Kurz gesagt
Das Gesetz setzt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie um und stärkt den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Krediten, Ratenkäufen, Dispo- und Überziehungskrediten sowie beim Scoring durch Auskunfteien. Es ist am 18. Mai 2026 verkündet worden; die meisten Regeln gelten ab dem 20. November 2026.
Worum geht es?
Die EU hat 2023 eine neue Richtlinie über Verbraucherkreditverträge beschlossen (Richtlinie (EU) 2023/2225). Alle EU-Staaten mussten sie bis zum 20. November 2025 in nationales Recht übertragen. Ziel ist ein hoher Verbraucherschutz und ein gemeinsamer EU-Markt für Kredite. Die Richtlinie gibt die Regeln weitgehend genau vor: Deutschland darf grundsätzlich weder strengere noch schwächere Regeln einführen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf im September 2025 eingebracht.
Die meisten Änderungen betreffen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Mehr Kreditarten fallen nun unter die Schutzregeln für Verbraucherkredite, darunter Angebote nach dem Prinzip „Jetzt kaufen, später zahlen“. Banken und andere Kreditgeber müssen die Kreditwürdigkeit strenger prüfen. Weitere Gesetze wurden angepasst, zum Beispiel das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Bundesdatenschutzgesetz und die Gewerbeordnung. Außerdem gibt es ein neues Gesetz zur Aufsicht über Kredite, die Händler beim Verkauf von Waren vermitteln oder gewähren (Absatzfinanzierung).
Im Rechtsausschuss kamen weitere Punkte hinzu: neue Regeln zum Scoring im Bundesdatenschutzgesetz, Vorgaben für Kreditwerbung und eine Regelung zur Förderung von Elektroautos. Deshalb heißt das Gesetz nun auch „zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität“. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD, Grüne und Linke dagegen. Der Bundestag hat zusätzlich eine Entschließung angenommen. Sie befasst sich mit Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben und diese bei Versicherungen oder Krediten weiterhin angeben müssen.
Was ändert sich?
- Mehr Kredite fallen unter den Verbraucherschutz. Das gilt auch für Zahlungsaufschübe wie „später zahlen“. Ausgenommen ist ein Zahlungsaufschub nur, wenn er kostenlos ist, höchstens 50 Tage dauert und bei Verzug nur geringe Kosten anfallen. Bei größeren Online-Anbietern liegt die Grenze bei 14 Tagen, und kein Dritter darf die Forderung übernehmen.
- Allgemeine Verbraucherkredite brauchen keine Unterschrift auf Papier mehr: Die Textform genügt, etwa per E-Mail. Vorab angekreuzte Kästchen reichen für einen Vertragsabschluss nicht aus. Kreditnehmer müssen ausdrücklich zustimmen.
- Wer ungefragt Geld als Kredit überwiesen bekommt, muss nicht zahlen: Daraus entsteht kein Anspruch gegen den Verbraucher. Wucherkredite sind unwirksam (nichtig). Das gilt in der Regel, wenn der effektive Jahreszins den marktüblichen Zins um 100 Prozent oder um 12 Prozentpunkte übersteigt.
- Das Recht, einen Vertrag zu widerrufen, endet bei korrekter Belehrung spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Kreditgeber dürfen einen Kredit grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass man weitere Finanzprodukte kauft (Kopplungsgeschäft). Kreditnehmer müssen erfahren, wenn ein Angebot durch automatisierte Datenverarbeitung auf sie zugeschnitten wurde.
- Wer seinen Kredit nicht mehr zurückzahlen kann, bekommt mehr Schutz. Der Kreditgeber muss auf Schuldnerberatungsstellen hinweisen. Vor einer Zwangsvollstreckung muss er gegebenenfalls Entgegenkommen zeigen, zum Beispiel durch eine längere Laufzeit, einen Zahlungsaufschub oder niedrigere Zinsen.
- Beim Dispokredit gibt es neue Pflichten: Kontoinformationen kommen mindestens einmal im Monat. Kündigt die Bank den Dispo, muss sie das mindestens 30 Tage vorher mitteilen. Den bereits genutzten Betrag dürfen Kunden ohne Zusatzkosten in zwölf Monatsraten zurückzahlen.
- Neue Regeln zum Scoring: Auskunfteien und Unternehmen dürfen für die Berechnung keine besonders sensiblen Daten verwenden. Ausgeschlossen sind auch Alter, Geschlecht, Name, Daten aus sozialen Netzwerken, Kontobewegungen und Anschriften. Für Minderjährige ist Scoring verboten. Betroffene können erfahren, wie ihr Wert zustande kam, und eine Entscheidung anfechten.
- Kreditwerbung braucht einen deutlichen Warnhinweis wie „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“. Werbung darf nicht behaupten, ein Kredit verbessere die finanzielle Lage oder ersetze Ersparnisse. Außerdem kann die staatliche Förderung für neue Elektroautos an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen rückwirkend ab 1. Januar 2026 gezahlt werden, auch wenn der Antrag erst nach dem Kauf- oder Leasingvertrag gestellt wurde.
Wen betrifft es?
- Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite, Ratenzahlungen, Dispokredite oder Zahlungsaufschübe nutzen. Durch die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung brauchen sie nach Schätzung der Regierung insgesamt rund 173.000 Stunden mehr Zeit pro Jahr.
- Banken, andere Kreditgeber, Kreditvermittler und Händler, die Ratenkauf oder „später zahlen“ anbieten. Für die Wirtschaft steigen die Kosten um knapp 26 Millionen Euro jährlich, davon etwa 25 Millionen Euro Bürokratiekosten. Hinzu kommen einmalig etwa 54 Millionen Euro. Weil die Papierform wegfällt, sinken die Kosten um rund 5 Millionen Euro jährlich.
- Auskunfteien und Unternehmen, die Scoring-Werte erstellen oder nutzen.
- Unternehmen, die für Kredite werben.
- Die Verwaltung: Jährlich entstehen Mehrkosten von rund 2 Millionen Euro beim Bund und 0,2 Millionen Euro bei den Ländern. Hinzu kommen einmalig etwa 14,5 Millionen Euro, davon knapp 14,4 Millionen Euro bei den Ländern.
- Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, die ab dem 1. Januar 2026 ein neues Elektroauto gekauft oder geleast haben.
Was heißt das für dich?
- Alle Bürgerinnen und Bürger
- Wenn du einen Kredit, Ratenkauf, Dispo oder „Jetzt kaufen, später zahlen“ nutzt, bist du ab dem 20. November 2026 besser geschützt: Vorab angekreuzte Kästchen reichen nicht mehr für einen Vertragsabschluss, Wucherkredite sind nichtig und ungefragt überwiesenes Geld musst du nicht als Kredit zurückzahlen. Beim Scoring dürfen unter anderem Alter, Geschlecht, Anschrift, Kontobewegungen und Daten aus sozialen Netzwerken nicht mehr verwendet werden, und du kannst erfahren, wie dein Wert zustande kam, und eine Entscheidung anfechten.
- Kinder und Jugendliche
- Ab dem 20. November 2026 ist Scoring durch Auskunfteien und Unternehmen für Minderjährige verboten. Für dich darf also kein Bonitätswert berechnet werden.
- Geringes Einkommen
- Hast du ab dem 1. Januar 2026 ein neues Elektroauto gekauft oder geleast und gehört dein Haushalt zu denen mit kleinem oder mittlerem Einkommen, kannst du die staatliche Förderung seit dem 19. Mai 2026 auch dann bekommen, wenn du den Antrag erst nach dem Vertrag gestellt hast. Kannst du einen Kredit nicht mehr zurückzahlen, muss dich der Kreditgeber ab dem 20. November 2026 auf Schuldnerberatungsstellen hinweisen und vor einer Zwangsvollstreckung gegebenenfalls entgegenkommen, etwa durch längere Laufzeit oder niedrigere Zinsen.
- E-Mobilität
- Die staatliche Förderung für neue Elektroautos an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gezahlt werden. Seit dem 19. Mai 2026 gilt: Du kannst die Förderung auch nutzen, wenn du den Antrag erst nach Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags gestellt hast.
- Finanzbranche
- Als Bank, Kreditgeber oder Kreditvermittler musst du ab dem 20. November 2026 die Kreditwürdigkeit strenger prüfen, mehr Kreditarten unter die Verbraucherschutzregeln fassen und beim Dispo monatlich informieren, Kündigungen mindestens 30 Tage vorher ankündigen und eine kostenfreie Rückzahlung in zwölf Monatsraten ermöglichen. Kopplungsgeschäfte sind grundsätzlich verboten, Kreditwerbung braucht einen Warnhinweis, und für Auskunfteien gelten neue Grenzen beim Scoring.
- Handel und Gastronomie
- Bietest du Ratenkauf oder „Jetzt kaufen, später zahlen“ an, fallen solche Angebote ab dem 20. November 2026 meist unter die Verbraucherkreditregeln; ausgenommen sind nur kostenlose Zahlungsaufschübe bis 50 Tage (bei größeren Online-Anbietern 14 Tage) mit geringen Verzugskosten. Zudem gibt es ein neues Gesetz zur Aufsicht über Kredite, die Händler beim Warenverkauf vermitteln oder gewähren.
- Digitales und IT
- Wenn dein Unternehmen Scoring-Werte erstellt oder nutzt oder Kreditangebote per automatisierter Datenverarbeitung zuschneidet, gelten ab dem 20. November 2026 neue Regeln: Sensible Daten sowie Alter, Geschlecht, Name, Anschrift, Kontobewegungen und Social-Media-Daten sind tabu, und Betroffene müssen über die Personalisierung informiert werden. Größere Online-Anbieter mit „später zahlen“ fallen schon ab 14 Tagen Zahlungsaufschub unter die Verbraucherkreditregeln.
Ab wann gilt es?
Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet (BGBl. I 2026, Nr. 139). Die meisten Regeln gelten ab dem 20. November 2026. Einige Teile gelten schon seit dem Tag nach der Verkündung, also seit dem 19. Mai 2026. Dazu gehören die Förderregel für Elektroautos, einzelne Regeln im BGB zur Rückabwicklung verbundener Verträge und zur vorzeitigen Rückzahlung sowie eine Vorschrift der Gewerbeordnung (§ 34l).
Begriffe erklärt
- Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag
- Ein Kreditvertrag zwischen einem Unternehmen als Kreditgeber und einer Privatperson, der nicht der Finanzierung einer Immobilie dient. Typische Beispiele sind Ratenkredite oder Konsumentenkredite.
- Finanzierungshilfe
- Eine Form der Kreditgewährung ohne klassisches Darlehen, etwa ein Zahlungsaufschub oder ein Ratenkauf, bei dem man später oder in Raten zahlt.
- Textform
- Eine Erklärung muss lesbar auf einem dauerhaften Medium vorliegen, zum Beispiel als E-Mail oder PDF. Eine eigenhändige Unterschrift ist anders als bei der Schriftform nicht nötig.
- Scoring
- Die Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswerts über das künftige Verhalten einer Person. Ein Beispiel ist die Frage, wie wahrscheinlich jemand eine Rechnung oder einen Kredit pünktlich bezahlt.
- Kopplungsgeschäft
- Ein Kredit wird nur gewährt, wenn man zusätzlich ein anderes Finanzprodukt abschließt, etwa eine Versicherung. Das ist grundsätzlich verboten; es gibt nur wenige gesetzliche Ausnahmen.
Hinweis: Diese Erklärung wurde automatisch mit künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) aus den Bundestagsdrucksachen erstellt und nicht redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten und ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Text.