegen und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz brauchte die Zustimmung des Bundesrates. Am 9. Juli 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.

Was ändert sich?

  • Elektronische Kommunikation mit Behörden: Behörden und Beteiligte sollen grundsätzlich elektronisch kommunizieren. Wo ein Gesetz die Schriftform verlangt, reicht in der Regel ein elektronisches Dokument, etwa eine E-Mail, sofern keine strengere elektronische Form vorgeschrieben ist. Hat die Behörde Zweifel an der Echtheit, kann sie einen Identitätsnachweis verlangen. Beweismittel können ebenfalls elektronisch eingereicht werden.
  • Genehmigungsverfahren: Antragsteller können sich bescheinigen lassen, dass ihre Unterlagen vollständig sind. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Bearbeitungsfrist. Der Träger eines Vorhabens soll Inhalt und Ergebnis einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung elektronisch an die Behörde schicken und der Öffentlichkeit mitteilen. Die Behörde kann diese Erkenntnisse im Verfahren berücksichtigen.
  • Meldewesen: Die besondere Meldepflicht für Seeleute entfällt, für Binnenschiffer bleibt sie bestehen. Der bedingte Sperrvermerk für Bewohner von Pflegeheimen wird abgeschafft. Meldebehörden übermitteln keine Daten mehr an Adressbuchverlage. Angaben können häufiger elektronisch statt per Unterschrift bestätigt werden.
  • De-Mail: Das De-Mail-Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Als Begründung nennt die Bundesregierung, dass es inzwischen europäisch geregelte Lösungen nach der eIDAS-Verordnung gibt.
  • Bundesbeamte: Beihilfebescheide können bei elektronischem Antrag online zum Abruf bereitgestellt werden. Sie gelten dann am vierten Tag nach der Benachrichtigung als bekannt gegeben. Rechnet eine Klinik oder ein anderer Leistungserbringer direkt elektronisch mit der Beihilfestelle ab, wird die Beihilfe ohne eigenen Antrag gewährt. Ein Minijob als Nebentätigkeit braucht keine Genehmigung mehr. Er muss aber spätestens zwei Monate vor Beginn angezeigt werden.
  • Bundeskriminalamt: Bestimmte Anträge und Anordnungen, die bisher die Leitung selbst stellen musste, können auf andere Bedienstete übertragen werden, etwa auf Bedienstete mit Befähigung zum Richteramt. Benachrichtigungs- und Prüfpflichten werden reduziert. Auch Polizeibeschäftigte außerhalb des Polizeivollzugsdienstes können unter Voraussetzungen als Ermittlungspersonen tätig werden. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung wird digitalisiert. Laut Beschlussempfehlung wird eine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei der Online-Durchsuchung gestrichen.
  • Weitere Punkte: Regelmäßig anfallende Bundesgebühren können per Lastschrift bezahlt werden. Eine Berichtspflicht im Asylgesetz wird an eine andere Berichtspflicht angeglichen. Im Bundesdatenschutzgesetz werden Formvorgaben gelockert. In den Wahlordnungen werden die Sonderregeln für Seeleute angepasst.

Wen betrifft es?

  • Bürgerinnen und Bürger: Sie sparen laut Gesetzentwurf zusammen rund 85.000 Stunden Zeitaufwand pro Jahr, etwa durch digitale Meldevorgänge und elektronische Kommunikation mit Behörden.
  • Wirtschaft: Unternehmen werden um rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr entlastet, weil Informationspflichten wegfallen. Betroffen sind zum Beispiel Träger von Bauvorhaben, Adressbuchverlage und Anbieter von De-Mail.
  • Verwaltung: Sie wird um rund 9 Millionen Euro pro Jahr entlastet, fast vollständig in den Ländern. Der Bund spart zusätzlich Porto- und Materialkosten bei Beihilfebescheiden. Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fallen ab 2027 rund 63.000 Euro jährlich weg.
  • Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte: Betroffen sind sie vor allem bei der Beihilfe und bei Nebentätigkeiten.
  • Seeleute und Binnenschiffer: Für sie ändern sich Melde- und Wahlregeln.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen: Für sie fällt der bedingte Sperrvermerk im Melderegister weg.
  • Bundeskriminalamt und seine Beschäftigten.

Was heißt das für dich?

Alle Bürgerinnen und Bürger
Du kannst mit Behörden im Bundesinnenbereich künftig grundsätzlich elektronisch kommunizieren: Wo Schriftform verlangt ist, reicht in der Regel ein elektronisches Dokument wie eine E-Mail, und Meldeangaben kannst du häufiger elektronisch statt per Unterschrift bestätigen. Meldebehörden geben deine Daten nicht mehr an Adressbuchverlage weiter. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2026 verkündet; das De-Mail-Gesetz läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aus.
Beamtinnen und Beamte
Als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter kannst du Beihilfebescheide bei elektronischem Antrag online abrufen; sie gelten am vierten Tag nach der Benachrichtigung als bekannt gegeben. Rechnet eine Klinik direkt elektronisch mit der Beihilfestelle ab, bekommst du die Beihilfe ohne eigenen Antrag. Ein Minijob als Nebentätigkeit braucht keine Genehmigung mehr, muss aber spätestens zwei Monate vor Beginn angezeigt werden.
Pflegende Angehörige
Wenn dein Angehöriger in einem Pflegeheim lebt: Der bedingte Sperrvermerk für Pflegeheimbewohner im Melderegister wird abgeschafft. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2026 verkündet.
Verkehr und Logistik
Bist du Seemann oder Seefrau, entfällt deine besondere Meldepflicht und die Sonderregeln für Seeleute in den Wahlordnungen werden angepasst. Für Binnenschiffer bleibt die besondere Meldepflicht bestehen.
Bau und Immobilien
Als Träger eines Vorhabens kannst du dir die Vollständigkeit deiner Antragsunterlagen bescheinigen lassen, ab dann läuft die Bearbeitungsfrist. Inhalt und Ergebnis einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sollst du elektronisch an die Behörde schicken und der Öffentlichkeit mitteilen.
Digitales und IT
Bietest du De-Mail an, endet die gesetzliche Grundlage: Das De-Mail-Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Adressbuchverlage erhalten von Meldebehörden keine Daten mehr.
Öffentlicher Dienst
In Behörden soll grundsätzlich elektronisch kommuniziert werden, E-Mails ersetzen in der Regel die Schriftform, und bei Zweifeln an der Echtheit kann ein Identitätsnachweis verlangt werden. Beim Bundeskriminalamt können Aufgaben der Leitung delegiert werden, Benachrichtigungs- und Prüfpflichten sinken, und auch Beschäftigte außerhalb des Polizeivollzugsdienstes können unter Voraussetzungen als Ermittlungspersonen tätig werden.

Ab wann gilt es?

Das Gesetz wurde am 9. Juli 2026 verkündet (BGBl. I 2026, 199). Der genaue Tag des Inkrafttretens ergibt sich aus den Auszügen nicht. Fest steht: Das De-Mail-Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Begriffe erklärt

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Träger eines größeren Vorhabens, zum Beispiel eines Bauprojekts, informiert die betroffenen Menschen schon vor dem Antrag bei der Behörde und gibt ihnen Gelegenheit, sich zu äußern.
Schriftform
Eine gesetzliche Vorgabe, dass eine Erklärung schriftlich abgegeben werden muss. Bisher war dafür meist ein unterschriebenes Papier oder eine besondere elektronische Form nötig. Künftig reicht oft ein einfaches elektronisches Dokument.
Beihilfe
Zuschuss des Dienstherrn zu Kosten etwa bei Krankheit, Pflege oder Geburt, den Beamtinnen und Beamte anstelle einer vollen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Bedingter Sperrvermerk
Ein Eintrag im Melderegister, der die Herausgabe von Adressen an Dritte einschränkt. Er gilt etwa für Menschen in bestimmten Einrichtungen. Für Pflegeheime wird er abgeschafft, weil er sich laut Bundesregierung in der Praxis nicht bewährt hat.
eIDAS-Verordnung
Eine EU-Verordnung mit einheitlichen Regeln für elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige digitale Dienste, zum Beispiel elektronische Signaturen, in ganz Europa.

Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.