Kurz gesagt
Das Gesetz erlaubt in Deutschland erstmals die Überkreuz-Lebendspende von Nieren und anonyme Nierenspenden an Unbekannte. Gleichzeitig stärkt es den Schutz der Lebendspenderinnen und -spender und ändert Regeln zum Organspende-Register.
Worum geht es?
In Deutschland warten viele Menschen auf eine Spenderniere. Ende 2024 waren es rund 6 400. Die Wartezeit auf die Niere einer verstorbenen Person beträgt im Durchschnitt bis zu acht Jahre. In dieser Zeit sind die Betroffenen meist auf die Dialyse angewiesen, eine zeitaufwendige Blutwäsche. Bisher durften lebende Personen eine Niere nur an Menschen spenden, die ihnen persönlich besonders nahestehen. Außerdem war eine Lebendspende nur erlaubt, wenn kein passendes Organ einer verstorbenen Person zur Verfügung stand. Scheiterte eine Spende innerhalb eines Paares aus medizinischen Gründen, blieb nur das lange Warten.
Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück. Es erweitert den Kreis möglicher Spender und Empfänger. Grundlage dafür ist ein bundesweites Programm für die Überkreuz-Lebendspende von Nieren. Paare, bei denen eine direkte Spende nicht möglich ist, werden in einem Pool gesammelt. Dazu kommen Menschen, die anonym eine Niere an eine ihnen unbekannte Person spenden. Eine zentrale Stelle ermittelt daraus passende Kombinationen. Die Freiwilligkeit der Spende soll weiterhin gesichert und Organhandel verhindert werden.
Der Ausschuss für Gesundheit hat einige Änderungen am Entwurf empfohlen. Unter anderem kann ein Paar künftig nicht nur aus immunologischen, sondern allgemein aus medizinischen Gründen als „inkompatibel“ gelten. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne für das Gesetz, Die Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Überkreuz-Lebendspende wurde abgelehnt. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet.
Was ändert sich?
- Überkreuz-Lebendspende von Nieren ist erlaubt: Kann jemand seiner nahestehenden Person aus medizinischen Gründen keine Niere spenden, kann das Paar mit anderen Paaren „über Kreuz“ tauschen. Eine zentrale Stelle vermittelt passende Spender und Empfänger bundesweit.
- Anonyme Nierenspende ist möglich: Lebende Menschen können eine Niere an eine ihnen unbekannte Person spenden, entweder innerhalb des Überkreuz-Programms oder an jemanden auf der Warteliste.
- Der Vorrang der Spende Verstorbener entfällt. Eine Lebendspende ist nicht mehr nur dann erlaubt, wenn kein Organ einer verstorbenen Person verfügbar ist. Das ermöglicht Nierentransplantationen schon bevor jemand dialysepflichtig wird.
- Mehr Schutz für Spenderinnen und Spender: Sie müssen ausführlicher über Risiken und mögliche Spätfolgen aufgeklärt werden. Vor der Spende ist eine unabhängige psychosoziale Beratung und Prüfung Pflicht. Jedes Transplantationszentrum muss eine Begleitperson stellen, die sie während des gesamten Prozesses unabhängig berät.
- Das Verfahren vor den Lebendspendekommissionen der Länder wird bundesweit einheitlich geregelt, etwa bei den nötigen Unterlagen, der Anhörung und der Entscheidung.
- Wer früher eine Niere gespendet hat und später selbst eine braucht, wird bei der Vergabe besser berücksichtigt. Dafür gibt es einen zusätzlichen Punktwert.
- In bestimmten Fällen dürfen auch bei nicht einwilligungsfähigen Personen Gewebe oder Organe gespendet werden, die bei einer Behandlung ohnehin entnommen wurden (sogenannte Operationsreste). Außerdem dürfen bei ihnen männliche Keimzellen gewonnen werden, wenn eine Behandlung die Fruchtbarkeit schädigt.
- Organspende-Register: Ärztinnen und Ärzte gemeldeter Gewebeeinrichtungen und der Koordinierungsstelle können Auskunft erhalten, ob eine verstorbene Person zur Spende bereit war. Die Auskunft darf auch an Angehörige weitergegeben werden, die über eine Entnahme zu informieren oder zu befragen sind. Ausweisstellen müssen die digitale Abgabe einer Spendeerklärung nicht mehr vor Ort ermöglichen. Private Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten ab 16 Jahren alle fünf Jahre Informationen zur Organspende zusenden.
Wen betrifft es?
- Patientinnen und Patienten, die auf eine Niere warten, vor allem solche ohne passende Spenderin oder passenden Spender im persönlichen Umfeld
- Menschen, die bereit sind, zu Lebzeiten eine Niere oder ein anderes Organ zu spenden
- Transplantationszentren: Sie nehmen Paare und anonyme Spender auf, melden Daten an die Vermittlungsstelle und müssen Begleitpersonen bestellen
- Gewebeeinrichtungen, Krankenhäuser und die Koordinierungsstelle, die Zugriff auf das Organspende-Register erhalten
- Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen: Sie müssen Informationspflichten erfüllen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat geschätzte Mehrausgaben von rund 4,4 Millionen Euro im Jahr, denen erwartete Einsparungen durch weniger Dialyse gegenüberstehen
- Bürgerinnen und Bürger: Ihr Aufwand ändert sich laut Gesetzentwurf nur geringfügig
- Wirtschaft: zusätzlicher Aufwand von rund 347 000 Euro pro Jahr
- Verwaltung, etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Lebendspendekommissionen der Länder und die Bundesärztekammer: rund 217 000 Euro zusätzlicher Aufwand pro Jahr und einmalig rund 1,185 Millionen Euro
Was heißt das für dich?
- Gesundheits- und Pflegeberufe
- Arbeitest du in einem Transplantationszentrum, nimmst du künftig Paare und anonyme Spender in das bundesweite Überkreuz-Programm auf, meldest Daten an die Vermittlungsstelle und musst Spendern eine unabhängige Begleitperson stellen sowie sie ausführlicher aufklären. Ärztinnen und Ärzte gemeldeter Gewebeeinrichtungen und der Koordinierungsstelle können Auskunft aus dem Organspende-Register erhalten. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet, die genauen Starttermine der einzelnen Regeln sind noch nicht bekannt.
- Privat Krankenversicherte
- Bist du privat krankenversichert und mindestens 16 Jahre alt, schickt dir deine Versicherung künftig alle fünf Jahre Informationen zur Organspende zu. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet, wann diese Pflicht startet, ist noch nicht angegeben.
- Menschen mit Behinderung
- Wartest du wegen einer Nierenerkrankung auf eine Spenderniere, kannst du künftig auch über eine Überkreuz-Spende mit anderen Paaren oder über eine anonyme Spende eine Niere erhalten, wenn eine Spende aus deinem Umfeld aus medizinischen Gründen nicht passt. Eine Lebendspende ist zudem schon möglich, bevor du dialysepflichtig wirst. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet, die genauen Starttermine sind noch nicht bekannt.
- Finanzbranche
- Als private Krankenversicherung musst du deinen Versicherten ab 16 Jahren künftig alle fünf Jahre Informationen zur Organspende zusenden. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet, der Starttermin dieser Pflicht ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 143). Wann die einzelnen Regelungen in Kraft treten, ist in den vorliegenden Unterlagen nicht angegeben.
Begriffe erklärt
- Lebendorganspende
- Eine lebende Person spendet ein Organ, zum Beispiel eine Niere oder einen Teil der Leber. Das Gegenstück ist die Spende nach dem Tod (postmortale Spende).
- Überkreuzlebendnierenspende
- Zwei oder mehr Paare, bei denen eine Spende innerhalb des Paares nicht möglich ist, tauschen über Kreuz: Der Spender des einen Paares gibt seine Niere an den Empfänger des anderen Paares und umgekehrt.
- Inkompatibles Organspendepaar
- Zwei sich nahestehende Personen, bei denen eine Organspende vom einen an den anderen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, etwa weil das Organ abgestoßen würde.
- Nicht gerichtete anonyme Nierenspende
- Eine lebende Person spendet eine Niere, ohne zu wissen, wer sie bekommt. Die Niere geht an eine unbekannte Person auf der Warteliste oder in das Überkreuz-Programm.
- Subsidiaritätsgrundsatz
- Die bisherige Regel, dass eine Lebendspende nur erlaubt war, wenn kein passendes Organ einer verstorbenen Person verfügbar war. Diese Regel wurde aufgehoben.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.