Gesetzentwurf · Stand: Beschlussempfehlung liegt vor

Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Noch nicht beschlossen. Dies ist ein Gesetzentwurf. Er kann im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden oder scheitern.

Eine verständliche Erklärung zu diesem Verfahren folgt in Kürze. Bis dahin findest du alle Unterlagen über „Verfahren im Bundestag“.