Gesetzentwurf · Stand: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Noch nicht beschlossen. Dies ist ein Gesetzentwurf. Er kann im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden oder scheitern.

Eine verständliche Erklärung zu diesem Verfahren folgt in Kürze. Bis dahin findest du alle Unterlagen über „Verfahren im Bundestag“.